Bedingungen für die Vertragserfüllung
Präqualifizierte Unternehmen können die unter den Punkten III. 1. 1) bis 3) geforderten Eignungsnachweise auch durch Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen.
Als weitere Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
Einhaltung DIN EN 840 Teil 1, Teil 5 und Teil 6
Einhaltung RAL GZ 951/1
Konformitätserklärung nach 2000/14 EG
DE-UZ 30a
Prospekte der angebotenen Abfallsammelbehälter
Ersatzteilkataloge für die angebotenen Abfallsammelbehälter
Sollten die vorstehend geforderten weiteren Nachweise sowie die unter den Punkten III. 1. 1) bis 3) geforderten Eigngungsnachweise nicht mit dem Angebot vorgelegt werden, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage mit einer Frist von 5 Kalendertagen. Werden die Nachforderungen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Vom Bestbieter sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
- Verpflichtungserklärung nach § 12 und 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgg - Kontrollen und § 18 - Sanktionen;
- Verpflichtungserklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind vom Bestbieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zusätzlich folgende Erklärungen vorzulegen:
- Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG);
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgg)
Die Aufforderung zur Vorlage der Verpflichtungserklärung nach dem ThürVgG durch den Bestbieter erfolgt mit einer Frist von drei Werktagen. Werden die geforderten Unterlagen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.