Europaweite Ausschreibung einer Schülerbeförderung - Vergabe von Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Wester-wald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle) Zum 01.04.2023 werden folgende Fahrten neu ausgeschrieben: Siehe Loseinteilung Unterrichtsbeginn/-ende: Wilhelm-Albrecht-Schule (FÖS gmE) und Kindertagsstätte der Lebenshilfe Wester-wald e.V. in Höhn - Unterrichts-/Kita-beginn (mo - fr): 08:30 Uhr (Ausstieg 08:10 Uhr - 08:25 Uhr) - Unterrichts-/Kita-ende (mo-do): 15:00 Uhr (Einstieg 15:00 Uhr - 15:25 Uhr) - Unterrichts-Kita-ende (fr): 13:00 Uhr (Einstieg 13:00 Uhr - 13:25 Uhr) Erster Fahrtag wird Freitag, der 01.04.2023 sein. Die Beförderung ist an allen Schultagen durchzuführen. Es ist von 190 Fahrtagen jährlich auszugehen. Es ist davon auszugehen, dass alle zu befördernde SchülerInnen für den Einstiegsvorgang ca. 2-3 Minuten benötigen. Rollstuhlkinder benötigen ca. 5 Minuten. Auszuschreibende Fahrten: siehe Leistungsbeschreibung / Losaufteilung Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: 0772-13-2022
Kurze Beschreibung:
Europaweite Ausschreibung einer Schülerbeförderung - Vergabe von Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Wester-wald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Zum 01.04.2023 werden folgende Fahrten neu ausgeschrieben: Siehe Loseinteilung
Unterrichtsbeginn/-ende:
Wilhelm-Albrecht-Schule (FÖS gmE) und Kindertagsstätte der Lebenshilfe Wester-wald e.V. in Höhn
- Unterrichts-/Kita-beginn (mo - fr): 08:30 Uhr (Ausstieg 08:10 Uhr - 08:25 Uhr)
- Unterrichts-/Kita-ende (mo-do): 15:00 Uhr (Einstieg 15:00 Uhr - 15:25 Uhr)
- Unterrichts-Kita-ende (fr): 13:00 Uhr (Einstieg 13:00 Uhr - 13:25 Uhr)
Erster Fahrtag wird Freitag, der 01.04.2023 sein.
Die Beförderung ist an allen Schultagen durchzuführen.
Es ist von 190 Fahrtagen jährlich auszugehen.
Es ist davon auszugehen, dass alle zu befördernde SchülerInnen für den Einstiegsvorgang ca. 2-3 Minuten benötigen. Rollstuhlkinder benötigen ca. 5 Minuten.
Auszuschreibende Fahrten:
siehe Leistungsbeschreibung / Losaufteilung
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Europaweite Ausschreibung einer Schülerbeförderung - Vergabe von Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Wester-wald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Zum 01.04.2023 werden folgende Fahrten neu ausgeschrieben: Siehe Loseinteilung
Unterrichtsbeginn/-ende:
Wilhelm-Albrecht-Schule (FÖS gmE) und Kindertagsstätte der Lebenshilfe Wester-wald e.V. in Höhn
Die Beförderung ist an allen Schultagen durchzuführen.
Es ist von 190 Fahrtagen jährlich auszugehen.
Es ist davon auszugehen, dass alle zu befördernde SchülerInnen für den Einstiegsvorgang ca. 2-3 Minuten benötigen. Rollstuhlkinder benötigen ca. 5 Minuten.
Auszuschreibende Fahrten:
siehe Leistungsbeschreibung / Losaufteilung
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Westerwaldkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.
Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Europaweite Ausschreibung einer Schülerbeförderung - Vergabe von Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Wester-wald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Europaweite Ausschreibung einer Schülerbeförderung - Vergabe von Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Wester-wald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Zum 01.04.2023 werden folgende Fahrten neu ausgeschrieben: Siehe Loseinteilung
Unterrichtsbeginn/-ende:
Wilhelm-Albrecht-Schule (FÖS gmE) und Kindertagsstätte der Lebenshilfe Wester-wald e.V. in Höhn
Die Beförderung ist an allen Schultagen durchzuführen.
Es ist von 190 Fahrtagen jährlich auszugehen.
