Beschreibung der Beschaffung
Das Leistungsbild umfasst die Beratungsleistungen und Kontrolle während der Planungsphasen LP 2 - Vorplanung und LP 3 - Entwurfsplanung für die hygienerelevante Umsetzung der bisherigen Rahmenbedingungen. Mit der Bauabschnittsplanung (Anlagen zum Vertrag, ANG_Anlage_05_Verträge_u_Anlagen) vom 6. Mai 2021 der Baustufe 1 bilden diese Rahmenbedingungen die Grundlagen für die weiteren Planungen.
Nähere Informationen zur Vereinbarung der Zentralen Steuerung, der Gesellschaften sowie zum Projekt "Baustufe 1" sind dem Dokument ANG_Anlage_03.1_Projektbeschreibung_LOS_1 zu entnehmen.
Weitere Leistungen können in der LP 4 - Genehmigungsplanung einschließlich des Prüfzeitraumes der Behörden erforderlich werden. Der Auftragsgegenstand für das Los 1 unterteilt sich daher in zwei Leistungspakete, wobei die Leistungen des Leistungspakets Der Auftragsgegenstand unterteilt sich daher in zwei Leistungspakete, wobei die Leistungen des Leistungspakets 2 optional beauftragt werden, insbesondere in Abhängigkeit und unter Vorbehalt der Förderfähigkeit sowie in Abstimmung auf die jeweiligen Bedarfe. Die einzelnen Leistungspakete setzen sich wie folgt zusammen:
Leistungspaket 1: Beratungsleistungen zur Umsetzung der hygienerelevanten Rahmenbedingungen einschließlich Erstellung der bauhygienischen Stellungnahme
Leistungspaket 2: Beratungsleistungen zu Fragen der Genehmigungsbehörden
Die Leistungsanforderungen der jeweiligen Pakete ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung - Los 1, den weiteren Vergabeunterlagen und insbesondere dem Vertrag.
Zur Übersicht Leistungspaket 1:
Es wird die Begleitung der Neubauplanungen im Zuge der Vor- und Entwurfsplanung für die BauG UMG gegenüber dem Planungsteam (Objektplaner, Fachplaner etc.) und dem Nutzer mit der Zielsetzung einer bestmöglichen Umsetzung bzw. Einhaltung der hygienerelevanten Vorgaben im weiteren Planungsprozess erwartetet. Dazu gehört:
- Teilnahme an Planer- und Kernteambesprechungen, wenn inhaltlich relevant (auf Einladung);
- Teilnahme an Lenkungsausschusssitzungen sowie Nutzergruppenbesprechungen;
- Beratung und Überprüfung des BO-Konzeptes;
- Beratung bei der Grundrissplanung und Aufzeigen von eigenen, wirtschaftlichen Lösungsvorschlägen;
- Vermittlung zwischen Nutzergruppen und Planungsteam;
- Aufbereitung und Einbringung von Änderungshinweisen;
- Begleitung von detaillierten Abstimmungsprozessen, z. B. Grundrisse, Bemusterungen, etc.;
- Bewertung von Entscheidungsvorlagen aus Hygienesicht;
- Vorstellung und Erläuterung der bauhygienischen Stellungnahme vor den Nutzergruppen/Gremien des Klinikums.
Darüber hinaus wird erwartet, dass der Hygieneberater koordinative Aufgabe zur Unterstützung der Projektleitung der BauG UMG übernimmt, u. a. durch die Koordination mit dem Nutzerkoordinator der UMG, zwischen den einzelnen Funktionsbereichen des Klinikums, sowie dem Vorstand des Klinikums und den Projektarbeitsgruppen, mit dem Ziel der Erarbeitung von konsensfähigen Lösungen im Fall von Interessenskonflikten.
Bei den Planungen der Generalplaner über alle Funktionsbereiche und -stellen sind u. a. die nachfolgen-den Themen möglicher Bestandteil des Leistungsumfanges:
- Ausstattung der einzelnen Raumgruppen;
- Mitwirkung bei den Abstimmungen zu der bauhygienischen Stellungnahme;
- Fachliche Bewertung und Verbesserungsvorschläge zu dem von den Planern erstellten Planunterlagen, auch im Hinblick auf die Systemplanungen, wie z. B. Arzneimittelversorgung, Sterilgutversor-gung, Geräteaufbereitung sowie medizinische Serviceleistungen, Bettenaufbereitung, Speisenversorgung, Wäsche Ver- und Entsorgung, Versorgung mit medizinischen Verbrauchgütern und Gütern des hauswirtschaftlichen Bedarfs, Abfallbeseitigung, Automatische Warentransportsysteme (AWT), Klein-Kastenförderanlage (KFA) sowie Rohrpostanlagen.
- Koordination aller Beteiligten und Führung von Abstimmungs- und Bemusterungsterminen wie z. B. Arbeitsfläche, Heizkörper u. a.;
- Beratung zu optimalen Verfahren bei der Implementierung der Hygienerechtlinien in der Planungsphasen des Projekts;
- Auflistung und Verfolgung der Schnittstellen der Hygienerechtlinien und deren erforderlichen Abstimmungen zur Umsetzung während der baulichen Phasen wie z.B. Wasserhahnsysteme, Heizkörper, Intensivstationenarbeitsfläche, Wasserspender usw.
Auf Grundlage der Entwurfsplanung der Baustufe 1 ist am Ende der Leistungsphase 3 für die darauffolgende Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung eine bauhygienische Stellungnahme aufzustellen. Diese ist nach den zum Zeitpunkt der Erstellung erforderlichen aktuellen Empfehlungen und Normen anzu-fertigen und mit dem Institut für Krankenhaushygiene und Infektiologie (IK&I) der UMG abzustimmen.
Leistungspaket 2
Nach Einreichung der Bauantragsunterlagen und des ordnungsbehördlichen Antrages bei der Stadt Göttingen und den damit verbundenen Prüfinstanzen, wie z. B. das Gesundheitsamt, das Gewerbeaufsichtsamt etc. kann es zur Erbringung nachfolgender Leistungen kommen:
- Vorstellung und Erläuterung von Stellungnahmen vor den Genehmigungsbehörden;
- Unterstützung und Erarbeitung bei genehmigungsrelevanten Anfragen durch die Genehmigungsbehörden.
Diese Leistungen werden nur auf besondere Anforderung der BauG UMG hin erbracht.