Herstellung und Vertrieb des Gesetz- und Verordnungsblattes für Berlin in Papierform zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe der Verkündung der Berliner Gesetze und Rechtsverordnungen; Vertrieb der Hefte des Gesetz- und Verordnungsblattes für Berlin an Abonnentinnen, Abonnenten, Einzelheftbestellerinnen und Einzelheftbesteller; Herstellung und Vertrieb von Einbanddecken; Einrichtung und Betreuung eines elektronischen Benachrichtigungsdienstes zum Erscheinen der jeweils aktuellen Heftausgabe des Gesetz- und Verordnungsblattes für Berlin in Form eines „E-Mail-Newsletters“
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druckerei- und Verteilerdienste
Referenznummer: 5400 E 05 2022
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Vertrieb des Gesetz- und Verordnungsblattes für Berlin in Papierform zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe der Verkündung der Berliner Gesetze und Rechtsverordnungen; Vertrieb der Hefte des Gesetz- und Verordnungsblattes für Berlin an Abonnentinnen, Abonnenten, Einzelheftbestellerinnen und Einzelheftbesteller; Herstellung und Vertrieb von Einbanddecken; Einrichtung und Betreuung eines elektronischen Benachrichtigungsdienstes zum Erscheinen der jeweils aktuellen Heftausgabe des Gesetz- und Verordnungsblattes für Berlin in Form eines „E-Mail-Newsletters“
Herstellung und Vertrieb des Gesetz- und Verordnungsblattes für Berlin in Papierform zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe der Verkündung der Berliner Gesetze und Rechtsverordnungen; Vertrieb der Hefte des Gesetz- und Verordnungsblattes für Berlin an Abonnentinnen, Abonnenten, Einzelheftbestellerinnen und Einzelheftbesteller; Herstellung und Vertrieb von Einbanddecken; Einrichtung und Betreuung eines elektronischen Benachrichtigungsdienstes zum Erscheinen der jeweils aktuellen Heftausgabe des Gesetz- und Verordnungsblattes für Berlin in Form eines „E-Mail-Newsletters“
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Druckerei- und Verteilerdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-05-18 📅
Einreichungsfrist: 2022-06-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-23 📅
Datum des Beginns: 2022-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 099-274484
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
1. Wertungspreis
Die Angebotswertung erfolgt anhand des Wertungspreises, der sich wie folgt errechnet:
- Preis für eine gedruckte und elektronische Seite des Gesetz- und Verordnungsblattes für Berlin *
der geschätzten Menge von jährlich 908 Seiten (keine Abnahmeverpflichtung!)
- jährlicher Pauschalpreis für die Einrichtung und Vertrieb des elektronischen Benachrichtigungsdienstes über die Heftausgaben als „E-Mail-Newsletter“
- Stückpreis je Einbanddecke * der geschätzten Menge von jährlich 55 Stück (keine Abnahmeverpflichtung!)
Wertungspreis=Summe aus den vorgenannten Positionen
2. Belege für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (mit dem Angebot einzureichen)
— Erklärung über Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, § 21 Abs. 1 AEntG, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG (Wirt 124 EU)
3. Frauenförderung
Auf das vorliegende Vergabeverfahren finden die Vorschriften der Frauenförderverordnung (FFV) des Landes Berlin sowie § 13 des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) Anwendung. Mit dem Angebot ist demgemäß eine Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 FFV (Wirt-2141) einzureichen.
4. Zusatzinformation für Bietergemeinschaften
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet (siehe Formular Wirt-238 Erklärung der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für die zur Verfügung gestellten Leistungen und Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe zu erbringen. Die Belege für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
5. Zusatzinformation für Eignungsleihe
Bieter/Bietergemeinschaften die beabsichtigen, sich im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von dritten Unternehmen zu berufen (Eignungsleihe), haben mit dem Angebot die nachstehenden Angaben zu machen und die nachstehenden Unterlagen einzureichen.
— Benennung der dritten Unternehmen und deren Zuordnung zu den mit dem Angebot benannten Teilen des Auftrages, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen,
— Erklärung jedes benannten dritten Unternehmens über Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, § 21 Abs. 1 AEntG, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG (Wirt 124 EU),
— Nachweis, dass den Bietern/Bietergemeinschaften die Kapazitäten jedes benannten dritten Unternehmens im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stünden, etwa entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser dritten Unternehmen (Wirt 236).
