Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Humboldt-Gymnasium Vaterstetten - Erweiterung II - HGV 316 - Fliesenarbeiten
Produkte/Dienstleistungen: Boden- und Fliesenarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Humboldt-Gymnasium Vaterstetten - Erweiterung II - LV 316 - Fliesenarbeiten
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Keramische Werkstoffe📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fliesen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Keramikplatten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Boden- und Fliesenarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verlegen von Bodenfliesen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verlegen von Wandfliesen📦
Ort der Leistung: Ebersberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Johann-Strauß-Str. 41, 85598 Vaterstetten
Beschreibung der Beschaffung:
“ca. 350 m² Wandfliesen, Steinzeug
ca. 130m² Bodenfliesen, Feinsteinzeug
ca. 650 m² Bodenfliesen, Betonwerkstein” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-03-20 📅
Datum des Endes: 2023-05-15 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 116-323170
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-09-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-11-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-09-06
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landratsamt Ebersberg, Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Gemäß VOB/A §14 EU Absatz 6 werden die Bieter unverzüglich...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Gemäß VOB/A §14 EU Absatz 6 werden die Bieter unverzüglich nach der erfolgten Submission über die Ergebnisse informiert (Fax/E-Mail).
“Bieterfragen werden bis maximal 10 Kalendertage vor Angebotsöffung entgegengenommen und werden bis spätestens 6 Kalendertage vor Angebotsöffnung...”
Bieterfragen werden bis maximal 10 Kalendertage vor Angebotsöffung entgegengenommen und werden bis spätestens 6 Kalendertage vor Angebotsöffnung beantwortet.
Die kompletten Ausschreibungsunterlagen können kostenlos im Internet eingesehen und heruntergeladen werden.
Der Auftraggeber führt seine Ausschreibungen auf dem E-Vergabe-Portal aumass durch. Telefonische sowie E-Mail-Anfragen außerhalb des E-Vergabe-Portals werden inhaltlich nicht beantwortet. Die Fragen der Bewerber/Bieter werden ausschließlich über das E-Vergabe-Portal www.aumass.de beantwortet, sofern sie für das Verfahren relevant sind.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass bei fehlender Registrierung bzgl. aller Informationen im Vergabeverfahren eine "Holschuld" des Bewerbers/Bieter besteht. Durch die kostenfreie Registrierung bei aumass vor dem Download der Vergabeunterlagen nehmen die Bewerber/Bieter automatisch an der elektronischen Bewerber-/Bieterkommunikation seitens des Auftraggebers teil. Bewerber/Bieter können sich kostenlos bei aumass registrieren unter: https://www.aumass.de/ausschreibungen/tarife-gebuehrenfrei
Sollten die Bewerber/Bieter Hilfe bei der Registrierung benötigen, finden diese Unterstützung vom aumass-Bietersupport unter +49(0)941 280 923 10.
Auf der Benutzeroberfläche für Bewerber/Bieter finden die Bewerber/Bieter die Bedienungsanleitungen für alle notwendigen Arbeitsschritte unter "Hilfe" im Accountmenü.
Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist eine Registrierung zwar nicht erforderlich. Ohne eine solche Registrierung kann der öffentliche Auftraggeber die nicht registrierten Bewerber/Bieter über nachträgliche Informationen jedoch nicht aktiv informieren. In diesem Fall obliegt es den nicht registrierten Bewerbern/Bietern, sich auf dem E-Vergabe-Portal aumass regelmäßig selbst über etwaige Änderungen, wie beispielsweise neue beantwortete Bieterfragen, etwaig überarbeitete Vergabeunterlagen sowie Mitteilungen des Auftraggebers zu informieren. Diese Obliegenheit besteht bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnnahmeanträge/ des Angebots.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 156-446512 (2022-08-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Ebersberg
Kontaktperson: Hitzler Ingenieure Vergabestelle
Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 244375.59
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 435187.33
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“ca. 350 m² Wandfliesen, Steinzeug
ca. 130 m² Bodenfliesen, Feinsteinzeug
ca. 650 m² Bodenfliesen, Betonwerkstein”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 156-446512
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: LETA Bau GmbH
Postanschrift: An der Harth 12
Postort: Markkleeberg
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: anfragen@leta-bau.de📧
Region: Leipzig🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 244375.59
Höchstes Angebot: 435187.33
“Bieterfragen werden bis maximal 10 Kalendertage vor Angebotsöffnung entgegengenommen und werden bis spätestens 6 Kalendertage vor
Angebotsöffnung...”
Bieterfragen werden bis maximal 10 Kalendertage vor Angebotsöffnung entgegengenommen und werden bis spätestens 6 Kalendertage vor
Angebotsöffnung beantwortet.
Die kompletten Ausschreibungsunterlagen können kostenlos im Internet eingesehen und heruntergeladen werden.
Der Auftraggeber führt seine Ausschreibungen auf dem E-Vergabe-Portal aumass durch. Telefonische sowie E-Mail-Anfragen außerhalb des E-Vergabe-
Portals werden inhaltlich nicht beantwortet. Die Fragen der Bewerber/Bieter werden ausschließlich über das E-Vergabe-Portal www.aumass.de
beantwortet, sofern sie für das Verfahren relevant sind.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass bei fehlender Registrierung bzgl. aller Informationen im Vergabeverfahren eine "Holschuld" des
Bewerbers/Bieter besteht. Durch die kostenfreie Registrierung bei aumass vor dem Download der Vergabeunterlagen nehmen die Bewerber/Bieter
automatisch an der elektronischen Bewerber-/Bieterkommunikation seitens des Auftraggebers teil. Bewerber/Bieter können sich kostenlos bei aumass
registrieren unter: https://www.aumass.de/ausschreibungen/tarife-gebuehrenfrei
Sollten die Bewerber/Bieter Hilfe bei der Registrierung benötigen, finden diese Unterstützung vom aumass-Bietersupport unter +49(0)941 280 923 10.
Auf der Benutzeroberfläche für Bewerber/Bieter finden die Bewerber/Bieter die Bedienungsanleitungen für alle notwendigen Arbeitsschritte unter "Hilfe"
im Accountmenü.
Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist eine Registrierung zwar nicht erforderlich. Ohne eine solche Registrierung
kann der öffentliche Auftraggeber die nicht registrierten Bewerber/Bieter über nachträgliche Informationen jedoch nicht aktiv informieren. In diesem Fall
obliegt es den nicht registrierten Bewerbern/Bietern, sich auf dem E-Vergabe-Portal aumass regelmäßig selbst über etwaige Änderungen, wie
beispielsweise neue beantwortete Bieterfragen, etwaig überarbeitete Vergabeunterlagen sowie Mitteilungen des Auftraggebers zu informieren. Diese
Obliegenheit besteht bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnnahmeanträge/ des Angebots.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen
durch die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen
durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§
160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 209-593602 (2022-10-25)