Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
Für die Teilnahme am weiteren Verfahren und die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die geeignet und insbesondere nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind (§ 122 Abs. 1 GWB).
Als Nachweis für die erforderliche Eignung hat der Bewerber die geforderten Eignungskriterien zu erfüllen und durch die genannten Angaben und Erklärungen in Anlage 4 "Eignung und Ausschlussgründe" sowie durch die genannten Nachweise seine Eignung zu belegen. Die Anlage 4 ist deshalb von jedem Bieter, Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird, jeweils einmal auszufüllen. Dabei müssen jeweils nur diejenigen Abschnitte ausgefüllt werden, die für das jeweilige Unternehmen relevant sind. Genaue Angaben dazu, welche Unternehmen welche Abschnitte auszufüllen haben, sind jeweils bei den einzelnen Eignungskriterien und (gesammelt) in Kapitel 7.1 der Vergabeunterlagen zu finden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen der Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt des Vergabeverfahrens durch die Vorlage von Nachweisen Dritter bestätigen zu lassen.
I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A)
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bewerber unter Verwendung der Anlage 4 Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Subunternehmer allerdings Kapitel 2.2.2).
II. Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und Befähigung zur Berufsausübung
Die in diesem Kapitel geforderten Angaben und Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Subunternehmer) einzureichen.
1. Unternehmensdarstellung (EK-02-A)
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
• Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse),
• Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]),
• falls gegeben die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer und Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente),
• Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie organisatorische Gliederung des Unternehmens.
Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 4 Abschnitt "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen.
2. Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A)
Der Bewerber hat unter Verwendung der Anlage 4 Abschnitt "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bewerber nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.