Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen an BMA und weiteren GMA (VOEK 107-21)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen (DGUV) sowie kleinteilige Instandhaltungsleistungen, Entstördienst, Melder- und Akkutausch an Gefahrmeldeanlagen (BMA mit SAA, EMA/ÜMA und sonstigen Anlagen) auf einer Liegenschaft in 16356 Ahrensfelde (Los 1). Vertragsbeginn ist der 01.07.2023, Leistungsbeginn ist der 01.01.2024.
Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen (DGUV) sowie kleinteilige Instandhaltungsleistungen, Entstördienst, Melder- und Akkutausch an Gefahrmeldeanlagen (BMA mit SAA, EMA/ÜMA) auf jeweils einer Liegenschaft in 14542 Werder, 14797 Lehnin, 14532 Kleinmachnow und 14806 Planetal OT Dabendorf (Los 2). Vertragsbeginn ist der 01.07.2023, Leistungsbeginn ist der 01.07.2023.
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Das Betreten der Liegenschaft für die Ausführung der Leistungen in Los 1 setzt voraus, dass die Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) erfolgreich bestanden wurde (s. auch Ziffer III.2.2 - Bedingungen für die Ausführung des Auftrages)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-11-29 Auftragsbekanntmachung
2023-08-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-11-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Referenznummer: VOEK 107-21
Kurze Beschreibung:
Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen (DGUV) sowie kleinteilige Instandhaltungsleistungen, Entstördienst, Melder- und Akkutausch an Gefahrmeldeanlagen (BMA mit SAA, EMA/ÜMA und sonstigen Anlagen) auf einer Liegenschaft in 16356 Ahrensfelde (Los 1). Vertragsbeginn ist der 01.07.2023, Leistungsbeginn ist der 01.01.2024. Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen (DGUV) sowie kleinteilige Instandhaltungsleistungen, Entstördienst, Melder- und Akkutausch an Gefahrmeldeanlagen (BMA mit SAA, EMA/ÜMA) auf jeweils einer Liegenschaft in 14542 Werder, 14797 Lehnin, 14532 Kleinmachnow und 14806 Planetal OT Dabendorf (Los 2). Vertragsbeginn ist der 01.07.2023, Leistungsbeginn ist der 01.07.2023. --- Das Betreten der Liegenschaft für die Ausführung der Leistungen in Los 1 setzt voraus, dass die Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) erfolgreich bestanden wurde (s. auch Ziffer III.2.2 - Bedingungen für die Ausführung des Auftrages)
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Überwachung von Alarmanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Barnim 🏙️
Potsdam-Mittelmark 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=490110 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=490110 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-29 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-02 📅
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 233-670831
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Wertungskriterium ist der Preis. Als Angebotspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise folgender Positionen des LV gewertet: -Wartung und Inspektion sowie wiederkehrende Prüfung der BMA Positionen 2.1- 2.6 -Dokumentation BMA Positionen 2.7- 2.8 -Bedarfspositionen BMA Positionen 3.1- 3.5 -Wartung und Inspektion Einbruchmeldeanlagen Positionen 5.1- 5.6 -Dokumentation EMA Positionen 5.7 - 5.9 -Bedarfsposition EMA Positionen 6.1-6.4 -Wartung und Inspektion sonstige GMA Positionen 8.1-8.2 -Dokumentation sonstige GMA Position 8.3 -Bedarfsposition sonstige GMA Positionen 9.1-9.4. --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen (DGUV) sowie kleinteilige Instandhaltungsleistungen, Entstördienst, Melder- und Akkutausch an Gefahrmeldeanlagen (BMA mit SAA,
EMA/ÜMA und sonstigen Anlagen) auf einer Liegenschaft in 16356 Ahrensfelde (Los 1). Vertragsbeginn ist der 01.07.2023, Leistungsbeginn ist der 01.01.2024.
EMA/ÜMA) auf jeweils einer Liegenschaft in 14542 Werder, 14797 Lehnin, 14532 Kleinmachnow und 14806 Planetal OT Dabendorf (Los 2). Vertragsbeginn ist der 01.07.2023, Leistungsbeginn ist der 01.07.2023.
Das Betreten der Liegenschaft für die Ausführung der Leistungen in Los 1 setzt voraus, dass die Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) erfolgreich bestanden wurde (s. auch Ziffer III.2.2 - Bedingungen für die Ausführung des Auftrages)
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Bezeichnung des Loses: Instandhaltung von BMA, EMA und sonstigen GMA
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Betreten der Liegenschaft für die Ausführung der Leistungen setzt voraus, dass die Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz erfolgreich bestanden wurde.