Darüber hinaus sind bezogen auf diese dritten Unternehmen diejenigen Eignungskriterien konkret zu benennen, für deren Erfüllung ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen. Des Weiteren ist die Erfüllung der benannten Eignungskriterien mit den jeweils unter III.1.3) festgelegten Nachweisen der dritten Unternehmen zu belegen, die mit Angebot einzureichen sind.
Auf das vorliegende Vergabeverfahren finden die Vorschriften der Frauenförderverordnung (FFV) des Landes Berlin sowie § 13 des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) Anwendung. Mit dem Angebot ist demgemäß eine Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 FFV (Wirt-2141) einzureichen.
4. Zusatzinformation für Bietergemeinschaften
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet (siehe Formular Wirt-238 Erklärung der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für die zur Verfügung gestellten Leistungen und Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe zu erbringen. Die Belege für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
5. Zusatzinformation für Eignungsleihe
Bieter/Bietergemeinschaften die beabsichtigen, sich im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von dritten Unternehmen zu berufen (Eignungsleihe), haben mit dem Angebot die nachstehenden Angaben zu machen und die nachstehenden Unterlagen einzureichen.
— Benennung der dritten Unternehmen und deren Zuordnung zu den mit dem Angebot benannten Teilen des Auftrages, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen,
— Erklärung jedes benannten dritten Unternehmens über Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, § 21 Abs. 1 AEntG, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG (Wirt 124 EU),
— Nachweis, dass den Bietern/Bietergemeinschaften die Kapazitäten jedes benannten dritten Unternehmens im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stünden, etwa entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser dritten Unternehmen (Wirt 236).
Darüber hinaus sind bezogen auf diese dritten Unternehmen diejenigen Eignungskriterien konkret zu benennen, für deren Erfüllung ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen. Des Weiteren ist die Erfüllung der benannten Eignungskriterien mit den jeweils unter III.1.3) festgelegten Nachweisen der dritten Unternehmen zu belegen, die mit Angebot einzureichen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 363382.56 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Herstellung und Vertrieb des Gesetz- und Verordnungsblattes für Berlin
Geschätzter Wert ohne MwSt: 363382.56 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erfahrung
Die Bieter müssen über spezifische Erfahrungen hinsichtlich der verfassungsrechtlich gebotenen Verkündung von Gesetzen- und Rechtsverordnungen verfügen.
Nachweis (mit dem Angebot einzureichen):
- geeignete persönliche Referenzen über früher ausgeführte oder laufende Aufträge in Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts und des öffentlichen oder privaten Empfängers sowie einer aussagekräftigen Beschreibung der jeweils erbrachten Leistungen
- geeignete persönliche Referenzen über früher ausgeführte oder laufende Aufträge in Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts und des öffentlichen oder privaten Empfängers sowie einer aussagekräftigen Beschreibung der jeweils erbrachten Leistungen
2.Pesonalkapazitäten:
Die Bieter müssen über den gesamten Vertragszeitraum (einschließlich etwaiger Verlängerungen) über ausreichend Personal zur Erbringung der gegenständlichen Leistung verfügen.
Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl sowie der freien Mitarbeiter hinsichtlich der letzten drei zurückliegenden Geschäftsjahre
Mindeststandards:
Zum Eignungskriterium "Erfahrung":
Die Referenzaufträge müssen mit dem vergabegegenständlichen Auftrag vergleichbar sein. Bei laufenden Aufträgen müssen hierzu die wesentlichen Leistungen seit mindestens sechs Monaten erbracht worden sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-06-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Auf das vorliegende Vergabeverfahren finden die Vorschriften der Frauenförderverordnung (FFV) des Landes Berlin sowie § 13 des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) Anwendung. Mit dem Angebot ist demgemäß eine Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 FFV (Wirt-2141) einzureichen.
Auf das vorliegende Vergabeverfahren finden die Vorschriften der Frauenförderverordnung (FFV) des Landes Berlin sowie § 13 des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) Anwendung. Mit dem Angebot ist demgemäß eine Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 FFV (Wirt-2141) einzureichen.
4. Zusatzinformation für Bietergemeinschaften
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet (siehe Formular Wirt-238 Erklärung der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für die zur Verfügung gestellten Leistungen und Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe zu erbringen. Die Belege für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet (siehe Formular Wirt-238 Erklärung der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für die zur Verfügung gestellten Leistungen und Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe zu erbringen. Die Belege für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
5. Zusatzinformation für Eignungsleihe
Bieter/Bietergemeinschaften die beabsichtigen, sich im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von dritten Unternehmen zu berufen (Eignungsleihe), haben mit dem Angebot die nachstehenden Angaben zu machen und die nachstehenden Unterlagen einzureichen.
