Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 13.577.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2022 und 2023) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt für die Jahre 2023 bis 2025) von bis zu 27.154.000 Stück (Los 1) sowie von 6.989.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2022 und 2023) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt für die Jahre 2023 bis 2025) von bis zu 13.978.000 Stück (Los 2) von 50-Eurocent-Münzplättchen vergeben. Für die Kursmünzenserie sind davon insgesamt 57.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2022 und 2023) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt für die Jahre 2023 bis 2025) von bis zu 300.000 Stück (Los 1) sowie von 29.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2022 und 2023) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt für die Jahre 2023 bis 2025) von bis zu 200.000 Stück (Los 2) 50-Eurocent-Münzplättchen gesondert zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Münzen
Referenznummer: Z I 5-X-457/21
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 13.577.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2022 und 2023) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt für die Jahre 2023 bis 2025) von bis zu 27.154.000 Stück (Los 1) sowie von 6.989.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2022 und 2023) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt für die Jahre 2023 bis 2025) von bis zu 13.978.000 Stück (Los 2) von 50-Eurocent-Münzplättchen vergeben.
Für die Kursmünzenserie sind davon insgesamt 57.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2022 und 2023) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt für die Jahre 2023 bis 2025) von bis zu 300.000 Stück (Los 1) sowie von 29.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2022 und 2023) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt für die Jahre 2023 bis 2025) von bis zu 200.000 Stück (Los 2) 50-Eurocent-Münzplättchen gesondert zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern.
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 13.577.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2022 und 2023) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt für die Jahre 2023 bis 2025) von bis zu 27.154.000 Stück (Los 1) sowie von 6.989.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2022 und 2023) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt für die Jahre 2023 bis 2025) von bis zu 13.978.000 Stück (Los 2) von 50-Eurocent-Münzplättchen vergeben.
Für die Kursmünzenserie sind davon insgesamt 57.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2022 und 2023) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt für die Jahre 2023 bis 2025) von bis zu 300.000 Stück (Los 1) sowie von 29.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2022 und 2023) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt für die Jahre 2023 bis 2025) von bis zu 200.000 Stück (Los 2) 50-Eurocent-Münzplättchen gesondert zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Münzen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Münzen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Karlsruhe, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-01-18 📅
Einreichungsfrist: 2022-02-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-21 📅
Datum des Beginns: 2022-06-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 015-032607
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
1. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang von Angeboten lesbar bei vorstehend genannter E-Mail-Adresse eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Antworten, insbesondere die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben, werden allen Bietern gleichermaßen per E-Mail mitgeteilt.
2. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen berufen (Eignungsleihe) bedienen und/oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen lassen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmen in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs.1VgV). lm Fall der Eignungsleihe ist mit dem Angebot von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens in dem zum Nachweis der Eignung erforderlichen Umfang vollumfänglich zugreifen kann (Verpflichtungserklärung) oder es ist auf andere geeignete Weise nachzuweisen, dass die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten zur Verfügung stehen.
3. Dem Angebot sind die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (einschließlich Datenblätter) sowie die Vertragsbedingungen nebst Anlagen beizufügen. Auf der ersten Seite dieser Anlage ist der Firmenstempel aufzubringen. alle Seiten sind zu paraphieren.
4. Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
5. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Allen Unterlagen, die in nichtdeutscher Sprache eingereicht werden, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen!
1. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang von Angeboten lesbar bei vorstehend genannter E-Mail-Adresse eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Antworten, insbesondere die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben, werden allen Bietern gleichermaßen per E-Mail mitgeteilt.
2. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen berufen (Eignungsleihe) bedienen und/oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen lassen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmen in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs.1VgV). lm Fall der Eignungsleihe ist mit dem Angebot von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens in dem zum Nachweis der Eignung erforderlichen Umfang vollumfänglich zugreifen kann (Verpflichtungserklärung) oder es ist auf andere geeignete Weise nachzuweisen, dass die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten zur Verfügung stehen.
3. Dem Angebot sind die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (einschließlich Datenblätter) sowie die Vertragsbedingungen nebst Anlagen beizufügen. Auf der ersten Seite dieser Anlage ist der Firmenstempel aufzubringen. alle Seiten sind zu paraphieren.
4. Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
5. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Allen Unterlagen, die in nichtdeutscher Sprache eingereicht werden, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen!
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 13.577.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2022 und 2023) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt für die Jahre 2023 bis 2025) von bis zu 27.154.000 Stück (Los 1) sowie von 6.989.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2022 und 2023) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt für die Jahre 2023 bis 2025) von bis zu 13.978.000 Stück (Los 2) von 50-Eurocent-Münzplättchen vergeben.
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 13.577.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2022 und 2023) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt für die Jahre 2023 bis 2025) von bis zu 27.154.000 Stück (Los 1) sowie von 6.989.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2022 und 2023) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt für die Jahre 2023 bis 2025) von bis zu 13.978.000 Stück (Los 2) von 50-Eurocent-Münzplättchen vergeben.
Für die Kursmünzenserie sind davon insgesamt 57.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2022 und 2023) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt für die Jahre 2023 bis 2025) von bis zu 300.000 Stück (Los 1) sowie von 29.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2022 und 2023) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt für die Jahre 2023 bis 2025) von bis zu 200.000 Stück (Los 2) 50-Eurocent-Münzplättchen gesondert zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern.
