Durch die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) wird in der Brandenburger Straße, zwischen dem Brandenburger Tor (Luisenplatz) und Am Bassin der Fahrbahnaufbau sowie die Gehwege in mehreren Bauabschnitten grundhaft erneuert. Der 1. Bauabschnitt erstreckt sich von der Kreuzung Friedrich-Ebert-Straße bis zur Jägerstraße. Durch die LHP werden auch Leerrohre verlegt, welche für die Stromversorgung des Weihnachtsmarktes über Elektranten dienen. Die zu erbringende Leistung ist in 2 Lose unterteilt (Los 1: Leitungsbau; Los 2: Straßenbau). Los 1 (EWP): Im Zuge dessen erfolgt die Neulegung einer Fernwärmetrasse DN 100 zwischen Luisenplatz und Friedrich-Ebert-Straße. Ebenso ist in diesem Bereich zur Druck- und Mengenstabilisierung sowie zur Erhöhung der Versorgungssicherheit (Baujahr 1976) die Auswechslung der vorhandenen Trinkwasserleitung DN150 AZ vorgesehen. Zusätzlich soll eine Rekonstruktion des Stromnetztes durchgeführt werden, hier speziell die Auswechslung von Niederspannungskabeln des Ortsnetzes. Ein weiterer Bestandteil der Maßnahme ist die Erneuerung der Gasleitungen. Vorgesehen ist die Verlegung aller Medien in den Fahrbahnbereich. Los 2 (LHP): Die Landeshauptstadt Potsdam plant die Erneuerung der Fahrbahn der Brandenburger Straße. Zum Ausbaubereich gehören die Fahrbahn mit den Entwässerungs-rinnen, sowie die Gehwege. Es ist vorgesehen, die vorhandene Fahrbahn aus rotem indischen Granit durchgängig zu erneuern. Insbesondere der Bestandsoberbau in gebundener Bauweise, wobei die Betontragschicht nicht die geforderten Eigenschaften eines Dränbetons hat, hat sich nicht bewährt. Der Oberbau soll nach den gültigen Vorschriften der RStO 12 in ungebundener Bauweise hergestellt werden. Die ungebundene Tragschicht ist aus gebrochenen Natursteinmaterialien herzustellen. Im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme werden durch die EWP verschiedene Medien neu verlegt. Dabei wird im gesamten Fahrbahnbereich das Pflaster und die gebundene Tragschicht aufgenommen. Nach der Verlegung der Medien wird durch die EWP eine temporäre Schottertragschicht (25 cm) und eine Asphalttragdeckschicht (8 cm) eingebaut. Diese beiden Schichten sind beim Ausbau der Leerrohre und der Fahrbahn abschnittsweise (Rettungsgasse) wieder zurückzubauen und zu entsorgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-04-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
Referenznummer: OV-B-474-71-22
Kurze Beschreibung:
Durch die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) wird in der Brandenburger Straße, zwischen dem Brandenburger Tor (Luisenplatz) und Am Bassin der Fahrbahnaufbau sowie die Gehwege in mehreren Bauabschnitten grundhaft erneuert. Der 1. Bauabschnitt erstreckt sich von der Kreuzung Friedrich-Ebert-Straße bis zur Jägerstraße. Durch die LHP werden auch Leerrohre verlegt, welche für die Stromversorgung des Weihnachtsmarktes über Elektranten dienen.
Die zu erbringende Leistung ist in 2 Lose unterteilt (Los 1: Leitungsbau; Los 2: Straßenbau).
Los 1 (EWP):
Im Zuge dessen erfolgt die Neulegung einer Fernwärmetrasse DN 100 zwischen Luisenplatz und Friedrich-Ebert-Straße. Ebenso ist in diesem Bereich zur Druck- und Mengenstabilisierung sowie zur Erhöhung der Versorgungssicherheit (Baujahr 1976) die Auswechslung der vorhandenen Trinkwasserleitung DN150 AZ vorgesehen. Zusätzlich soll eine Rekonstruktion des Stromnetztes durchgeführt werden, hier speziell die Auswechslung von Niederspannungskabeln des Ortsnetzes. Ein weiterer Bestandteil der Maßnahme ist die Erneuerung der Gasleitungen. Vorgesehen ist die Verlegung aller Medien in den Fahrbahnbereich.
Los 2 (LHP):
Die Landeshauptstadt Potsdam plant die Erneuerung der Fahrbahn der Brandenburger Straße.
Zum Ausbaubereich gehören die Fahrbahn mit den Entwässerungs-rinnen, sowie die Gehwege.
Es ist vorgesehen, die vorhandene Fahrbahn aus rotem indischen Granit durchgängig zu erneuern.
Insbesondere der Bestandsoberbau in gebundener Bauweise, wobei die Betontragschicht nicht die geforderten Eigenschaften eines Dränbetons hat, hat sich nicht bewährt. Der Oberbau soll nach den gültigen Vorschriften der RStO 12 in ungebundener Bauweise hergestellt
werden. Die ungebundene Tragschicht ist aus gebrochenen Natursteinmaterialien herzustellen.
Im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme werden durch die EWP verschiedene Medien neu verlegt. Dabei wird im gesamten Fahrbahnbereich das Pflaster und die gebundene Tragschicht
aufgenommen.
Nach der Verlegung der Medien wird durch die EWP eine temporäre Schottertragschicht (25 cm) und eine Asphalttragdeckschicht (8 cm) eingebaut. Diese beiden Schichten sind beim Ausbau der Leerrohre und der Fahrbahn abschnittsweise (Rettungsgasse) wieder zurückzubauen und zu entsorgen.