Es ist davon auszugehen, dass alle zu befördernde SchülerInnen für den Einstiegsvorgang ca. 2-3 Minuten benötigen. Rollstuhlkinder benötigen ca. 5 Minuten.
Auszuschreibende Fahrten:
siehe Leistungsbeschreibung / Losaufteilung
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Bezeichnung des Loses: Los 1: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Losnummer: Los 01
Kurze Beschreibung:
Los 1
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Herdorf Lambertstraße Keine Schule
Daaden Austraße keine Schule
Langenbach b. Kirburg Im Großen Garten keine Kindergarten
Langenbach b. Kirburg Im Großen Garten Keine Schule
Langenbach b. Kirburg Hochstraße Keine Schule
Langenbach b. Kirburg Bergstraße Keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beförderungsfahrten nach spätestens acht Jahren Gesamtlaufzeit, zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, im Wettbewerb neu auszuschreiben.
Zusätzliche Informationen:
Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.
Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.
Bezeichnung des Loses: Los 2: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Losnummer: Los 02
Kurze Beschreibung:
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
Bezeichnung des Loses: Los 3: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Losnummer: Los 03
Kurze Beschreibung:
Los 3
Luckenbach Rosenheimer Straße Keine Schule
Kundert Mittelstraße Keine Schule
Kroppach Talweg Keine Schule
Heuzert Mühlenweg Keine (2 Schüler*innen)
Limbach Neuengarten Keine Schule
Limbach Hauptstraße Keine KiGa
Bezeichnung des Loses: Los 4: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Losnummer: Los 04
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Los 15: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Losnummer: Los 15
Kurze Beschreibung:
Los 15
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 3 Kindergartenkinder, 3 SchülerInnen davon 1 im Rollstuhl sitzend + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Wbg.-Wengenroth Alleestraße Keine Kindergarten
Wbg.-Wengenroth Vorm Tor keine Kindergarten
Westerburg Bilzstraße keine Schule
Westerburg Langenhahner-Straße…
… Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
… Keine Kindergarten
Westerburg Haehlstraße Keine Schule
Bezeichnung des Loses: Los 16: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Losnummer: Los 16
Kurze Beschreibung:
Los 16
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 5 SchülerInnen davon 1 im Rollstuhl sitzend, 1 Kindergartenkind + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Bellingen Hauptstraße Keine Schule
Langenhahn Unterer Mühlenweg Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Langenhahn Brunnenstraße keine Schule
Hergenroth Bahnhofstraße Keine Schule
Halbs Wiesenstraße Keine Kindergarten
Halbs Waldstraße Keine Schule
Bezeichnung des Loses: Los 17: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Losnummer: Los 17
Kurze Beschreibung:
Los 17
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 3 Kindergartenkinder davon 1 im Rollstuhl sitzend, 4 SchülerInnen + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Guckheim Hofacker Keine Kindergarten
Guckheim Zur Heide keine Schule
Berzahn Ringstraße Beförderung im Rollstuhl sitzend Kindergarten
Berzahn Vor dem Kalk Keine Kindergarten
Berzahn Bahnhofstraße Keine Schule
Höhn-Oellingen Dammstraße Keine Schule
Bezeichnung des Loses: Los 18: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Losnummer: Los 18
Kurze Beschreibung:
Los 18
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 7 SchülerInnen davon 1 im Rollstuhl sitzend + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Hundsangen Hauptstraße keine Schule
Hundsangen Obererbacher Straße keine Schule
Steinefrenz Am Wetzbach keine Schule
Wallmerod Konrad-Adenauer-Straße Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Wallmerod Konrad-Adenauer-Straße Keine Schule
Molsberg Struthweg Keine Schule
Bilkheim Am Hang Keine Schule
Bezeichnung des Loses: Los 19: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Losnummer: Los 19
Kurze Beschreibung:
Los 19
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 6 SchülerInnen davon 2 im Rollstuhl sitzend + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Herschbach OWW Hauptstraße Keine Schule
Weidenhahn Hauptstraße Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Wölferlingen Hannesfellerstraße Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Rothenb.-Obersayn Obersayn Keine Schule
Kaden Rothenbacher Straße keine (2 SchülerInnen) Schule
Bezeichnung des Loses: Los 20: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Losnummer: Los 20
Kurze Beschreibung:
Los 20
Gemünden Hauptstraße Keine Schule
Gemünden Judengasse keine Schule
