Für den Nachweis und die Bestimmung der Konzentration von Proteinen, insbesondere von Low-Level-Biomarkern, planen wir die Beschaffung von zwei hochempfindlichen Instrumenten zur Proteindetektion. Die beiden Geräte müssen einen jährlichen Gesamtdurchsatz von mindestens 14.000 Proben abdecken. Die Geräte müssen in der Lage sein, viele verschiedene Biomarker zu detektieren und bei Bedarf muss es möglich sein, die Protokolle individuell an die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen. Um den Probendurchsatz zu bewältigen, müssen beide Geräte mehrere Analyten gleichzeitig analysieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Immunoassay-System & Messinstrument zur Protein-Detektion
VgV_2022-025
Produkte/Dienstleistungen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)📦
Kurze Beschreibung:
“Für den Nachweis und die Bestimmung der Konzentration von Proteinen, insbesondere von Low-Level-Biomarkern, planen wir die Beschaffung von zwei...”
Kurze Beschreibung
Für den Nachweis und die Bestimmung der Konzentration von Proteinen, insbesondere von Low-Level-Biomarkern, planen wir die Beschaffung von zwei hochempfindlichen Instrumenten zur Proteindetektion. Die beiden Geräte müssen einen jährlichen Gesamtdurchsatz von mindestens 14.000 Proben abdecken. Die Geräte müssen in der Lage sein, viele verschiedene Biomarker zu detektieren und bei Bedarf muss es möglich sein, die Protokolle individuell an die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen. Um den Probendurchsatz zu bewältigen, müssen beide Geräte mehrere Analyten gleichzeitig analysieren.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fully automated bead-based immunoassay system
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)📦
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Vollautomatisches Bead-basiertes Immunoassay-System inkl. Lieferung, Inbetriebnahme, Systemabnahme und Wartung” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-06-22 📅
Datum des Endes: 2022-08-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“HINWEIS: Der Zuschlag erfolgt nur unter dem Vorbehalt der Zuwendung der für die Auftragserteilung beantragten finanziellen Mittel.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Measuring instrument for protein detection
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1 x Messinstrument zur Protein-Detektion inkl. Lieferung, Inbetriebnahme, Systemabnahme und Wartung”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensdarstellung: Die Darstellung soll das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und folgende Punkte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmensdarstellung: Die Darstellung soll das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und folgende Punkte umfassen:
- Name des Unternehmens
- Geschäftsführer
- Geschäftssitz
- Gesellschaftsform
- Gründungsdatum
- Geschäftsfokus
- Angaben zum Konzept der Kundenbetreuung
Die Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Referenzen: Mind. 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Leistungsverzeichnis beachten) in den letzten 3 Jahren.
Bei allen Referenzen ist auf folgende Punkte näher einzugehen:
- Auftraggeber (öffentlich oder privatrechtlich)
- Ansprechpartner (Telefon, E-Mail, Funktion)
- Art der Leistung
- Volumen
- Zeitraum
Die Referenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Formblatt Eignung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-05-20
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-07-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-05-20
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2022/S 079-211656 (2022-04-19)
Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 079-211656
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Fully automated bead-based immunoassay system
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Measuring instrument for protein detection
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2022/S 102-283495 (2022-05-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Helmholtz Zentrum München GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE21H
Postanschrift: Ingolstädter Landstraße 1
Telefon: +49 89318743216📞
E-Mail: thomas.seiferling@helmholtz-muenchen.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fully automated bead-based immunoassay system & Measuring instrument for protein detection”
Kurze Beschreibung:
“1. Fully automated bead-based immunoassay system & 2. Measuring instrument for protein detection are in the scope of the purchase.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Refer to: VgV_2022-025
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Refer to: VgV_2022-025
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Efre
Verfahren Art des Verfahrens
Keine Angebote oder keine geeigneten Angebote/Aufforderungen zur Teilnahme an einem offenen Verfahren
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“A public open procedure tender (according to VGV) took place with reference# VgV_2022-025.
The suitability of the only interested and bidding company has...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
A public open procedure tender (according to VGV) took place with reference# VgV_2022-025.
The suitability of the only interested and bidding company has been validated but formal requirements were lacking. Therefore the public tender has been cancelled at 23rd of May 2022.
The contracting authoritiy decided to award the contract in negotiated procedure without a call for competition.
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Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 102-283495
Auftragsvergabe
Titel:
“Fully automated bead-based immunoassay system & Measuring instrument for protein detection”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Quanterix Corporation
Postort: Billerica
Land: Vereinigte Staaten 🇺🇸
Region: us 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“VI.4.3) Application of legal remedies Detailed procedures on deadlines for the application of legal remedies: According to § 160 (3) Clause 1 German Act...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
VI.4.3) Application of legal remedies Detailed procedures on deadlines for the application of legal remedies: According to § 160 (3) Clause 1 German Act against Restraints of Competition (GWB) an application for review is inadmissible if 1. the applicant became aware of the claimed violation of public procurement provisions before filing the application for review, but did not complain to the contracting authority within a time limit of 10 calendar days; the expiry of the time limit under § 134(2) remains unaffected, 2. violations of public procurement provisions which become apparent from the tender notice are not notified to the contracting authority by the end of the time limit for the application or the submission of a tender specified in the notice 3. violations of public procurement provisions which only become apparent from the procurement documents are not notified to the contracting authority by the end of the time limit for the application or the submission of a tender specified in the notice, 4. more than 15 calendar days have expired since receipt of notification from the contracting authority that it is unwilling to redress the objection. Sentence 1 shall not apply to an application under § 135(1) no. 2 to have the contract declared ineffective. § 134(1) sentence 2 shall remain unaffected. According to § 134 (1) German Act against Restraints of Competition (GWB) public contracting authorities shall inform the unsuccessful tenderers in writing and without delay of the name of the successful undertaking, the reasons for the rejection of their tenders and of the earliest date of the conclusion of the contract. This shall also apply to candidates who were not informed of the rejection of their tenders before notification of the decision on the award was sent to the successful tenderers. According to § 134 (2) German Act against Restraints of Competition (GWB) a contract may be concluded at the earliest 10 calendar days after the information pursuant to paragraph 1 has been sent (by fax, e-mail, electronically or via the e-tendering online portal. The standstill period shall begin on the day after which the contracting authority dispatches the information; the date of receipt by the tenderer and candidate in question shall be irrelevant.
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Quelle: OJS 2022/S 117-330061 (2022-06-15)