Für den Wiederaufbau der Strecke 2631 im Abschnitt Kall bis Nettersheim von km 53,030 - km 61,145 ist für den Endzustand Ende 2024 für die EÜ Urft bei Sötenicht (km 55,919) ein Ersatzneubau herzustellen. Im Zuge des Wiederaufbaus der Strecke wird für die Inbetriebnahme Ende 2023 zunächst eine Hilfsbrücke verbaut.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Brücken
Referenznummer: 22FEI63551
Kurze Beschreibung:
“Für den Wiederaufbau der Strecke 2631 im Abschnitt Kall bis Nettersheim von km 53,030 - km 61,145 ist für den Endzustand Ende 2024 für die EÜ Urft bei...”
Kurze Beschreibung
Für den Wiederaufbau der Strecke 2631 im Abschnitt Kall bis Nettersheim von km 53,030 - km 61,145 ist für den Endzustand Ende 2024 für die EÜ Urft bei Sötenicht (km 55,919) ein Ersatzneubau herzustellen. Im Zuge des Wiederaufbaus der Strecke wird für die Inbetriebnahme Ende 2023 zunächst eine Hilfsbrücke verbaut.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Brücken📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Brücken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Euskirchen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-12-23 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-28 📅
Datum des Beginns: 2023-04-03 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 250-730978
ABl. S-Ausgabe: 250
Zusätzliche Informationen
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
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Quelle: OJS 2022/S 250-730978 (2022-12-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4125602.14 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: HWK - Wiederaufbau Str. 2631: Neubau EÜ Urft bei Sötenich km 55,919
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Brücken📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für den Wiederaufbau der Strecke 2631 im Abschnitt Kall bis Nettersheim von km 53,030 - km 61,145 ist für den Endzustand Ende 2024 für die EÜ Urft bei...”
Beschreibung der Beschaffung
Für den Wiederaufbau der Strecke 2631 im Abschnitt Kall bis Nettersheim von km 53,030 - km 61,145 ist für den Endzustand Ende 2024 für die EÜ Urft bei Sötenicht (km 55,919) ein Ersatzneubau herzustellen. Im Zuge des Wiederaufbaus der Strecke wird für die Inbetriebnahme Ende 2023 zunächst eine Hilfsbrücke verbaut.
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Zusätzliche Informationen:
“Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem...”
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2023-04-03 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - STRABAG Rail GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-28 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: STRABAG Rail GmbH
Nationale Registrierungsnummer: ef62c5ab-bf3a-4599-a00c-4dbfae22f753
Postanschrift: i-Park Tauberfranken 9
Postleitzahl: 97922
Postort: Lauda-Königshofen
Region: Main-Tauber-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Entfällt”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Änderungen Neuer Wert
Text:
“MKA01: Aufgrund der nicht ausreichenden Dimensionierung der geplanten Bohrpfähle (DN 600) für die Unterbringung der entsprechenden Bewehrung, wurden...”
Text
MKA01: Aufgrund der nicht ausreichenden Dimensionierung der geplanten Bohrpfähle (DN 600) für die Unterbringung der entsprechenden Bewehrung, wurden Bohrpfähle DN 900 geplant und hergestellt.
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Quelle: OJS 2024/S 236-739014 (2024-12-03)