Irmtraut Brückenstraße keine (2 SchülerInnen Schule
Irmtraut Lerchenstraße Keine Kindergarten
Seck Irmtrauter Straße Keine Schule
Bezeichnung des Loses: Los 21: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Losnummer: Los 21
Kurze Beschreibung:
Los 21
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 4 SchülerInnen, 3 Kindergartenkinder + 1 Begleitperson (1 Rollstuhl wird im Kofferraum mitgenommen)
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Oberrod Untere Pfann-Straße…
… Rollstuhl wird mitgenommen Kindergarten
… keine Schule
Oberrod Kapellenstraße keine Schule
Westernohe Im Klobes Keine Kindergarten
Westernohe Waldstraße Keine Kindergarten
Hellenhahn-Schellenberg Pottumer Straße Keine Schule
Hellenhahn-Schellenberg Marienhof Keine Schule
Bezeichnung des Loses: Los 22: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Losnummer: Los 22
Kurze Beschreibung:
Los 22
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 4 SchülerInnen davon 2 im Rollstuhl sitzend, 2 Kindergartenkinder + 1 Begleitperson (1 Rollstuhl wird im Kofferraum mitgenommen)
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Dreisbach Vor dem Bettenborn Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Dreisbach Vor dem Dickenhahn keine Schule
Höhn Hinterm Zaun keine Schule
Höhn Bahnhofstraße Keine Kindergarten
Höhn Alexandriaweg Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Höhn Am großen Garten Rollstuhl wird mitgenommen Kindergarten
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wilhelm-Albrecht-Schule Zehntgrafstraße 14 56462 Höhn Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Westerwald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Wilhelm-Albrecht-Schule Zehntgrafstraße 14 56462 Höhn Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Westerwald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Anlage 1A - Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister:
Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (im Falle einer GmbH zum Beispiel durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges, nicht älter als 12 Monate)
--> Vom Bieter separat als "Eignungsbogen-Anlage 1A" hochzuladen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Anlage 2A - Eigenerklärung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vereinbarten Deckungssummen von
mind. 3 Mio. Euro vorliegt.
Der Nachweis kann auch durch die Vorlage der Versicherungspolice in Kopie erfolgen.
--> Vom Bieter separat als "Eignungsbogen-Anlage 2A" hochzuladen!
Anlage 2B - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens pro Jahr und über den Umsatz mit den Dienstleistungen, die Gegenstände der Ausschreibung sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Der Mindestumsatz muss mit der zu vergebenden Leistung in einem angemessenen Verhältnis stehen. Ein angemessenes Verhältnis liegt insbesondere vor, wenn der angegebene Umsatz bis zum Zweifachen der angebotenen Gesamtauftragssumme beträgt und nicht niedriger als die angebotene Gesamtauftragssumme ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Mindestumsatz muss mit der zu vergebenden Leistung in einem angemessenen Verhältnis stehen. Ein angemessenes Verhältnis liegt insbesondere vor, wenn der angegebene Umsatz bis zum Zweifachen der angebotenen Gesamtauftragssumme beträgt und nicht niedriger als die angebotene Gesamtauftragssumme ist.
--> Vom Bieter separat als "Eignungsbogen-Anlage 2B" hochzuladen!
Anlage 2C - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
--> Vom Bieter separat als "Eignungsbogen-Anlage 2C" hochzuladen!
Anlage 2D - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
--> Vom Bieter separat als "Eignungsbogen-Anlage 2D" hochzuladen!
Anlage 2E - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
--> Vom Bieter separat als "Eignungsbogen-Anlage 2E" hochzuladen!
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Anlage 3A - Übersicht in Form einer Referenzliste über die wesentlichsten in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Aus der Übersicht müssen der Rechnungswert, der Leistungszeitraum und der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer ersichtlich sein.
Anlage 3A - Übersicht in Form einer Referenzliste über die wesentlichsten in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Aus der Übersicht müssen der Rechnungswert, der Leistungszeitraum und der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer ersichtlich sein.
Als Mindestkriterium ist eine mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Referenz nachzuweisen.
--> Vom Bieter separat als "Eignungsbogen-Anlage 3A" hochzuladen!
Anlage 3B - Übersicht über die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten. Die für die Leistung vorgesehenen Personen sind zu benennen.