Gegenstand der Leistungen sind:
1.1 ein Gefahrenmamagement-System, eine BMA mit Sprachalarmanlage, bestehend aus einer Brandmeldezentrale mit Hauptmelder in einem Haus sowie 9 Brandmeldeanlagen in weiteren Häusern, der Hersteller Esser/Honeywell, Typen: FlexES Control FX10 (Baujahr 2021) und IQ8 M
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Es handelt sich um die Ausführung folgender Leistungen:
- 1x Wartung pro Jahr gemäß DIN VDE 0833-1 Punkt 5.3.3 und soweit zutreffend gemäß DIN VDE 0833-4, Anhang J3. Die Leistungen umfassen die regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Betrachtungseinheit und deren Einrichtungen und Geräte nach der Arbeitsanweisung des Herstellers und gemäß DIN 31051. Hierzu zählt auch das Beseitigen aller Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten.
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- 4x Inspektion pro Jahr für Teile gemäß DIN VDE 0833-1 Punkt 5.3.2.1 und soweit zutreffend, gemäß DIN VDE 0833-4, Anhang J2
- 1x Inspektion pro Jahr für Teile gemäß DIN VDE 0833-1, Punkt 5.3.2.1
- kleine Instandsetzungen bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € (netto),der AN übernimmt dabei alle notwendigen Leistungen für die Instandsetzung der vertragsgegenständlichen Anlagen sowie sämtliche zur Wiederherstellung des Sollzustandes der Anlagen erforderlichen Maßnahmen wie Fehleranalyse, Fehlerbeseitigung, Funktionsprüfung, Abnahme und Rückmeldung, der AG ist ein gesondertes Angebot zur Prüfung einzureichen
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- Reaktionszeiten: innerhalb von 24 h für Fehler, die im Rahmen der Inspektion oder Wartung festgestellt wurden, innerhalb von 6 h nach Störungsmeldung durch die AG
- Systembetreuung auf Anforderung der AG (1x pro Jahr): alle Maßnahmen für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit sowie das Pflegen und Sichern von Datensätzen, Plänen oder Systemeinstellungen
- Besondere Leistungen:
a) Durchführung der Wiederkehrenden Prüfung an Brandmelde- und Alarmierungsanlagen gemäß der Verordnung über die wiederkehrende Prüfung sicherheitstechnischer Gebäudeausrüstung in baulichen Anlagen im Land Brandenburg (Brandenburgische Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstungs-Prüfverordnung- BbgSGPrüfV)
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b) Beseitigung von Fehlern an der GMA und deren Einrichtungen und Geräte, die durch außerhalb der GMA liegende Einflüsse verursacht sind
c) Leistungen außerhalb der vereinbarten Leistungsinhalte
d) Lieferung neuer Softwareversionen zur Änderung, Modifikation sowie deren Einbringung in die GMA und deren Einrichtungen und Geräte
e) Mehrleistungen aufgrund von Änderungen der VDE, DIN- Normen, die während der Vertragslaufzeit in Kraft getreten sind
f) Leistungen an Gewerken die durch Schnittstellen mit der GMA verbunden sind
g) Akku-/Batterietausch
h) Meldertausch, der Meldertausch ist rechtzeitig vorzunehmen, wenn die Notwendigkeit nachgewiesen wird. Dies kann erfolgen durch: Protokollierte Meldung aus der Zentrale, Einhaltung einer Frist lt. normativer Vorgaben
- Prüfung/Ergänzung der Dokumentation der Brandmeldeanlagen
1.2 14 St. Einbruchmelde- und Überfallmeldeanlagen der Hersteller Eff/Eff (2 St., Typ M8 und MB256Plus, Baujahr 1998), Novar/Honeywell (7 St., Typ 561MB48; Baujahr 2010 und 2013) Honeywell (2 St., Typ MB Secure 3000, Baujahr 2019 und 2020), Esser/Honeywell (2 St., Typ MB 1000, Baujahr 1998), Dorma (1 St., Typ Codic, Baujahr unbekannt), verteilt auf sieben Häuser
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- 1x Wartung pro Jahr nach DIN VDE 0833-3 Pkt 10, Tabelle 13, und umfasst die regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Betrachtungseinheit und deren Einrichtungen und Geräte nach der Arbeitsanweisung des Herstellers und gemäß DIN 31051. Hierzu zählt auch das Beseitigen aller Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten.
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- 4x Inspektion pro Jahr gemäß DIN VDE 0833-3 Pkt. 10, Tabelle 13 für Anlagen Grad 4, und umfassen alle Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes der Betrachtungseinheit und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051. Dazu gehören die Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und das Ableiten der notwendigen Konsequenzen für die künftige Nutzung.
