Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen.
- Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden.
- Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind
im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden.
Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber
mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der
Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung
verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen
herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet
und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche
Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche
Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer
beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
- Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung (Abschnitt III.1.3) herangezogen werden,
sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht
werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen
werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus
zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch der genannten Mitarbeiter ist die schriftliche Zustimmung
des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/
Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch
ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
- Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag des Auftragnehmers zu entnehmen und zwingend vorzulegen. Der Teilnahmeantrag 22FEI58481 muss nach kostenloser Registrierung auf dem Vergabeportal der DB AG unter https:\\bieterportal.noncd.db.de/portal/ heruntergeladen werden. Nur diese Informationen werden
für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).