Bieter/Bietergemeinschaften die beabsichtigen, sich im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von dritten Unternehmen zu berufen (Eignungsleihe), haben mit dem Angebot die nachstehenden Angaben zu machen und die nachstehenden Unterlagen einzureichen.
— Benennung der dritten Unternehmen und deren Zuordnung zu den mit dem Angebot benannten Teilen des Auftrages, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen,
— Erklärung jedes benannten dritten Unternehmens über Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, § 21 Abs. 1 AEntG, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG (Wirt 124 EU),
— Nachweis, dass den Bietern/Bietergemeinschaften die Kapazitäten jedes benannten dritten Unternehmens im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stünden, etwa entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser dritten Unternehmen (Wirt 236).
Darüber hinaus sind bezogen auf diese dritten Unternehmen diejenigen Eignungskriterien konkret zu benennen, für deren Erfüllung ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen. Des Weiteren ist die Erfüllung der benannten Eignungskriterien mit den jeweils unter III.1.3) festgelegten Nachweisen der dritten Unternehmen zu belegen, die mit Angebot einzureichen sind.
Darüber hinaus sind bezogen auf diese dritten Unternehmen diejenigen Eignungskriterien konkret zu benennen, für deren Erfüllung ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen. Des Weiteren ist die Erfüllung der benannten Eignungskriterien mit den jeweils unter III.1.3) festgelegten Nachweisen der dritten Unternehmen zu belegen, die mit Angebot einzureichen sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Postanschrift: Salzburger Str. 21-25
Telefon: +49 309013-3222📞
Fax: +49 309013-2000 📠
Quelle: OJS 2022/S 099-274484 (2022-05-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Vertrieb des Gesetz- und Verordnungsblattes für Berlin in Papierform zur Erfüllung der
hoheitlichen Aufgabe der Verkündung der Berliner Gesetze und Rechtsverordnungen; Vertrieb der Hefte
des Gesetz- und Verordnungsblattes für Berlin an Abonnentinnen, Abonnenten, Einzelheftbestellerinnen
und Einzelheftbesteller; Herstellung und Vertrieb von Einbanddecken; Einrichtung und Betreuung eines
elektronischen Benachrichtigungsdienstes zum Erscheinen der jeweils aktuellen Heftausgabe des Gesetz- und
Verordnungsblattes für Berlin in Form eines „E-Mail-Newsletters“
Herstellung und Vertrieb des Gesetz- und Verordnungsblattes für Berlin in Papierform zur Erfüllung der
hoheitlichen Aufgabe der Verkündung der Berliner Gesetze und Rechtsverordnungen; Vertrieb der Hefte
des Gesetz- und Verordnungsblattes für Berlin an Abonnentinnen, Abonnenten, Einzelheftbestellerinnen
und Einzelheftbesteller; Herstellung und Vertrieb von Einbanddecken; Einrichtung und Betreuung eines
elektronischen Benachrichtigungsdienstes zum Erscheinen der jeweils aktuellen Heftausgabe des Gesetz- und
Verordnungsblattes für Berlin in Form eines „E-Mail-Newsletters“
Gesamtwert des Auftrags: 598 957 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Herstellung und Vertrieb des Gesetz- und Verordnungsblattes für Berlin in Papierform zur Erfüllung der
hoheitlichen Aufgabe der Verkündung der Berliner Gesetze und Rechtsverordnungen; Vertrieb der Hefte
des Gesetz- und Verordnungsblattes für Berlin an Abonnentinnen, Abonnenten, Einzelheftbestellerinnen
und Einzelheftbesteller; Herstellung und Vertrieb von Einbanddecken; Einrichtung und Betreuung eines
elektronischen Benachrichtigungsdienstes zum Erscheinen der jeweils aktuellen Heftausgabe des Gesetz- und
Verordnungsblattes für Berlin in Form eines „E-Mail-Newsletters“
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-30 📅
Name: Wolters Kluwer Deutschland GmbH
Postort: Hürth
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland 🇩🇪 Rhein-Erft-Kreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 503 325 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Internetadresse: www.berlin.de/sen/justva🌏
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung
Quelle: OJS 2022/S 145-415217 (2022-07-25)