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- kleine Instandsetzung
Der AN führt bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € (netto) alle notwendigen Instandsetzungen durch. Dazu ist der AG ein gesondertes Angebot zur Prüfung einzureichen. Die Leistungen der Instandsetzung umfassen alle Maßnahmen, die ausgeführt werden, um die geforderte Funktion der Betrachtungseinheit und deren Einrichtungen und Geräte wieder herzustellen, wie Fehleranalyse, Fehlerbeseitigung, Funktionsprüfung, Abnahme und Rückmeldung, der AG ist ein gesondertes Angebot zur Prüfung einzureichen
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- Reaktionszeiten: innerhalb von 24 h für Fehler die im Rahmen der Inspektion oder Wartung festgestellt wurden und innerhalb von 6 Stunden nach Störungsmeldung durch die AG innerhalb und außerhalb der vereinbarten Ausführungszeit
- Systembetreuung auf Anforderung der AG (1xpro Jahr): alle Maßnahmen für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit sowie das Pflegen und Sichern von Datensätzen, Plänen oder Systemeinstellungen
a) Beseitigung von Fehlern an der GMA und deren Einrichtungen und Geräte, die durch außerhalb der GMA liegende Einflüsse verursacht sind
b) Leistungen außerhalb der vereinbarten Leistungsinhalte
c) Lieferung neuer Softwareversionen zur Änderung/Modifikation sowie deren Einbringung in die GMA und deren Einrichtungen und Geräte
d) Mehrleistungen aufgrund von Änderungen der VDE / DIN - Normen, die während der Vertragslaufzeit in Kraft getreten sind
e) Beratung der AG z. B. bezüglich der Bedienung der Anlage
g) Akkutausch
- Prüfung/Ergänzung der Dokumentation der GMA
1.3 weitere Gefahrenmeldeanlagen:
- 2 Sprech- und Beschallungsanlagen (Typ AlphaCom) und 1 Uhrenanlage mit 6 Nebenuhren, verteilt auf drei Häuser
- 1 Sprachalarmanlage (Typ VARIODYN D1, Esser), 1 Sprechanlage (Typ AlphaCom), eine Videoüberwachunsanlage (Gentebrück, Baujahr 1998/tlw. erneuert), eine Zeitdienstuhrenanlage mit 4 Nebenuhren (Bürk Zeitsysteme 1998), eine Zaunüberwachungsanlage (Heras/GEOQVIP, System:Defensor Eliminator) - Video- und Zaunüberwachungsanlage sind mit der Mamagement-Software verknüpft
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- 1 Zentrale Schachtüberwachung (Hersteller: Power Telcom GmbH/Lancier Monitoring GmbH/3M/Commscope), Baujahr 2019
- Wartung/Inspektion gemäß Herstelleranweisung und gemäß DIN 31051, jedoch mindestens einmal jährlich, das sind regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Betrachtungseinheit und deren Einrichtungen und Geräteund das Beseitigen aller Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten
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- kleine Instandsetzung, der AN führt bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € (netto) alle notwendigen Instandsetzungen durch, der AG ist ein gesondertes Angebot zur Prüfung einzureichen
- Reaktionszeiten: innerhalb von 24 h für Fehler, die im Rahmen der Inspektion oder Wartung festgestellt wurden und innerhalb von 6 Stunden nach Störungsmeldung durch die AG innerhalb und außerhalb der vereinbarten Ausführungszeit
- Systembetreuung
2. Allgemein:
Generell gilt: Wartungen und Inspektionen erfolgen mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Besonderheiten Gebäude der Fliegerstaffel: Bei Vertragsbeginn findet in den Gebäuden eine Brandschutzsanierung bis vorauss. 2026 statt, die vorhandene BMA wird in erheblichem Maße umgebaut und erweitert. Die anschließend notwendige Wartungsleistung wird mit der Baumaßnahme für den Gewährleistungszeitraum ausgeschrieben. Gleiches gilt für das Managementsystem, auf das alle sicherheitsrelevanten Anlagen aufgeschaltet sind. Der AN für die gegenständlichen Wartungs- und Inspektionsleistungen verpflichtet sich, notwendige Abstimmungen mit dem AN für die BMA und das Managementsystem im Vorfeld seiner Leistungserbringung zu tätigen.
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Ausführungszeiten generell: Montag bis Donnerstag: 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Fernbetreuung ist nicht zulässig.
Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier-, Reinigungs- und Prüfmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) usw. zu stellen. Er hat die Ausführung der einzelnen Leistungen unverzüglich in dem Betriebsbuch der GMA zu dokumentieren. Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der GMA erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist für die Dauer der Leistungen aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, sind vom AN zu beachten.
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Der AN hält einen ständig verfügbaren Instandhaltungsdienst vor. Er ist verpflichtet, Elektrofachkräfte GMA nach DIN VDE 0833-1 Pkt.3.1.27 oder vergleichbar einzusetzen (die Vergleichbarkeit ist vom Bieter nachzuweisen).
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre und kann durch einseitige Erklärung der AG 2 x um 1 Jahr verlängert werden, also maximal bis 30.06.2029. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
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Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre und kann durch einseitige Erklärung der AG 2 x um 1 Jahr verlängert werden, also maximal bis 30.06.2029.
Zusätzliche Informationen:
Wertungskriterium ist der Preis. Als Angebotspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise folgender Positionen des LV gewertet:
-Wartung und Inspektion sowie wiederkehrende Prüfung der BMA Positionen 2.1- 2.6
-Dokumentation BMA Positionen 2.7- 2.8
-Bedarfspositionen BMA Positionen 3.1- 3.5
-Wartung und Inspektion Einbruchmeldeanlagen Positionen 5.1- 5.6
-Dokumentation EMA Positionen 5.7 - 5.9
-Bedarfsposition EMA Positionen 6.1-6.4
-Wartung und Inspektion sonstige GMA Positionen 8.1-8.2
-Dokumentation sonstige GMA Position 8.3
-Bedarfsposition sonstige GMA Positionen 9.1-9.4.
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
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Bezeichnung des Loses: Instandhaltung an BMA und EMA
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
1.1.1 in Hauptort 1: eine Brandmeldezentrale (Esser, IQ8 Control, Baujahr 2001 und 2008) sowie 5 BMZ-Unterzentralen, Typ IQ 8 Control (Esser, Baujahr 2009, 2011, 2014 und 2016), verteilt auf 6 Gebäude
1.1.2 in Hauptort 2: eine Brandmeldezentrale (Esser, IQ8 Control, Baujahr 2014) sowie 2 BMZ-Unterzentralen, Typ IQ 8 Control (Esser, Baujahr 2009, 2011, 2014 und 2016), verteilt auf 3 Gebäude
1.1.3 in Hauptort 3: zwei Brandmeldezentralen (Hertek, Baujahr 2016 und 2018), zwei Gebäude
1.1.4 in Hauptort 4: befinden sich keine Brandmeldeanlagen
Es handelt sich um die Ausführung folgender Leistungen an allen Hauptorten, wo die entsprechendenn Anlagen vorhanden sind:
- 1x Wartung pro Jahr gemäß DIN VDE 0833-1 Punkt 5.3.3 und soweit zutreffend gemäß DIN VDE 0833-4, Anhang J3 und entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Die Leistungen umfassen die regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Betrachtungseinheit und deren Einrichtungen und Geräte nach der Arbeitsanweisung des Herstellers und gemäß DIN 31051. Hierzu zählt auch das Beseitigen aller Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten.
Mehr anzeigen
h) Meldertausch - ist rechtzeitig vorzunehmen, wenn die Notwendigkeit nachgewiesen wird. Dies kann erfolgen durch: Protokollierte Meldung aus der Zentrale, Einhaltung einer Frist lt. normativer Vorgaben
1.2 5 St. Einbruchmeldeanlagen der Hersteller Esser (1 St., Typ Essertronic 5006, Baujahr 2013), Telenot (3 St., Typ complex 400 H und complex 400 H-FK, GR100/BT820, Baujahr 2018 und 2022, ein unbekannter Typ), eff/eff Esser/Honeywell (1 St. Zentrale, Typ T561-HB24, Baujahr 2005), verteilt auf fünf Häuser der vier Liegenschaften
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- 1x Inspektion pro Jahr gemäß DIN VDE 0833-3 Pkt. 10, Tabelle 13, für Anlagen Grad 2 (möglichst mittig im Wartungszeitraum) und umfassen alle Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes der Betrachtungseinheit und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051. Dazu gehören die Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und das Ableiten der notwendigen Konsequenzen für die künftige Nutzung.
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Wartungen und Inspektionen erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier-, Reinigungs- und Prüfmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Er hat die Ausführung der einzelnen Leistungen unverzüglich in dem Betriebsbuch der GMA zu dokumentieren. Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der GMA erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist für die Dauer der Leistungen aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, sind vom AN zu beachten.
