Beschaffung von Maschinen, Werkzeugen und Zubehör, KONVUEBA-OG-Lose 2-7 Die IHK Südlicher Oberrhein ist einer der größten Aus- und Weiterbildungsträger in der Region Südlicher Oberrhein. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Maschinen, Werkzeuge und Zubehör für die Aus- und Weiterbildung, die in folgende Lose aufgeteilt wird: Industrielle Maschinen Werkzeugmaschinen - LOS 2: Fräs-und Bohrmaschinen 9 Stück - LOS 3 und 4: Werkzeuge Fräsen Drehen - LOS 5: Flachschleifmaschine - LOS 6: Bandsäge Metall - LOS 7: Bohmaschinen 9 Stück Mit Ausnahme der Lose 3 und 4 können Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Bei den Losen 3 und 4 gilt, dass diese nur zusammen angeboten werden können. Es ist unzulässig, ein Angebot nur für das Los 3 oder nur für das Los 4 abzugeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Industrielle Maschinen
Referenznummer: IHKSO-KONVUEBA-OG-I-LOSE 2-7 Industriemaschinen
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Maschinen, Werkzeugen und Zubehör,
KONVUEBA-OG-Lose 2-7
Die IHK Südlicher Oberrhein ist einer der größten Aus- und Weiterbildungsträger in der Region Südlicher Oberrhein. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Maschinen, Werkzeuge und Zubehör für die Aus- und Weiterbildung, die in folgende Lose aufgeteilt wird:
Industrielle Maschinen Werkzeugmaschinen
- LOS 2: Fräs-und Bohrmaschinen 9 Stück
- LOS 3 und 4: Werkzeuge Fräsen Drehen
- LOS 5: Flachschleifmaschine
- LOS 6: Bandsäge Metall
- LOS 7: Bohmaschinen 9 Stück
Mit Ausnahme der Lose 3 und 4 können Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Bei den Losen 3 und 4 gilt, dass diese nur zusammen angeboten werden können. Es ist unzulässig, ein Angebot nur für das Los 3 oder nur für das Los 4 abzugeben.
Beschaffung von Maschinen, Werkzeugen und Zubehör,
KONVUEBA-OG-Lose 2-7
Die IHK Südlicher Oberrhein ist einer der größten Aus- und Weiterbildungsträger in der Region Südlicher Oberrhein. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Maschinen, Werkzeuge und Zubehör für die Aus- und Weiterbildung, die in folgende Lose aufgeteilt wird:
Industrielle Maschinen Werkzeugmaschinen
- LOS 2: Fräs-und Bohrmaschinen 9 Stück
- LOS 3 und 4: Werkzeuge Fräsen Drehen
- LOS 5: Flachschleifmaschine
- LOS 6: Bandsäge Metall
- LOS 7: Bohmaschinen 9 Stück
Mit Ausnahme der Lose 3 und 4 können Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Bei den Losen 3 und 4 gilt, dass diese nur zusammen angeboten werden können. Es ist unzulässig, ein Angebot nur für das Los 3 oder nur für das Los 4 abzugeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Industrielle Maschinen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Industrielle Maschinen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-05-02 📅
Einreichungsfrist: 2022-06-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-06 📅
Datum des Beginns: 2022-08-01 📅
Datum des Endes: 2023-07-21 📅
2022-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 089-239852
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
Fräs- Bohrmaschinen 9 Stück
2 Stück Fräsmaschinen Lieferung und Rechnungstellung in 2022
und
7 Stück Lieferung und Rechnungstellung in 2023
- Der Einsatz findet in einer überbetrieblichen Aus- und Weiterbildungs-stätte statt-.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Maschinen, Werkzeugen und Zubehör,
KONVUEBA-OG-Lose 2-7
Die IHK Südlicher Oberrhein ist einer der größten Aus- und Weiterbildungsträger in der Region Südlicher Oberrhein. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Maschinen, Werkzeuge und Zubehör für die Aus- und Weiterbildung, die in folgende Lose aufgeteilt wird:
Die IHK Südlicher Oberrhein ist einer der größten Aus- und Weiterbildungsträger in der Region Südlicher Oberrhein. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Maschinen, Werkzeuge und Zubehör für die Aus- und Weiterbildung, die in folgende Lose aufgeteilt wird:
Industrielle Maschinen Werkzeugmaschinen
- LOS 2: Fräs-und Bohrmaschinen 9 Stück
- LOS 3 und 4: Werkzeuge Fräsen Drehen
- LOS 5: Flachschleifmaschine
- LOS 6: Bandsäge Metall
- LOS 7: Bohmaschinen 9 Stück
Mit Ausnahme der Lose 3 und 4 können Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Bei den Losen 3 und 4 gilt, dass diese nur zusammen angeboten werden können. Es ist unzulässig, ein Angebot nur für das Los 3 oder nur für das Los 4 abzugeben.
Mit Ausnahme der Lose 3 und 4 können Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Bei den Losen 3 und 4 gilt, dass diese nur zusammen angeboten werden können. Es ist unzulässig, ein Angebot nur für das Los 3 oder nur für das Los 4 abzugeben.
Geschätzter Gesamtwert: 1 170 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Fräs- und Bohrmaschinen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Fräs- Bohrmaschinen 9 Stück
2 Stück Fräsmaschinen Lieferung und Rechnungstellung in 2022
und
7 Stück Lieferung und Rechnungstellung in 2023
Geschätzter Wert ohne MwSt: 990 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Fräs- Bohrmaschinen 9 Stück
2 Stück Fräsmaschinen Lieferung und Rechnungstellung in 2022
und
7 Stück Lieferung und Rechnungstellung in 2023
- Der Einsatz findet in einer überbetrieblichen Aus- und Weiterbildungs-stätte statt-.
Bezeichnung des Loses: Werkzeuge für Fräs- und Drehmaschinen
Losnummer: 3 und 4
Kurze Beschreibung:
Werkzeuge für Fräs- und Drehmaschinen
Lieferung und Rechnungsstellung in 2022
Geschätzter Wert ohne MwSt: 20 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Werkzeuge für Fräs- und Drehmaschinen
Lieferung und Rechnungsstellung in 2022
Bezeichnung des Loses: Flachschleifmaschine
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Flachleifmaschine
Beschaffung und Rechnungsstellung in 2022
Geschätzter Wert ohne MwSt: 30 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Flachleifmaschine
Beschaffung und Rechnungsstellung in 2022
Bezeichnung des Loses: Bandsäge
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung: Bandsäge
Geschätzter Wert ohne MwSt: 19 500 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Bandsäge
- Der Einsatz findet in einer überbetrieblichen Aus- und Weiterbildungsstätte statt-.
Bezeichnung des Loses: Bohrmaschinen
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Bohrmaschinen - 9 Stück Säulenbohrmaschine mit Zubehör
Lieferung und Rechnungsstellung in 2023
Geschätzter Wert ohne MwSt: 113 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Bohrmaschinen - 9 Stück Säulenbohrmaschine mit Zubehör
Lieferung und Rechnungsstellung in 2023
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein Schnewlinstraße 11-13 79098 Freiburg Lieferanschrift. DE 134
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:
- Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister.
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründe i.S.v. § 123 GWB und zu § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen i.S.v. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG.
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
- Nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines Bevollmächtigten Vertreters.
- Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Angebotswertung die Vorlage von Nachweisen zu allen geforderten Eigenerklärungen zu fordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeder Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnah-meantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Mindeststandards:
Für jedes Los, für das ein Angebot abgegeben wird, müssen mindestens zwei Referenzen über Lieferleistungen angegeben werden, die mit der zu vergebenden Lieferleistung vergleichbar sind und die im Zeitraum 01.01.2019 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist ausgeführt wurden. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf das Los, für das ein Angebot abgeben wird. Wird für mehrere Lose ein Angebot abgegeben, müssen für jedes Los zwei Referenzen über vergleichbare Lieferleistungen in den letz-ten drei Jahren angegeben werden. Dabei sind Doppelnennungen mög-lich, wenn beispielsweise eine Referenz Lieferleistungen umfasst, die so-wohl Lieferleistungen des Loses 5 als auch solche des Loses 6 umfasst.
Für jedes Los, für das ein Angebot abgegeben wird, müssen mindestens zwei Referenzen über Lieferleistungen angegeben werden, die mit der zu vergebenden Lieferleistung vergleichbar sind und die im Zeitraum 01.01.2019 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist ausgeführt wurden. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf das Los, für das ein Angebot abgeben wird. Wird für mehrere Lose ein Angebot abgegeben, müssen für jedes Los zwei Referenzen über vergleichbare Lieferleistungen in den letz-ten drei Jahren angegeben werden. Dabei sind Doppelnennungen mög-lich, wenn beispielsweise eine Referenz Lieferleistungen umfasst, die so-wohl Lieferleistungen des Loses 5 als auch solche des Loses 6 umfasst.
Da die Lose 3 und 4 nur gemeinsam angeboten werden können und nicht getrennt, müssen für diese beiden Lose insgesamt nur 2 Referenzen und nicht für jedes Los je 2 Referenzen angegeben werden.
Zu jeder Referenz sind Ort, Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber, Lieferumfang, Lieferzeitraum und der Bruttoauftragswert anzugeben.
Bei Bietergemeinschaften werden die Referenzen der Bietergemein-schaftsmitglieder zusammengerechnet.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für jeden Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktions-VO) mit dem Angebot abgegeben werden. Die Eigenerklärung wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Für jeden Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktions-VO) mit dem Angebot abgegeben werden. Die Eigenerklärung wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-07-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-06-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein
Am Unteren Mühlbach 34
77652 Offenburg
Zusätzliche Informationen: Bieter/ und oder deren Bevollmächtigte dürfen nicht teilnehmen.
Die für die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Angebote stattdessen unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform in-formieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung Angebote zu beachten sind.
Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Angebote stattdessen unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform in-formieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung Angebote zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXQ7YYZYYSS
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durchlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die IHK Südlicher Oberrhein ist der Ansicht, dass sie kein öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB ist und daher bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, deren Auftragswert den nach § 106 GWB maßgebenden Schwellenwert erreicht oder überschreitet, nicht verpflichtet ist, ein europaweites Vergabeverfahren nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV durchzuführen. Deshalb können nach Ansicht der IHK Südlicher Oberrhein auch bei diesem offenen Verfahren Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens i.S.v. § 155 ff GWB bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gemacht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die IHK Südlicher Oberrhein ist der Ansicht, dass sie kein öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB ist und daher bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, deren Auftragswert den nach § 106 GWB maßgebenden Schwellenwert erreicht oder überschreitet, nicht verpflichtet ist, ein europaweites Vergabeverfahren nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV durchzuführen. Deshalb können nach Ansicht der IHK Südlicher Oberrhein auch bei diesem offenen Verfahren Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens i.S.v. § 155 ff GWB bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gemacht werden.
Die IHK Südlicher Oberrhein führt nur deshalb ein offenes Verfahren i.S.d. VgV und dem Vierten Teil des GWB durch, weil sie für diese Beschaffung Fördermittel erhält und der Fördergeber die Durchführung von Vergabeverfahren nach Maßgabe der VgV und dem Vierten Teil des GWB fordert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die IHK Südlicher Oberrhein führt nur deshalb ein offenes Verfahren i.S.d. VgV und dem Vierten Teil des GWB durch, weil sie für diese Beschaffung Fördermittel erhält und der Fördergeber die Durchführung von Vergabeverfahren nach Maßgabe der VgV und dem Vierten Teil des GWB fordert.
Sollte ein Bieter der Ansicht sein, dass die IHK Südlicher Oberrhein öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB ist, können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren bei der unter VI.4.1. angegebenen Vergabekammer geltend gemacht werden. Dabei ist folgendes zu beachten:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sollte ein Bieter der Ansicht sein, dass die IHK Südlicher Oberrhein öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB ist, können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren bei der unter VI.4.1. angegebenen Vergabekammer geltend gemacht werden. Dabei ist folgendes zu beachten:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 angegebenen Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 angegebenen Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2022/S 089-239852 (2022-05-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1315436.23 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge