Beschreibung der Beschaffung
Das Betreten der Liegenschaft für die Ausführung der Leistungen setzt voraus, dass die Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz erfolgreich bestanden wurde.
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Gegenstand der Leistungen sind:
1.1 ein Gefahrenmamagement-System, eine BMA mit Sprachalarmanlage, bestehend aus einer Brandmeldezentrale mit Hauptmelder in einem Haus sowie 9 Brandmeldeanlagen in weiteren Häusern, der Hersteller Esser/Honeywell, Typen: FlexES Control FX10 (Baujahr 2021) und IQ8 M
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Es handelt sich um die Ausführung folgender Leistungen:
- 1x Wartung pro Jahr gemäß DIN VDE 0833-1 Punkt 5.3.3 und soweit zutreffend gemäß DIN VDE 0833-4, Anhang J3. Die Leistungen umfassen die regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Betrachtungseinheit und deren Einrichtungen und Geräte nach der Arbeitsanweisung des Herstellers und gemäß DIN 31051. Hierzu zählt auch das Beseitigen aller Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten.
- 4x Inspektion pro Jahr für Teile gemäß DIN VDE 0833-1 Punkt 5.3.2.1 und soweit zutreffend, gemäß DIN VDE 0833-4, Anhang J2
- 1x Inspektion pro Jahr für Teile gemäß DIN VDE 0833-1, Punkt 5.3.2.1
- kleine Instandsetzungen bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € (netto),der AN übernimmt dabei alle notwendigen Leistungen für die Instandsetzung der vertragsgegenständlichen Anlagen sowie sämtliche zur Wiederherstellung des Sollzustandes der Anlagen erforderlichen Maßnahmen wie Fehleranalyse, Fehlerbeseitigung, Funktionsprüfung, Abnahme und Rückmeldung, der AG ist ein gesondertes Angebot zur Prüfung einzureichen
- Reaktionszeiten: innerhalb von 24 h für Fehler, die im Rahmen der Inspektion oder Wartung festgestellt wurden, innerhalb von 6 h nach Störungsmeldung durch die AG
- Systembetreuung auf Anforderung der AG (1x pro Jahr): alle Maßnahmen für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit sowie das Pflegen und Sichern von Datensätzen, Plänen oder Systemeinstellungen
- Besondere Leistungen:
a) Durchführung der Wiederkehrenden Prüfung an Brandmelde- und Alarmierungsanlagen gemäß der Verordnung über die wiederkehrende Prüfung sicherheitstechnischer Gebäudeausrüstung in baulichen Anlagen im Land Brandenburg (Brandenburgische Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstungs-Prüfverordnung- BbgSGPrüfV)
b) Beseitigung von Fehlern an der GMA und deren Einrichtungen und Geräte, die durch außerhalb der GMA liegende Einflüsse verursacht sind
c) Leistungen außerhalb der vereinbarten Leistungsinhalte
d) Lieferung neuer Softwareversionen zur Änderung, Modifikation sowie deren Einbringung in die GMA und deren Einrichtungen und Geräte
e) Mehrleistungen aufgrund von Änderungen der VDE, DIN- Normen, die während der Vertragslaufzeit in Kraft getreten sind
f) Leistungen an Gewerken die durch Schnittstellen mit der GMA verbunden sind
g) Akku-/Batterietausch
h) Meldertausch, der Meldertausch ist rechtzeitig vorzunehmen, wenn die Notwendigkeit nachgewiesen wird. Dies kann erfolgen durch: Protokollierte Meldung aus der Zentrale, Einhaltung einer Frist lt. normativer Vorgaben
- Prüfung/Ergänzung der Dokumentation der Brandmeldeanlagen
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1.2 14 St. Einbruchmelde- und Überfallmeldeanlagen der Hersteller Eff/Eff (2 St., Typ M8 und MB256Plus, Baujahr 1998), Novar/Honeywell (7 St., Typ 561MB48; Baujahr 2010 und 2013) Honeywell (2 St., Typ MB Secure 3000, Baujahr 2019 und 2020), Esser/Honeywell (2 St., Typ MB 1000, Baujahr 1998), Dorma (1 St., Typ Codic, Baujahr unbekannt), verteilt auf sieben Häuser
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Es handelt sich um die Ausführung folgender Leistungen:
- 1x Wartung pro Jahr nach DIN VDE 0833-3 Pkt 10, Tabelle 13, und umfasst die regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Betrachtungseinheit und deren Einrichtungen und Geräte nach der Arbeitsanweisung des Herstellers und gemäß DIN 31051. Hierzu zählt auch das Beseitigen aller Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten.
- 4x Inspektion pro Jahr gemäß DIN VDE 0833-3 Pkt. 10, Tabelle 13 für Anlagen Grad 4, und umfassen alle Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes der Betrachtungseinheit und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051. Dazu gehören die Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und das Ableiten der notwendigen Konsequenzen für die künftige Nutzung.
