Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen
Vordrucke zu verwenden.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
akzeptiert der öffentliche Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen EuropäischenEigenerklärung (EEE).
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1. Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über dieVergabeplattform des Landes Hessen (
http://vergabe.hessen.de) zu übermitteln. Es genügt dieTextform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärungabgibt.
2. Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur aufAnforderung zurückgegeben.
3. Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere
Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter"Bewerbungsbogen" inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmeneinzeln einzureichen (EU 734).
4. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedernunterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (EU 740).
5. Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmennach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang derTeilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmenbedienen wird (EU 741). Weiterhin ist eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmennachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (EU 742).
6. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne desGesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. April2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet.
Dies bedeutet insbesondere, dass Angebote in offenen Verfahren, nicht offenen
Verfahren oder in Verhandlungsverfahren nur elektronisch in Textform über die
Vergabeplattform des Landes Hessen eingereicht werden können.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht! Angebote, die nichtelektronisch in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Landes Hessen abgegebenwerden, müssen vom Verfahren ausgeschlossen und dürfen bei der Vergabe nicht berücksichtigtwerden. Interessenten, die an Verfahren im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte teilnehmenwollen, registrieren sich bitte auf der Vergabeplattform Hessen. Dort können Sie sich dieVergabeunterlagen zur Ansicht in Ihren persönlichen Bereich herunterladen. Zur Angebotsabgabemüssen Sie die Vergabeunterlagen im Bietercockpit öffnen, dort bearbeiten und so das erstellte Angebot über das Bietercockpit digital abgeben.