Es sollen Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung der ALG 1-8 für den Ergänzungsneubau auf dem Gelände der Wilhelm-Bölsche-Schule vergeben werden. Die bestehende Schule soll zu einer 5-zügigen integrierten Sekundarschule (ISS) für ca. 500 Schüler entwickelt werden. Auf dem Gelände befindet sich ein denkmalgeschütztes Schulgebäude. Der Denkmalschutz ist bei dem Neubau zu beachten. Die sich aktuell auf dem Baufeld des Erweiterungsneubaus befindliche MUR wird abgerissen. Die Baumaßnahme befindet sich im laufenden Betrieb. Als temporäre Ausweichstätte wird gegenwertig eine temporäre Containeranlage errichtet. Der Neubau wird 3-geschossig errichtet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-07.
Auftragsbekanntmachung (2022-09-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: TK 23092022-1100
Kurze Beschreibung:
“Es sollen Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung der ALG 1-8 für den Ergänzungsneubau auf dem Gelände der Wilhelm-Bölsche-Schule vergeben...”
Kurze Beschreibung
Es sollen Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung der ALG 1-8 für den Ergänzungsneubau auf dem Gelände der Wilhelm-Bölsche-Schule vergeben werden. Die bestehende Schule soll zu einer 5-zügigen integrierten Sekundarschule (ISS) für ca. 500 Schüler entwickelt werden. Auf dem Gelände befindet sich ein denkmalgeschütztes Schulgebäude. Der Denkmalschutz ist bei dem Neubau zu beachten. Die sich aktuell auf dem Baufeld des Erweiterungsneubaus befindliche MUR wird abgerissen. Die Baumaßnahme befindet sich im laufenden Betrieb. Als temporäre Ausweichstätte wird gegenwertig eine temporäre Containeranlage errichtet. Der Neubau wird 3-geschossig errichtet.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-09-07 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-12 📅
Datum des Beginns: 2022-11-30 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 175-495972
ABl. S-Ausgabe: 175
Zusätzliche Informationen
“Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-,...”
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
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Quelle: OJS 2022/S 175-495972 (2022-09-07)