--> Vom Bieter separat als "Eignungsbogen-Anlage 3B" hochzuladen!
Mindeststandards:
Weitere Nachweise, die auf gesondertes Verlangen vom Bietenden nachzureichen sind:
Anmerkung:
Die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen sind auf Aufforderung spätestens zum Ausführungsbeginn vorzulegen. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine Nichtvorlage zu einer Kündigung des erteilten Auftrages führen kann.
Anlage 4A - Eigenerklärung über die Eignung des/der eingesetzten Fahrzeug(es) gem. Leistungsbeschreibung sowie Anzahl der für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Auftragsausführung (§ 46 Abs. 3 Ziff. 9 VgV).
--> Vom Bieter nach Aufforderung als "Eignungsbogen-Anlage 4A" nachzureichen!
Anlage 4B - Eigenerklärung über die Ableistung eines Erste-Hilfe-Kurses gemäß Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der
Auftragsausführung.
--> Vom Bieter nach Aufforderung als "Eignungsbogen-Anlage 4B" nachzureichen!
Anlage 4C - Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses für jede Begleitperson und Fahrer; nicht älter als drei Monate
(§ 48 Abs. 4 VgV)
--> Vom Bieter nach Aufforderung als "Eignungsbogen-Anlage 4C" nachzureichen!
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Besondere Anforderungen an Fahrzeuge und Fahrpersonal:
Folgende Standards sind zu erfüllen:
Sicherheitsgurte:
Alle Fahrgastsitzplätze müssen mit Sicherheitsgurten (i.d.R. Dreipunktgurte) ausgestattet sein.
Kindersitze/Sitzerhöhungen:
Sitzerhöhungen sind von den Beförderungsunternehmen zu stellen. Hierbei muss es sich um amtlich anerkannte Sitzerhöhungen handeln (auf § 21 StVO und die jeweils gültigen Prüfnormen wird hingewiesen).
Eignung des Fahrzeugs/Rollstuhlfahrzeugs:
Die Eignung des Fahrzeugs für den Kinder-, Schüler- und Behindertenverkehr sowie die Anzahl der Sitz- und der geeigneten Stehplätze sind durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Organisation nachzuweisen. Die Rollstuhlfahrzeuge müssen gegenüber den herkömmlichen Fahrzeugen zusätzlich nach geltenden DIN-Vorschriften ausgerüstet sein. Der Nachweis ist gleichzeitig mit dem vorstehenden Gutachten zu erbringen.
Die Eignung des Fahrzeugs für den Kinder-, Schüler- und Behindertenverkehr sowie die Anzahl der Sitz- und der geeigneten Stehplätze sind durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Organisation nachzuweisen. Die Rollstuhlfahrzeuge müssen gegenüber den herkömmlichen Fahrzeugen zusätzlich nach geltenden DIN-Vorschriften ausgerüstet sein. Der Nachweis ist gleichzeitig mit dem vorstehenden Gutachten zu erbringen.
Die Nachweise sind spätestens innerhalb von einer Woche nach Aufforderung durch den Westerwaldkreis vorzulegen. Ansonsten kann das Angebot unberücksichtigt bleiben.
Begleitperson:
In jedem Fahrzeug ist vom Auftragnehmer eine Begleitperson einzusetzen. Die Kosten für die Begleitperson sind in dem Angebot neben der Tagespauschale als eigenständige Tagespauschale getrennt auszuweisen.
Die Bestimmungen des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten.
Aufgrund der besonderen Beeinträchtigung der Kinder (teilweise mehrfach) ist eine Erste-Hilfe-Ausbildung der Begleitperson erforderlich. Die normale Ausbildung, z.B. als Führerscheinanwärter, reicht dazu nicht aus.
Es dürfen nur Begleitpersonen eingesetzt werden, welche den Nachweis erbringen können, dass ein solch spezieller Kurs besucht wurde. Bei einer kurzfristig und kurzzeitig notwendigen Vertretung reicht der Nachweis eines normalen Erste-Hilfe-Kurses aus.
Es dürfen nur Begleitpersonen eingesetzt werden, welche den Nachweis erbringen können, dass ein solch spezieller Kurs besucht wurde. Bei einer kurzfristig und kurzzeitig notwendigen Vertretung reicht der Nachweis eines normalen Erste-Hilfe-Kurses aus.
