Beschreibung der Beschaffung
Die Vergabestelle ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des Landkreises Nordhausen. Die Gemeinde Sollstedt ist eine Mitgliedsgemeinde des Landkreises Norhausen.
Allgemeines/ Ziele:
Für die kreisanhängige Gemeinde Sollstedt ist die Schwimmhalle der wichtigste weiche Standortfaktor. Sie ist durch die tiefe Verwurzelung in der Kaliregion Bestandteil der lokalen und heimatbildenden Identität.
Die Einwohner, Schulen und Kindergärten nutzen die Schwimmhalle für Freizeitsport und Lehrveranstaltungen. Die Schwimmhalle soll nunmehr saniert werden. Allgemeine übergeordnete Ziele der Sanierung sind bedarfsgerechte Schwimmangebote für alle Altersgruppen, breitensportliche Betätigungsmöglichkeiten und allgemein die Festigung des Schwimmsports als Sozialsystem mit vielfältigen Integrationspotenzialen. Dem demographischen Wandel soll Rechnung getragen werden.
Damit soll auch der ländlich geprägten Westen des Landkreises Nordhausen gestärkt und die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner verbessert werden. Ziel ist es, das Freizeitangebot langfristig zu erhalten und attraktiv zu gestalten. Insbesondere soll vor dem Hintergrund des demografischen Wandels eine Nutzung durch alle Altersschichten ermöglicht werden.
Ziel ist es, das Freizeitangebot langfristig zu erhalten und attraktiv zu gestalten. Insbesondere soll vor dem Hintergrund des demografischen Wandels eine Nutzung für alle Altersschichten ermöglicht werden.
Bestand/ Aufgabenstellung:
Die Vergabestelle plant für die Gemeinde Sollstedt die Sanierung der 1976 erbauten Schwimmhalle. Nutzergruppen sind sowohl der klassische Schulsport mit Schwimmunterricht, als auch Kinder, Heranwachsende und Erwachsene, die die Schwimmhalle als Freizeit- und Sportstätte nutzen.
Es ist ein Investitionsstau zu verzeichnen. Zwar ist die Bausubstanz solide, jedoch befindet sich ein Großteil der Elektrik in einem inakzeptablen Zustand, entspricht also nicht mehr den aktuellen Normen. Die restliche Ausstattung und der allgemeine Zustand sind antiquiert. Der Umkleidebereich sowie der Beckenraum sind nicht barrierefrei zu erreichen. Der Saunabereich entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Die Filteranlage für das Beckenwasser sowie das Becken selbst sind seit der Errichtung des Bades nicht erneuert worden und haben ihre übliche Lebensdauer bereits überschritten. Die Fluchtwegsituation entspricht nicht den aktuellen Anforderungen. Es bedarf nach allem einer erheblichen Modernisierung, um den zeitgenössischen Ansprüchen der Gäste gerecht zu werden.
Um das Grundversorgungsangebot der Schwimmhalle zu erhalten und an die veränderten demografischen Bedingungen anzupassen, ist daher eine Sanierung des Bades erforderlich. Die Sanierung erfolgt, soweit möglich, bei laufendem Betrieb der direkt angrenzenden Nutzungen.
Die Aufgabenstellung umfasst
- die vorgenannten Ziele,
- die Herstellung respektive Verbesserung der Barrierefreiheit,
- das Ziel, einen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutzzielen des Bundes zu leisten
- das Ziel der baulichen Sanierung mit Betoninstandsetzungsmaßnahmen,
- das Ziel der Erneuerung der Technischen Ausrüstung,
- das Ziel umfangreicher Schutzmaßnahmen,
- sowie die Ziele einer nachhaltigen Materialauswahl und einer ressourcenschonenden Bauweise.
Förderung:
Die Maßnahme wird mit Mitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gefördert.
Der einschlägige Zuwendungsbescheid vom 01.12.2021 liegt als Anhang 1 bei.
Bauliche Maßnahmen:
Folgende bauliche Maßnahmen sind im Rahmen der grundhaften Sanierung des Bades vorgesehen:
- Barrierefreie Gestaltung des Umkleidebereichs
- Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Schwimmbecken mittels einer Hebeanlage (Hublift)
- Einbau kleinerer effizienterer Filter einhergehend mit der Gewinnung neuer Flächen
- Deckensanierung
- Erneuerung der gesamten Elektrotechnik
- Erneuerung aller verschlissener Einbauten und Oberflächen
- Modernisierung und Sanierung des Gebäudes in Ebene 1
- Neuordnung der Funktionen
- Anhebung des Schwimmbeckens mit Überlaufrinne im Beckenrand durch Auffüllung
Das Anlagenkonvolut 2 enthält die entsprechenden Unterlagen zur Grundlagenermittlung. Darauf wird Bezug genommen.
Bauliche Maßnahmen:
Folgende bauliche Maßnahmen im Rahmen der grundhaften Sanierung des Bades vorgesehen:
- Barrierefreie Gestaltung des Umkleidebereichs
- Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Schwimmbecken mittels einer Hebeanlage (Hublift)
- Einbau kleinerer effizienterer Filter einhergehend mit der Gewinnung neuer Flächen
- Deckensanierung
- Erneuerung der gesamten Elektrotechnik
- Erneuerung aller verschlissener Einbauten und Oberflächen
- Modernisierung und Sanierung des Gebäudes in Ebene 1
- Neuordnung der Funktionen
- Anhebung des Schwimmbeckens mit Überlaufrinne im Beckenrand durch Auffüllung
Kostenermittlung
Des Weiteren enthält der Zuwendungsbescheid im Anhang 1 eine vorläufige Kostenermittlung nach DIN 276 vor. Daraus ergibt sich für die Kostengruppen 200 bis 600 ein Gesamtbetrag von 2.104.830,35 € (brutto). Darauf wird Bezug genommen.
Kostenrahmen
Es gilt ein Kostenrahmen in der KG 400 in Höhe von 870.000,00 € (brutto).
Frist
Der zukünftige Auftragnehmer schuldet eine Erbringung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (auf der ersten Stufe) bis spätestens zum 30.04.2023 (Vertragstermin). Hinsichtlich der weiteren Leistungsphasen (auf der zweiten und dritten Stufe) werden Vertragstermine noch abgestimmt werden, vorausgesetzt, die Stufen werden übertragen.
Auftrag
Für das Vorhaben bedarf es mehrerer Objekt- und Fachplanungen – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung/ Elektroplanung, Brandschutzfachplanung, Bauphysik. Der Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung ist eindeutig erreicht bzw. überschritten.
Gegenstand dieser Vergabe sind Leistungen der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8. Der Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung ist eindeutig erreicht bzw. überschritten. Die Objektplanung „Gebäude“ sowie die weiteren Fachplanungen werden separat vergeben werden.
Die hier gegenständlichen Leistungen der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 werden dabei stufenweise vergeben; und zwar in der Weise, dass auf einer ersten Stufe die Leistungsphasen 1 bis 3, auf einer zweiten Stufe die Leistungsphasen 4 bis 6 – wobei allerdings bei den Anlagengruppen 2, 3, 7 und 8 die Leistungsphase 4 entfällt - und auf einer dritten Stufe die Leistungsphasen 7 bis 9 übertragen werden