Instandhaltung Außenreinigungsanlagen Schienenverkehr

DB Regio AG (Bukr 12)

Insbesondere die Instandhaltung der Waschtechnik für die Außenreinigungsanlagen der DB Regio und DB Fernverkehr

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-10-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-10-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur- und Wartungsdienste
Referenznummer: 22FEA62167
Kurze Beschreibung:
Insbesondere die Instandhaltung der Waschtechnik für die Außenreinigungsanlagen der DB Regio und DB Fernverkehr
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur- und Wartungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reparatur- und Wartungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Regio AG (Bukr 12)
Postanschrift: Europa-Allee 70 - 76
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: julian.gorkow@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 15237467862 📞
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/3ff79e8e-f1ef-4475-bb63-b25355e8a1ab 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/3ff79e8e-f1ef-4475-bb63-b25355e8a1ab 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-31 📅
Einreichungsfrist: 2022-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-04 📅
Datum des Beginns: 2023-03-01 📅
Datum des Endes: 2027-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 213-612660
ABl. S-Ausgabe: 213

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Instandhaltung Außenreinigungsanlagen Schienenverkehr
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Instandhaltung Außenreinigungsanlagen Schienenverkehr
Losnummer: 2
3

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-12-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-02-24 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gorkow, Julian
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/3ff79e8e-f1ef-4475-bb63-b25355e8a1ab 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEA4 - Beschaffung Facilitymanagement
Postanschrift: Richelstr. 3
Postort: München
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Guelcicek, Tanju
Telefon: +49 089130884022 📞
E-Mail: tanju.guelcicek@deutschebahn.com 📧
Land: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 213-612660 (2022-10-31)