Die Begleitperson hat insbesondere die Aufgabe, den Kindern beim Ein- und Aussteigen sowie beim Anlegen und Abnehmen der Haltegurte behilflich zu sein. Sie hat im Übrigen für die Aufrechterhaltung der Ordnung im Schulbus zu sorgen.
Die Begleitperson soll sich während der Beförderung bei den Kindern aufhalten. Sie muss sich in deutscher Sprache verständigen können. Außerdem sollen die Begleitpersonen konstant mitfahren und nicht häufig wechseln.
Übergabepunkte:
Die Übergabepunkte für die Kinder sind an den Einrichtungen die entsprechenden Haltestellen. In den Wohnorten sind dies die entsprechenden Haltepunkte der Fahrzeuge am Wohnhaus bzw. wohnungsnah (siehe hierzu auch die Ausführungen unter dem Punkt "Haltestellen"). Für ein pünktliches Zubringen und Abholen zum/vom Fahrzeug sind die Einrichtungen bzw. zu Hause die Sorgeberechtigten zuständig. Es erfolgt eine persönliche Übergabe.
Die Übergabepunkte für die Kinder sind an den Einrichtungen die entsprechenden Haltestellen. In den Wohnorten sind dies die entsprechenden Haltepunkte der Fahrzeuge am Wohnhaus bzw. wohnungsnah (siehe hierzu auch die Ausführungen unter dem Punkt "Haltestellen"). Für ein pünktliches Zubringen und Abholen zum/vom Fahrzeug sind die Einrichtungen bzw. zu Hause die Sorgeberechtigten zuständig. Es erfolgt eine persönliche Übergabe.
Datenblätter:
Die Beförderungsunternehmen bieten die Möglichkeit, in den Fahrzeugen Datenblätter mitzuführen, aus denen im Notfall für Rettungseinrichtungen behandlungsrelevante Daten zu ersehen sind. Diese Datenblätter sind außerhalb der Beförderung unter Verschluss zu halten, so dass Unbefugte keine Einsicht nehmen können. Die Datenblätter können von den Einrichtungen erstellt und den Auftragnehmern zur Verfügung gestellt werden.
Die Beförderungsunternehmen bieten die Möglichkeit, in den Fahrzeugen Datenblätter mitzuführen, aus denen im Notfall für Rettungseinrichtungen behandlungsrelevante Daten zu ersehen sind. Diese Datenblätter sind außerhalb der Beförderung unter Verschluss zu halten, so dass Unbefugte keine Einsicht nehmen können. Die Datenblätter können von den Einrichtungen erstellt und den Auftragnehmern zur Verfügung gestellt werden.
Erreichbarkeit von Rettungseinrichtungen:
In jedem Fahrzeug ist ein Mobiltelefon mitzuführen, um in Notfällen den Rettungsdienst zu erreichen. Die Notfall-Telefonnummer ist mitzuführen.
Haltestellen:
Die Kinder sollen grundsätzlich an den Wohnhäusern abgeholt und dorthin zurückgebracht werden. Sofern dies z.B. aufgrund der örtlichen Gegebenheiten oder wegen der Fahrzeuggröße nicht möglich ist, ist eine geeignete wohnungsnahe Haltemöglichkeit auszuwählen.
Die Kinder sollen grundsätzlich an den Wohnhäusern abgeholt und dorthin zurückgebracht werden. Sofern dies z.B. aufgrund der örtlichen Gegebenheiten oder wegen der Fahrzeuggröße nicht möglich ist, ist eine geeignete wohnungsnahe Haltemöglichkeit auszuwählen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-12-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: -elektronisch über die Vergabeplattform -
bei der
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur
Zimmer B 030
Zusätzliche Informationen:
Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV zur elektronischen Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 018 545 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelfsbelehrung zur Einlegung von Rechtsbehelfen
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der Vergabestelle des Westerwaldkreises geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der Vergabestelle des Westerwaldkreises geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle des Westerwaldkreises dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die Vergabestelle des Westerwaldkreises dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertrage nach
Absendung dieser Information geschlossen werden. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Absendung dieser Information geschlossen werden. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information
über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 GWB hingewiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem em Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht