Hypervisoren (Hardware)

Kliniken Südostbayern AG

Lieferung Hypervisoren (Hardware) im Rahmen des KHZG.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-04-08 Auftragsbekanntmachung
2022-09-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-04-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Server
Referenznummer: 04/2022
Kurze Beschreibung: Lieferung Hypervisoren (Hardware) im Rahmen des KHZG.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Server 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Traunstein 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kliniken Südostbayern AG
Postanschrift: Cuno-Niggl-Straße 3
Postleitzahl: 83278
Postort: Traunstein
Kontakt
Internetadresse: http://www.kliniken-suedostbayern.de 🌏
E-Mail: sekretariat.it@kliniken-sob.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXSRXNG/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXSRXNG 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-04-08 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 073-194782
ABl. S-Ausgabe: 73
Zusätzliche Informationen
A) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter sind unter dem unter I.1.3) genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. B) Das Angebot muss mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen über die elektronische Vergabeplattform zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. C) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (gem. Vordruck Anlage A.2). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die wirtschaftlichen Angaben der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu den unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen werden addiert. Die unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. D) Das Angebot ist von den Bietern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist das Angebot von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen. E) Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) Beabsichtigt der Bieter, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge, § 36 VgV) oder - sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe, § 47 VgV), so muss der Bieter die Vergabestelle von seiner Absicht in Kenntnis setzen und die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Er muss der Vergabestelle ferner über das Nichtvorliegen vergaberechtlicher Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) für jedes andere Unternehmen informieren. Hierfür ist für jedes dieser anderen Unternehmen der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A.5)" abzugeben. Der Bieter hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen der anderen Unternehmen einzureichen. Beim Zeitpunkt, zu dem die Erklärungen und Nachweise einzureichen sind, ist zwischen Eignungsleihe und Unteraufträgen zu unterscheiden (siehe im Folgenden (1) und (2)). (1) Eignungsleihe Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Anlage A.3)" anzugeben. Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung (Anlage A.4)" vorgesehen. Mit dem Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A.5)" einzureichen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter für jedes andere Unternehmen zudem die geforderten Nachweise zur Eignung für diejenigen Eignungskriterien mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichen, für die die Kapazitäten in Anspruch genommen werden. Der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter anderer Unternehmen ist nach Ablauf der Angebotsfrist bis zur Zuschlagserteilung regelmäßig unzulässig und sein führt zum Ausschluss des Angebotes. Die Bieter werden gebeten, sich mit der einschlägigen vergaberechtlichen Rechtsprechung vertraut zu machen. Bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haften der Bewerber/Bieter und das andere/die anderen Unternehmen entsprechend dem Umfang der jeweiligen Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung. Eine dementsprechende Haftungserklärung ist der Vergabestelle nach gesonderter Aufforderung vorzulegen. Als Haftungserklärungen kommen je nach Einzelfall insbesondere eine sogenannte harte Patronatserklärung, Garantie oder selbstschuldnerische Bürgschaft in Betracht. Wenn der Bieter beabsichtigt, einen Teil des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe zu vergeben und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, gelten ebenfalls die vorgenannten Regelungen. (2) Unteraufträge Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die anderen Unternehmen namentlich zu benennen. Für die mitzuteilenden Angaben ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Anlage A.3)" vorgesehen. Ferner muss der Bieter nachweisen, dass ihm zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür steht in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung (Anlage A.4)" bereit. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A.5)" einzureichen. Die Vergabestelle überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe muss die Vergabestelle die Ersetzung des Unterauftragnehmers verlangen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. F) Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und nach § 47 VgV benannte Dritte sowie Nachunternehmer sind zur Einreichung der unterschriebenen Erklärung "Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach Art. 13, 14 DSGVO" angehalten. Es wird auf die Anlage A.11 verwiesen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YXSRXNG
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 200 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Mit dieser Ausschreibung wird die Lieferung von Hypervisoren (Hardware) mit folgender Spezifikation ausgeschrieben.
- Hardware gem. Anforderungskatalog (Anlage B.3 zu Teil B) für
Cluster 03 virtuelle Server. Gesamtmenge: 4
Cluster 01 der Philips Zentrale. Gesamtmenge: 4
Firewall-DMZ-Cluster. Gesamtmenge: 2
- QSFP+, 40GBase-LR4, 10 km, Ethernet, 40GBE, SM, CWDM, 0-70°C, LC, DDM, Allied Telesis kompatibel. Gesamtmenge: 4
Weitere Angaben zu den Anforderungen und der Stückliste sind der Leistungsbeschreibung (Teil B) sowie dem Preisblatt (Anlage B.1 zu Teil B) zu entnehmen.
Die Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land haben sich im Jahr 2009 mit ihren Kliniken zu einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft, zum leistungsstärksten Gesundheitsdienstleister in Südostbayern, zusammengeschlossen. Die Gesellschaft versorgt an den sechs Standorten Bad Reichenhall (IK-Nummer: 260910933), Berchtesgaden (IK-Nummer: 260910933), Freilassing (IK-Nummer: 260910933), Ruhpolding (IK-Nummer: 260912434), Traunstein (IK-Nummer: 260912434) und Trostberg (IK-Nummer: 260012456) jährlich über 56.000 stationäre Patienten. Mit 3.700 Mitarbeitern entstand eines der größten Unternehmen der Region. Durch den Erhalt und den Ausbau der flächendeckenden medizinischen Qualitätsversorgung gewährleistet die KSOB insbesondere die Sicherstellung des Versorgungsauftrages in der Region. Das Rechenzentrum der KSOB ist den folgenden IK-Nummern zuzuordnen: 260912434, 260012456 und 260910933. Die KSOB hat beim Bayerischen Landesamt für Pflege auf Basis von § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz in Verbindung mit §§ 19 ff. Krankenhausstrukturfonds-Verordnung eine Bedarfsmeldung für das vorliegende Beschaffungsvorhaben abgegeben.
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Im Rahmen der Förderung durch den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) soll der Fördertatbestand (FTB) 2, 3 und 6 des Krankenhauszukunftsgesetzes umgesetzt werden. FTB 2 - Patientenportale für digitales Aufnahme- und Entlassmanagement (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV): Das Ziel dieser Förderung ist, die Einrichtung von Patientenportalen für ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement, die einen digitalen Informationsaustausch zwischen den Leistungserbringern und den Leistungsempfängern sowie zwischen den Leistungserbringern, den Pflege- oder Rehabilitationseinrichtungen und den Kostenträgern vor, während und nach der Behandlung im Krankenhaus ermöglichen. FTB 3 - Elektronische Pflege- und Behandlungsdokumentation (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV): Das Ziel dieser Förderung ist, die Einrichtung einer durchgehenden, strukturierten elektronischen Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen sowie die Einrichtung von Systemen, die eine automatisierte und sprachbasierte Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen unterstützen. FTB 6 - Digitaler Prozess zur Anforderung von Leistungen (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 KHSFV): Das Ziel dieser Förderung ist, die Einrichtung eines krankenhausinternen digitalen Prozesses zur Anforderung von Leistungen, der sowohl die Leistungsanforderung als auch die Rückmeldung zum Verlauf der Behandlung der Patientinnen und Patienten in elektronischer Form mit dem Ziel ermöglicht, die krankenhausinternen Kommunikationsprozesse zu beschleunigen.
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Dauer: 15 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kliniken Südostbayern AG Cuno-Niggl-Straße 3 83278 Traunstein

