Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es sollen 3 geeignete Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Anzahl der Bewerber/
Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Dazu wertet die Vergabestelle die
Teilnahmeanträge zunächst in Hinblick auf form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, ob der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (K.O.-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. K.O.-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die folgenden Auswahlkriterien aus.
Die 3 geeigneten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Auswahlkriterium 1: Durchschnittlichen Umsatz für die Jahre 2019, 2020 und 2021 mit vergleichbaren Leistungen in den Themenbereichen des CLMM.
Durchschnittlicher Umsatz von mehr als 5 Mio. Euro = 200 Punkte
Durchschnittlicher Umsatz zwischen 4 Mio. Euro und 5 Mio. Euro = 150 Punkte
Durchschnittlicher Umsatz zwischen 3 Mio. Euro und 4 Mio. Euro = 100 Punkte
Durchschnittlicher Umsatz zwischen 2 Mio. Euro und 3 Mio. Euro = 50 Punkte
Durchschnittlicher Umsatz unter 2 Mio. Euro. = 0 Punkte
Auswahlkriterium 2: Auswahlkriterium ist, inwieweit die eingereichten Referenzen über vergleichbare Leistungen die geforderten Themenbereiche
(1) Hybrid-Lösung (zentrale Portionierung kombiniert mit dezentraler Konfektionierung der Arzneimittel in Unit-Doses),
(2) Abdeckung aller Darreichungsformen,
(3) Erhalt der Originalverpackung im Prozess,
(4) Einbindung von digitalen Medikationsschränken,
(5) unterschiedliche automatisierte Ausgabevarianten aus der dezentralen Konfektionierung (zum Beispiel der Bestückung eines Medikationswagens),
(6) Scannen der Gabe am Patientenbett
umfassend abdecken. Die Vergabestelle legt hierbei bis zu fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Dies wird wie folgt bepunktet:
Klare Abdeckung aller Themenbereiche = 600 Punkte
Klare Abdeckung pro Themenbereich = 100 Punkte
Keine Abdeckung eines Themenbereiches = 0 Punkte
Auswahlkriterium 3: Auswahlkriterium ist, inwieweit die Unternehmensreferenzen einen weitgehend automatisierten, unterbrechungsfreien Medien- und Logistikprozess nachweisen.
Dies wird wie folgt bepunktet: Bei Vorliegen der medienbruchfreihen Prozesse = 100 Punkte
Auswahlkriterium 4: Die Unternehmensreferenzen des Bewerbers zeigen Dienstleistungen im Umfang eines Generalübernehmers auf.
Dies wird wie folgt bepunktet: Bei Vorliegen der Generalübernehmertätigkeit = 100 Punkte
Insgesamt können maximal 1000 Punkte erzielt werden. Es werden die 3 geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal drei Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als die geplanten max. 3 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Auswahlkriterium 2.