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Der AN hält einen ständig verfügbaren Instandhaltungsdienst vor. Er ist verpflichtet, Elektrofachkräfte GMA nach DIN VDE 0833-1 Pkt. 3.1.27 oder vergleichbar einzusetzen (die Vergleichbarkeit ist vom Bieter nachzuweisen).
Zusätzliche Informationen:
- Wartung und Inspektion sowie wiederkehrende Prüfung der BMA Positionen 2, 3 und 4
- Bedarfspositionen BMA, Position 5
- Wartung und Inspektion EMA, Position 7, 8, 9, 10
- Bedarfsposition EMA, Position 11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundespolizeiallee 1, 16356 Ahrensfelde
1. PLESSOWER HAUPTSTRAßE 17, 14542 WERDER (HAVEL)
2. BELZIGER CHAUSSEE 10, 14797 LEHNIN
3. STAHNSDORFER DAMM 81, 14532 KLEINMACHNOW
4. BELZIGER STRAßE 4B, 14806 PLANETAL OT DAHNSDORF

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=490110&criteriaId=27945
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=490110&criteriaId=27944
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=490110&criteriaId=27943
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Los 1:
Das Betreten der Liegenschaft für die Ausführung der Leistungen setzt voraus, dass die Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) erfolgreich bestanden wurde. Dazu sind ist folgendes zu beachten:
1. Zur Leistungserbringung dürfen nur Beschäftigte eingesetzt werden, die erfolgreich an der Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) teilgenommen haben
2. Für alle zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die erfolgreich an der Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) teilgenommen haben, sind die entsprechenden Nachweise innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorzulegen
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3. Für die zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die noch nicht an der Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) teilgenommen haben, ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung für eine kurzfristige Teilnahme an der Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) zu sorgen und nach erfolgreicher Teilnahme sind die entsprechenden Nachweise kurzfristig (innerhalb einer Woche) vorzulegen.
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Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Mitarbeiter spätestens 3 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
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Vor Ausführung der Leistungen sind vom Auftragnehmer die Anlagen C-07.01-04 zur Kenntnis zu nehmen, zu unterschreiben und der Auftraggeberin unterzeichnet bzw. ausgefüllt zurückzureichen.
Bei Vertragsbeginn findet in den Gebäuden der Fliegerstaffel eine Brandschutzsanierung bis voraussichtlich 2026 statt, die vorhandene BMA wird in erheblichem Maße umgebaut und erweitert. Die anschließend notwendige Wartungsleistung wird mit der Baumaßnahme für den Gewährleistungszeitraum ausgeschrieben. Gleiches gilt für das Managementsystem, auf das alle sicherheitsrelevanten Anlagen aufgeschaltet sind. Der AN für die gegenständlichen Wartungs- und Inspektionsleistungen verpflichtet sich, notwendige Abstimmungen mit dem AN für die BMA und das Managementsystem im Vorfeld seiner Leistungserbringung zu tätigen.
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Beide Lose:
Für alle Lose gilt, der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen.
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Der AN ist verpflichtet, Elektrofachkräfte GMA nach DIN VDE 0833-1 Pkt. 3.1.27 oder vergleichbar einzusetzen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-01-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Verdingungsstelle
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=490110 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für das Angebot sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Leistungsverzeichnisse (LV, Anl.B-02) zu verwenden und ausgefüllt im GAEB- und PDF-Format einzureichen. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. Vorgaben aus einem für allg. verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindeslohn- und Arbeitnehmerentsende-Gesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabeonline.de) heruntergeladen werden. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Fragen sollten bis spätestens am 09.01.2023, bei der e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die Vergabe- Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der E-vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse -verdingung@bundesimmobilien.de- eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch über die E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben.
Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder E-Mail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig.
Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs.3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf derAngebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt werden.
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Der Antrag auf Einleitungeines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin , einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. §160 Abs.3 Satz 1 Nr.4 GWB)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Postleitzahl: 53119
Telefon: +49 228-377870 📞
E-Mail: info@bundesimmobilien.de 📧
Fax: +49 228-37787200 📠
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
Quelle: OJS 2022/S 233-670831 (2022-11-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 413 332 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 158-502459
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 233-670831
ABl. S-Ausgabe: 158

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-18 📅
Name: Bildfunk electronic GmbH
Postanschrift: Rudolf-Brreitscheid-Str. 88
Postort: Rüdersdorf bei Berlin
Postleitzahl: 15562
Land: Deutschland 🇩🇪
Märkisch-Oderland 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 190 888 EUR 💰
Postanschrift: Rudolf-Breitscheid-Str. 88
Gesamtwert des Auftrags: 105 260 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2023/S 158-502459 (2023-08-15)