1) Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen
Ausschlussgründen gem. §§ 123 und124 GWB abzugeben.
2) Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu russischen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag
abzugeben.
3) Die Bewerber haben eine Scientology Schutzerklärung mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
4) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Bewerber sich zeitnah nach Download mit den Teilnahmeunterlagen zu beschäftigen haben und Fragen unverzüglich zu stellen sind. Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am
Telefon beantwortet. Fragen zu den Teilnahmeunterlagen sind bis spätestens 12.10.2022 über die Bieterkommunikation der eVergabe zu stellen.
5) Die Vertragsunterlagen und die Leistungsbeschreibung inkl. evtl. Anlagen sind unter "Anlagen" dem Teilnahmewettbewerb beigefügt. Diese Unterlagen sind zu beachten, jedoch nicht mit dem Teilnahmeantrag
einzureichen.
6) Unterauftragnehmer
Die Namen der Unterauftragnehmer und die jeweils zu erbringenden Leistungen sind im Teilnahmeantrag zu benennen.
7) Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften müssen jedoch Kartellrechtskonformität
eigenverantwortlich prüfen und sicherstellen. Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene, Erklärung abzugeben, in welcher
• die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft für den Fall der Zuschlagserteilung erklärt ist,
• alle Mitglieder mit postalischer Anschrift aufgeführt sind,
• ein Mitglied für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages als bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
• alle Mitglieder die Haftung für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner übernehmen,
• eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist, auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung geleistet werden können.
8) Vorbehalt Vergabe ohne Verhandlungen
Das StMWK behält sich gem. § 17 Abs. 11 VGV die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, auch ohne in Verhandlungen mit dem Bieter zu treten. Für Verhandlungsgespräche - sofern nicht darauf verzichtet werden kann - werden die Bieter in das StMWK nach München bzw. zu einer Videokonferenz eingeladen. Die Einladung erfolgt kurzfristig per E-Mail. Die mit den Verhandlungsgesprächen verbundenen Kosten werden durch das StMWK nicht erstattet.
9) Für die Teilnahme am Verfahren werden keine Kosten erstattet.
Die zweit- und der drittplatzierte Bieter erhalten, sofern sie mit ihrem Angebot ein Konzept eingereicht haben, jeweils ein Pitch-Honorar in Höhe von einmalig 3.000 Euro inkl. Umsatzsteuer
10) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal
www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
11) Die Recht an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWK zu. Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.