HWSB Sandau - Havelberg km 81,875 - 82,5 - Fremdüberwachung Vermessung

Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft

Fremdüberwachung Vermessung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-06-17 Auftragsbekanntmachung
2022-09-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-06-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 22/N/0158/GN
Kurze Beschreibung: Fremdüberwachung Vermessung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stendal 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Str. 5
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de 🌏
E-Mail: vergabestelle.nord@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 391-5810 📞
Fax: +49 391-5811226 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=464001 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=464001 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-17 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-22 📅
Datum des Beginns: 2022-09-12 📅
Datum des Endes: 2023-10-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 119-335636
ABl. S-Ausgabe: 119
Zusätzliche Informationen
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zur Angbotsöffnung NICHT zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
FÜ Vermessung
Die Baumaßnahme ist vermessungstechnisch vorzubereiten, zu überwachen und die Überwachung zu dokumentieren. Zur Unterstützung des Auftraggebers (AG), der örtlichen Bauüberwachung sowie der Bauoberleitung.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Eler hws
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Stendal, Kommunalverwaltungsbereich der Gemeinde Schönhausen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
+ Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (IHK)
+ Nachweis der Eintragung ins Handelsregister
bzw. Nachweis, dass keine Eintragungsverpflichtung besteht
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
+ aktuelle Bescheinigung in Steuersachen
+ Nachweis der Zahlungen an die gesetzliche Sozialversicherung
+ Unbedenklichkeitsbescheinigung der Versicherung der Berufsgenossenschaft
+ Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Deckungssummen
Mindeststandards:
Zu Haftpflichtversicherung: Deckungssummen: 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 300 T EUR für Sachschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
vorzulegen ist 1 Referenz für baubegleitende Vermessung eines Erdbauvorhabens des vorgesehenen Projektleiters, Bausumme > 1,0 Mio. € netto, abgeschlossen in den letzten 3 Jahren.
Mindeststandards: Die Referenz muss innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt worden sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
+ Es dürfen keine schwerwiegenden Verfehlungen gegen die Ausschlussgründe zu den §§ 123, 124 GWB bestehen.
+ Der Auftragnehmer muss sich zur Beachtung der § 10 Abs. 1 und 3, § 12 und § 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA verpflichten.
+ Der Bieter muss erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine vorliegen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-09-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zur Angbotsöffnung NICHT zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle Nord
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=464001 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Informationen zum Verfahren können über den Link unter I.3) abgerufen werden (u.a. die Angebots- / Vergabeunterlagen (VGU)).
2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
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3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben;
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4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über den Link unter I.3) zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
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5) Nachforderungen: Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen.
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6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet;
9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. + 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Land Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 345-5141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 119-335636 (2022-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 24297.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 180-510202
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 119-335636
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
1) Informationen zum Verfahren können über den Link unter I.3) abgerufen werden (u.a. die Angebots- / Vergabeunterlagen (VGU)). . 2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen. . 3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben; . 4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über den Link unter I.3) zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil. . 5) Nachforderungen: Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen. . 6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern. . 7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. . 8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet; . 9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. . 10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-07 📅
Name: Bismark-Vermessung
Postanschrift: Berliner Chaussee 31
Postort: Genthin
Postleitzahl: 39307
Land: Deutschland 🇩🇪
Jerichower Land 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 24297.50 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2022/S 180-510202 (2022-09-14)