Für die Kursmünzenserie sind davon insgesamt 57.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2022 und 2023) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt für die Jahre 2023 bis 2025) von bis zu 300.000 Stück (Los 1) sowie von 29.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2022 und 2023) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt für die Jahre 2023 bis 2025) von bis zu 200.000 Stück (Los 2) 50-Eurocent-Münzplättchen gesondert zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern.
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Herstellung und Lieferung von 50 Eurocent Münzplättchen einschließlich Kursmünzserie
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 13.577.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2022 und 2023) von 50 Eurocent Münzplättchen vergeben.
Für die Kursmünzenserie sind davon insgesamt 57.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2022 und 2023) 50 Eurocent Münzplättchen gesondert zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern. Die Mengen der 50 Eurocent Münzplättchen sind an die Prägestätten in München, Stuttgart und Hamburg zu liefern.
Für die Kursmünzenserie sind davon insgesamt 57.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2022 und 2023) 50 Eurocent Münzplättchen gesondert zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern. Die Mengen der 50 Eurocent Münzplättchen sind an die Prägestätten in München, Stuttgart und Hamburg zu liefern.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von bis zu 27.154.000 Stück Optionsmenge (gesamt für die Jahre 2023 bis 2025) von 50-Eurocent Münzplättchen vergeben.
Für die Kursmünzenserie sind davon insgesamt 300.000 Stück Optionsmenge (gesamt für die Jahre 2023 bis 2025) 50-Eurocent Münzplättchen gesondert zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von von 6.989.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2022 und 2023) von 50 Eurocent Münzplättchen vergeben.
Für die Kursmünzenserie sind davon insgesamt 29.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2022 und 2023) 50 Eurocent Münzplättchen gesondert zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern. Die Mengen der 50 Eurocent Münzplättchen sind an die Prägestätten in Karlsruhe und Berlin zu liefern.
Für die Kursmünzenserie sind davon insgesamt 29.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2022 und 2023) 50 Eurocent Münzplättchen gesondert zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern. Die Mengen der 50 Eurocent Münzplättchen sind an die Prägestätten in Karlsruhe und Berlin zu liefern.
Beschreibung der Optionen:
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von bis zu 13.978.000 Stück Optionsmenge (gesamt für die Jahre 2022 und 2023) von 50 Eurocent Münzplättchen vergeben.
Für die Kursmünzenserie sind davon insgesamt von bis zu 200.000 Stück einer Optionsmenge (gesamt für die Jahre 2023 bis 2025) 50 Eurocent Münzplättchen zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Prägestätten der Bundesrepublik Deutschland in…
… München, Stuttgart und Hamburg
… Karlsruhe und Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten 3 Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Herstellung von Münzronden,
1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten 3 Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Herstellung von Münzronden,
2. Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere hinsichtlich der Herstellung von Verpackungen
2. Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere hinsichtlich der Herstellung von Verpackungen
3. Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 oder 9001:2015 in Bezug auf den Herstellungsprozess durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2022) in Kopie,
3. Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 oder 9001:2015 in Bezug auf den Herstellungsprozess durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2022) in Kopie,
4. Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen (Eigenerklärung). Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignungdie Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
4. Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen (Eigenerklärung). Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignungdie Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
5. Qualitätsmanagement entsprechend DIN EN ISO 9001:2008 oder 9001:2015 in Bezug auf den Herstellungsprozess,
6. Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen beim Herstellungsprozess.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Herstellung von Münzronden.
1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Herstellung von Münzronden.
2. Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen (Eigenerklärung)
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom 06.01.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom 06.01.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen
Mindeststandards: - Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen beim Herstellungsprozess
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-02-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
1. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang von Angeboten lesbar bei vorstehend genannter E-Mail-Adresse eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Antworten, insbesondere die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben, werden allen Bietern gleichermaßen per E-Mail mitgeteilt.
1. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang von Angeboten lesbar bei vorstehend genannter E-Mail-Adresse eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Antworten, insbesondere die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben, werden allen Bietern gleichermaßen per E-Mail mitgeteilt.
2. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen berufen (Eignungsleihe) bedienen und/oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen lassen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmen in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs.1VgV). lm Fall der Eignungsleihe ist mit dem Angebot von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens in dem zum Nachweis der Eignung erforderlichen Umfang vollumfänglich zugreifen kann (Verpflichtungserklärung) oder es ist auf andere geeignete Weise nachzuweisen, dass die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten zur Verfügung stehen.
2. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen berufen (Eignungsleihe) bedienen und/oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen lassen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmen in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs.1VgV). lm Fall der Eignungsleihe ist mit dem Angebot von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens in dem zum Nachweis der Eignung erforderlichen Umfang vollumfänglich zugreifen kann (Verpflichtungserklärung) oder es ist auf andere geeignete Weise nachzuweisen, dass die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten zur Verfügung stehen.
3. Dem Angebot sind die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (einschließlich Datenblätter) sowie die Vertragsbedingungen nebst Anlagen beizufügen. Auf der ersten Seite dieser Anlage ist der Firmenstempel aufzubringen. alle Seiten sind zu paraphieren.
4. Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
5. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Allen Unterlagen, die in nichtdeutscher Sprache eingereicht werden, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen!
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499163📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Quelle: OJS 2022/S 015-032607 (2022-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge