Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Anlage B2) einschließlich Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung im Gewerbezentralregister, Abgabezahlen, Korruption, Gesetzestreue etc.) oder
— Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
— Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister;
— Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können;
[Hinweis: Eintragungen Gewerbezentralregister/Verfahren, die zu Eintragungen im Gewerbezentralregister führen könnten: Eintragungen in diese Felder führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge]
Sowie Erklärungen, dass die Bewerber
- Nicht auf einer Sanktionsliste geführt wird, sonstigen Sanktionsmaßnahmen unterliegt bzw. sich im Eigentum einer Person befindet, die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt
- Keine russischen Staatsbürger sind und nicht im Namen noch auf Anweisung einer natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln, die in Russland niedergelassen ist
- Keine in Russland niedergelassene natürliche Personen sind und weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen halten
- keine in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen sind und weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen halten
- natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen mit Niederlassung in Russland zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligen, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
- Nicht gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge verstoßen haben
- Ihren Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommen
- In den letzten 3 Jahren keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen haben
- sich zu unbeschränktem Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennen und sicherstellen, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt
- keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung von Aufträgen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben
- in Bezug auf Ausschlussgründen nach §§ 123 f GWB und Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und keine Auskünfte zurückgehalten haben
- geforderte Nachweise in Bezug auf §§ 122 bis 124 GWB in der Lage waren zu übermitteln
- zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen die Entscheidungsfindung unzulässig beeinflusst haben, versucht haben, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren hätte erlangen können und irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung hätten beeinflussen können bzw. dies versucht haben
- keine schweren Verfehlungen begangen haben, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt §124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
- keine Personen kennen, deren Verhalten gemäß §123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen sind, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände verurteilt sind oder eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurden (Hinweis: Eintragungen in diese Felder führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge)
- sich zu einem in der Bietereigenerklärung aufgeführten Verhaltenskodex bekennen
- gegenüber ihren Beschäftigten oder denen im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitern die Mindestarbeitsbedingungen und -entgelte nach AentG, MiLoG, sonstigen geltenden bundes- oder landesgesetzlichen Regelungen und/oder allgemein verbindliche tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte gewähren, dies auch für ihre Nachunternehmer und deren Nachunternehmer oder Verleiher sicherstellen und entsprechende Nachweise auf Verlangen des Auftraggebers nachgewiesen werden können