Information zu einer beabsichtigten Unterschwellenwertvergabe mit Binnenmarktrelevanz - Baubegleitende Ingenieurleistungen (ÖBÜ) im Rahmen der Ausführung zur GBV im Erkundungsrevier Neudorf
Information zu einer beabsichtigten Unterschwellenwertvergabe mit Binnenmarktrelevanz - Baubegleitende Ingenieurleistungen (Örtliche Bauüberwachung und zugehörige Besondere Leistungen) im Rahmen der Arbeiten zur Grubenbauverwahrung im Erkundungsrevier Neudorf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-22.
Auftragsbekanntmachung (2022-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 1224242-J57
Kurze Beschreibung:
“Information zu einer beabsichtigten Unterschwellenwertvergabe mit Binnenmarktrelevanz - Baubegleitende Ingenieurleistungen (Örtliche Bauüberwachung und...”
Kurze Beschreibung
Information zu einer beabsichtigten Unterschwellenwertvergabe mit Binnenmarktrelevanz - Baubegleitende Ingenieurleistungen (Örtliche Bauüberwachung und zugehörige Besondere Leistungen) im Rahmen der Arbeiten zur Grubenbauverwahrung im Erkundungsrevier Neudorf.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wismut GmbH
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Postleitzahl: D-09117
Postort: Chemnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.wismut.de🌏
E-Mail: beschaffung@wismut.de📧
Telefon: +49 3718120-431📞
Fax: +49 3718120-430 📠
URL der Dokumente: http://www.wismut.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-11-22 📅
Einreichungsfrist: 2022-12-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-25 📅
Datum des Beginns: 2023-02-22 📅
Datum des Endes: 2024-02-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 228-655076
ABl. S-Ausgabe: 228
Zusätzliche Informationen
“Die geplante Vergabe fällt nicht unter die Richtlinie EU 2014/24. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich wegen vermuteter Binnenmarktrelevanz. Gegen...”
Die geplante Vergabe fällt nicht unter die Richtlinie EU 2014/24. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich wegen vermuteter Binnenmarktrelevanz. Gegen diese sind in der Folge keine Rechtsbehelfe/Beschwerden möglich.
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Quelle: OJS 2022/S 228-655076 (2022-11-22)