- kleine Instandsetzung
Der AN führt bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € (netto) alle notwendigen Instandsetzungen durch. Dazu ist der AG ein gesondertes Angebot zur Prüfung einzureichen. Die Leistungen der Instandsetzung umfassen alle Maßnahmen, die ausgeführt werden, um die geforderte Funktion der Betrachtungseinheit und deren Einrichtungen und Geräte wieder herzustellen, wie Fehleranalyse, Fehlerbeseitigung, Funktionsprüfung, Abnahme und Rückmeldung, der AG ist ein gesondertes Angebot zur Prüfung einzureichen
- Reaktionszeiten: innerhalb von 24 h für Fehler die im Rahmen der Inspektion oder Wartung festgestellt wurden und innerhalb von 6 Stunden nach Störungsmeldung durch die AG innerhalb und außerhalb der vereinbarten Ausführungszeit
- Systembetreuung auf Anforderung der AG (1xpro Jahr): alle Maßnahmen für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit sowie das Pflegen und Sichern von Datensätzen, Plänen oder Systemeinstellungen
- Besondere Leistungen:
a) Beseitigung von Fehlern an der GMA und deren Einrichtungen und Geräte, die durch außerhalb der GMA liegende Einflüsse verursacht sind
b) Leistungen außerhalb der vereinbarten Leistungsinhalte
c) Lieferung neuer Softwareversionen zur Änderung/Modifikation sowie deren Einbringung in die GMA und deren Einrichtungen und Geräte
d) Mehrleistungen aufgrund von Änderungen der VDE / DIN - Normen, die während der Vertragslaufzeit in Kraft getreten sind
e) Beratung der AG z. B. bezüglich der Bedienung der Anlage
f) Leistungen an Gewerken die durch Schnittstellen mit der GMA verbunden sind
g) Akkutausch
- Prüfung/Ergänzung der Dokumentation der GMA
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1.3 weitere Gefahrenmeldeanlagen:
- 2 Sprech- und Beschallungsanlagen (Typ AlphaCom) und 1 Uhrenanlage mit 6 Nebenuhren, verteilt auf drei Häuser
- 1 Sprachalarmanlage (Typ VARIODYN D1, Esser), 1 Sprechanlage (Typ AlphaCom), eine Videoüberwachunsanlage (Gentebrück, Baujahr 1998/tlw. erneuert), eine Zeitdienstuhrenanlage mit 4 Nebenuhren (Bürk Zeitsysteme 1998), eine Zaunüberwachungsanlage (Heras/GEOQVIP, System:Defensor Eliminator) - Video- und Zaunüberwachungsanlage sind mit der Mamagement-Software verknüpft
- 1 Zentrale Schachtüberwachung (Hersteller: Power Telcom GmbH/Lancier Monitoring GmbH/3M/Commscope), Baujahr 2019
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Es handelt sich um die Ausführung folgender Leistungen:
- Wartung/Inspektion gemäß Herstelleranweisung und gemäß DIN 31051, jedoch mindestens einmal jährlich, das sind regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Betrachtungseinheit und deren Einrichtungen und Geräteund das Beseitigen aller Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten
- kleine Instandsetzung, der AN führt bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € (netto) alle notwendigen Instandsetzungen durch, der AG ist ein gesondertes Angebot zur Prüfung einzureichen
- Reaktionszeiten: innerhalb von 24 h für Fehler, die im Rahmen der Inspektion oder Wartung festgestellt wurden und innerhalb von 6 Stunden nach Störungsmeldung durch die AG innerhalb und außerhalb der vereinbarten Ausführungszeit
- Systembetreuung
- Besondere Leistungen:
a) Beseitigung von Fehlern an der GMA und deren Einrichtungen und Geräte, die durch außerhalb der GMA liegende Einflüsse verursacht sind
b) Leistungen außerhalb der vereinbarten Leistungsinhalte
c) Lieferung neuer Softwareversionen zur Änderung/Modifikation sowie deren Einbringung in die GMA und deren Einrichtungen und Geräte
d) Mehrleistungen aufgrund von Änderungen der VDE / DIN - Normen, die während der Vertragslaufzeit in Kraft getreten sind
e) Beratung der AG z. B. bezüglich der Bedienung der Anlage
f) Leistungen an Gewerken die durch Schnittstellen mit der GMA verbunden sind
g) Akkutausch
- Prüfung/Ergänzung der Dokumentation der GMA
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2. Allgemein:
Generell gilt: Wartungen und Inspektionen erfolgen mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
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Besonderheiten Gebäude der Fliegerstaffel: Bei Vertragsbeginn findet in den Gebäuden eine Brandschutzsanierung bis vorauss. 2026 statt, die vorhandene BMA wird in erheblichem Maße umgebaut und erweitert. Die anschließend notwendige Wartungsleistung wird mit der Baumaßnahme für den Gewährleistungszeitraum ausgeschrieben. Gleiches gilt für das Managementsystem, auf das alle sicherheitsrelevanten Anlagen aufgeschaltet sind. Der AN für die gegenständlichen Wartungs- und Inspektionsleistungen verpflichtet sich, notwendige Abstimmungen mit dem AN für die BMA und das Managementsystem im Vorfeld seiner Leistungserbringung zu tätigen.
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Ausführungszeiten generell: Montag bis Donnerstag: 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
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Fernbetreuung ist nicht zulässig.
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Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier-, Reinigungs- und Prüfmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) usw. zu stellen. Er hat die Ausführung der einzelnen Leistungen unverzüglich in dem Betriebsbuch der GMA zu dokumentieren. Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der GMA erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist für die Dauer der Leistungen aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, sind vom AN zu beachten.
Der AN hält einen ständig verfügbaren Instandhaltungsdienst vor. Er ist verpflichtet, Elektrofachkräfte GMA nach DIN VDE 0833-1 Pkt.3.1.27 oder vergleichbar einzusetzen (die Vergleichbarkeit ist vom Bieter nachzuweisen).