Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage des Nachweises der Eintragung in das amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen (
https://amtliches-verzeichnis.ihk.de) oder in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (
www.pq-abst.de) oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
. geeignete Referenzen zu Aufträgen im Bereich des Sanitäts- und/oder Rettungsdienstes in Form einer Liste, der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des amtlichen Verzeichnisses bzw. ULV) sind folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt und Benennung des Nachunternehmers
. Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass nur Personal eingesetzt wird, welches freiwillig einwilligt, sich vor seinem Einsatz einer zusätzlichen Unbedenklichkeitsprüfung durch das Landeskriminalamt und die Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt zu unterziehen.
. Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass keine ausreisepflichtigen Ausländer und keine Ausländer, deren Aufenthalt im Bundesgebiet nur gestattet ist (§ 55 AsylG), als Rettungsdienstpersonal eingesetzt werden
. Alle für die Durchführung des Rettungsdienstes als verantwortlich bestellten Personen sind zu benennen. Es handelt sich hierbei um die Person(en), die das Rettungsgeschäft, ungeachtet einer Stellung als gesetzlicher Vertreter des Bieters, aufgrund ihrer Stellung im Betrieb fachlich und betriebswirtschaftlich tatsächlich verantwortlich leitet/leiten. Die Benennung ist auch erforderlich, soweit der Leistungserbringer eine natürliche Person ist und die rettungsdienstlichen Geschäfte ausschließlich selbst führt bzw. führen wird. Der Bieter und die für die Durchführung des Rettungsdienstes verantwortliche Person sind in diesem Fall personenidentisch.
. Zum Nachweis der fachlichen Eignung der für die Durchführung des Rettungsdienstes verantwortlichen Person ist eine gültige öffentlich-rechtliche Gestattung zur Durchführung von Notfallrettung und Patientenbeförderung vorzulegen. Eine öffentlich-rechtliche Gestattung ist entweder eine hoheitliche rettungsdienstliche Genehmigung, die dem Bieter die Durchführung der Notfallrettung und der qualifizierten Patientenbeförderung erlaubt, oder ein mit dem Träger des Rettungsdienstes geschlossener Vertrag, durch den dem Bieter die Leistungen der Notfallrettung und der qualifizierten Patientenbeförderung übertragen worden sind
. Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass nur Personal eingesetzt wird, welches entsprechend § 18 Abs. 1 RettDG LSA die erforderliche Qualifikation besitzt (Notfallsanitäter, Rettungssanitäter). Der Auftragnehmer hat vor Einsatz den Nachweis der Qualifikation seiner eingesetzten Mitarbeiter in geeigneter Weise unaufgefordert nachzuweisen.
Gibt eine Bietergemeinschaft ein Angebot ab, sind die o.a. Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Gleiches gilt beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern. In beiden Fällen sind in Form einer Eigenerklärung die Teile des Auftrages zu benennen, die nicht selbst erbracht werden.