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend). Sofern nach der jeweiligen Rechtsordnung vorgesehen, haben ausländische Bieter gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.
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(2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (gem. Vordruck Anlage A.5)
(3) Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.6) nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.7) über den Gesamt-Unternehmensumsatz, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: seit Unternehmensgründung).
(2) Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters (gem. Vordruck Anlage A.7) für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit der Lieferung von Hypervisoren (Hardware) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: seit Unternehmensgründung).
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(3) Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.8) über (a.) die Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter sowie (b.) die Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter, die mit der Lieferung von Hypervisoren (Hardware) befasst sind. Die Mitarbeiterzahl in den zuvor genannten Kategorien ist jeweils im Monatsmittel bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht, seit Unternehmensgründung) zu benennen.
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Mindeststandards:
Zu (2): Der durchschnittlich erzielte Jahresumsatz über mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit der Lieferung von Hypervisoren (Hardware) , jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: seit Unternehmensgründung), muss mindestens 0,2 Millionen EUR betragen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Aufstellung von mindestens einer Referenz (gem. Vordruck Anlage A.9) über laufende oder in den letzten 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) abgeschlossene Projekte über die Lieferung von Hypervisoren (Hardware) unter Benennung/Beschreibung (a) des Auftragsgegenstandes einschließlich des Auftragsvolumens in Euro, (b) des Projektumfangs (in Personentagen), (c) des Auftraggebers, (d) der Leistungsart, (e) des Leistungszeitraums, (f) (eines) Ansprechpartner(s) beim Auftraggeber mit (g) Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse sowie (h) der eigenen Rolle im Projekt, insbesondere ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht werden/wurden sowie Angabe des Eigenleistungsanteils, wenn keine vollständige Eigenleistung vorliegt.
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(2) Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.10) zur Qualifikation und fachbezogenen Erfahrungen des vorgesehenen Projektleiters unter Beschreibung/Benennung (a) des Namens und Vornamens, (b) der Berufserfahrung (in Jahren) des Projektleiters im Bereich der Lieferung von Hypervisoren (Hardware), (c) der Projektleitungserfahrung des Projektleiters (in Jahren) im Bereich der Lieferung von Hypervisoren (Hardware), (d) der Referenzen des Projektleiters im Bereich der Lieferung von Hypervisoren (Hardware) unter Benennung (aa) des Auftragsgegenstandes einschließlich des Auftragsvolumens in Euro, (bb) des Leistungszeitraums, (cc) des Auftraggebers nebst Benennung (dd) (eines) Ansprechpartner(s) beim Auftraggeber mit (ee) Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse.
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Mindeststandards:
Der Projektleiter verfügt über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und weist mindestens eine Referenz über die Lieferung von Hypervisoren (Hardware) als verantwortlicher Projektleiter auf.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 18:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 18:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.kliniken-suedostbayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXSRXNG/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
A) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter sind unter dem unter I.1.3) genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden.
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B) Das Angebot muss mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen über die elektronische Vergabeplattform zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
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C) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (gem. Vordruck Anlage A.2). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die wirtschaftlichen Angaben der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu den unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen werden addiert. Die unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
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D) Das Angebot ist von den Bietern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist das Angebot von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
E) Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge, § 36 VgV) oder - sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe, § 47 VgV), so muss der Bieter die Vergabestelle von seiner Absicht in Kenntnis setzen und die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen.
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Der Bieter hat der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Er muss der Vergabestelle ferner über das Nichtvorliegen vergaberechtlicher Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) für jedes andere Unternehmen informieren. Hierfür ist für jedes dieser anderen Unternehmen der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A.5)" abzugeben. Der Bieter hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen der anderen Unternehmen einzureichen. Beim Zeitpunkt, zu dem die Erklärungen und Nachweise einzureichen sind, ist zwischen Eignungsleihe und Unteraufträgen zu unterscheiden (siehe im Folgenden (1) und (2)).
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(1) Eignungsleihe
Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Anlage A.3)" anzugeben. Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung (Anlage A.4)" vorgesehen.
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Mit dem Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A.5)" einzureichen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter für jedes andere Unternehmen zudem die geforderten Nachweise zur Eignung für diejenigen Eignungskriterien mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichen, für die die Kapazitäten in Anspruch genommen werden. Der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter anderer Unternehmen ist nach Ablauf der Angebotsfrist bis zur Zuschlagserteilung regelmäßig unzulässig und sein führt zum Ausschluss des Angebotes. Die Bieter werden gebeten, sich mit der einschlägigen vergaberechtlichen Rechtsprechung vertraut zu machen.
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Bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haften der Bewerber/Bieter und das andere/die anderen Unternehmen entsprechend dem Umfang der jeweiligen Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung. Eine dementsprechende Haftungserklärung ist der Vergabestelle nach gesonderter Aufforderung vorzulegen. Als Haftungserklärungen kommen je nach Einzelfall insbesondere eine sogenannte harte Patronatserklärung, Garantie oder selbstschuldnerische Bürgschaft in Betracht. Wenn der Bieter beabsichtigt, einen Teil des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe zu vergeben und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, gelten ebenfalls die vorgenannten Regelungen.
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(2) Unteraufträge
Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die anderen Unternehmen namentlich zu benennen. Für die mitzuteilenden Angaben ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Anlage A.3)" vorgesehen. Ferner muss der Bieter nachweisen, dass ihm zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür steht in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung (Anlage A.4)" bereit. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A.5)" einzureichen. Die Vergabestelle überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe muss die Vergabestelle die Ersetzung des Unterauftragnehmers verlangen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden.
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F) Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und nach § 47 VgV benannte Dritte sowie Nachunternehmer sind zur Einreichung der unterschriebenen Erklärung "Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach Art. 13, 14 DSGVO" angehalten. Es wird auf die Anlage A.11 verwiesen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YXSRXNG

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
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- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 073-194782 (2022-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 200 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 174-491007
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 073-194782
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YXS6DP4

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferfrist
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Anforderungen
Preis (Gewichtung): 80

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-05 📅
Name: Microstaxx GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2022/S 174-491007 (2022-09-05)
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