Durch die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) wird in der Brandenburger Straße, zwischen dem Brandenburger Tor (Luisenplatz) und Am Bassin der Fahrbahnaufbau sowie die Gehwege in mehreren Bauabschnitten grundhaft erneuert. Der 1. Bauabschnitt erstreckt sich von der Kreuzung Friedrich-Ebert-Straße bis zur Jägerstraße. Durch die LHP werden auch Leerrohre verlegt, welche für die Stromversorgung des Weihnachtsmarktes über Elektranten dienen.
Die zu erbringende Leistung ist in 2 Lose unterteilt (Los 1: Leitungsbau; Los 2: Straßenbau).
Los 1 (EWP):
Im Zuge dessen erfolgt die Neulegung einer Fernwärmetrasse DN 100 zwischen Luisenplatz und Friedrich-Ebert-Straße. Ebenso ist in diesem Bereich zur Druck- und Mengenstabilisierung sowie zur Erhöhung der Versorgungssicherheit (Baujahr 1976) die Auswechslung der vorhandenen Trinkwasserleitung DN150 AZ vorgesehen. Zusätzlich soll eine Rekonstruktion des Stromnetztes durchgeführt werden, hier speziell die Auswechslung von Niederspannungskabeln des Ortsnetzes. Ein weiterer Bestandteil der Maßnahme ist die Erneuerung der Gasleitungen. Vorgesehen ist die Verlegung aller Medien in den Fahrbahnbereich.
Los 2 (LHP):
Die Landeshauptstadt Potsdam plant die Erneuerung der Fahrbahn der Brandenburger Straße.
Zum Ausbaubereich gehören die Fahrbahn mit den Entwässerungs-rinnen, sowie die Gehwege.
Es ist vorgesehen, die vorhandene Fahrbahn aus rotem indischen Granit durchgängig zu erneuern.
Insbesondere der Bestandsoberbau in gebundener Bauweise, wobei die Betontragschicht nicht die geforderten Eigenschaften eines Dränbetons hat, hat sich nicht bewährt. Der Oberbau soll nach den gültigen Vorschriften der RStO 12 in ungebundener Bauweise hergestellt
werden. Die ungebundene Tragschicht ist aus gebrochenen Natursteinmaterialien herzustellen.
Im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme werden durch die EWP verschiedene Medien neu verlegt. Dabei wird im gesamten Fahrbahnbereich das Pflaster und die gebundene Tragschicht
aufgenommen.
Nach der Verlegung der Medien wird durch die EWP eine temporäre Schottertragschicht (25 cm) und eine Asphalttragdeckschicht (8 cm) eingebaut. Diese beiden Schichten sind beim Ausbau der Leerrohre und der Fahrbahn abschnittsweise (Rettungsgasse) wieder zurückzubauen und zu entsorgen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-04-06 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-11 📅
Datum des Beginns: 2022-07-18 📅
Datum des Endes: 2023-04-28 📅
Datum des Beginns: 2023-05-02 📅
Datum des Endes: 2023-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 071-188160
ABl. S-Ausgabe: 71
Zusätzliche Informationen
Es wird dringend darum gebeten, auf die Unterzeichnung des Leistungsverzeichnisses -sofern vorgesehen-(in allen abzugebenden Dateiformaten) zu achten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durch die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) wird in der Brandenburger Straße, zwischen dem Brandenburger Tor (Luisenplatz) und Am Bassin der Fahrbahnaufbau sowie die Gehwege in mehreren Bauabschnitten grundhaft erneuert. Der 1. Bauabschnitt erstreckt sich von der Kreuzung Friedrich-Ebert-Straße bis zur Jägerstraße. Durch die LHP werden auch Leerrohre verlegt, welche für die Stromversorgung des Weihnachtsmarktes über Elektranten dienen.
Durch die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) wird in der Brandenburger Straße, zwischen dem Brandenburger Tor (Luisenplatz) und Am Bassin der Fahrbahnaufbau sowie die Gehwege in mehreren Bauabschnitten grundhaft erneuert. Der 1. Bauabschnitt erstreckt sich von der Kreuzung Friedrich-Ebert-Straße bis zur Jägerstraße. Durch die LHP werden auch Leerrohre verlegt, welche für die Stromversorgung des Weihnachtsmarktes über Elektranten dienen.
Die zu erbringende Leistung ist in 2 Lose unterteilt (Los 1: Leitungsbau; Los 2: Straßenbau).
Los 1 (EWP):
Im Zuge dessen erfolgt die Neulegung einer Fernwärmetrasse DN 100 zwischen Luisenplatz und Friedrich-Ebert-Straße. Ebenso ist in diesem Bereich zur Druck- und Mengenstabilisierung sowie zur Erhöhung der Versorgungssicherheit (Baujahr 1976) die Auswechslung der vorhandenen Trinkwasserleitung DN150 AZ vorgesehen. Zusätzlich soll eine Rekonstruktion des Stromnetztes durchgeführt werden, hier speziell die Auswechslung von Niederspannungskabeln des Ortsnetzes. Ein weiterer Bestandteil der Maßnahme ist die Erneuerung der Gasleitungen. Vorgesehen ist die Verlegung aller Medien in den Fahrbahnbereich.
Im Zuge dessen erfolgt die Neulegung einer Fernwärmetrasse DN 100 zwischen Luisenplatz und Friedrich-Ebert-Straße. Ebenso ist in diesem Bereich zur Druck- und Mengenstabilisierung sowie zur Erhöhung der Versorgungssicherheit (Baujahr 1976) die Auswechslung der vorhandenen Trinkwasserleitung DN150 AZ vorgesehen. Zusätzlich soll eine Rekonstruktion des Stromnetztes durchgeführt werden, hier speziell die Auswechslung von Niederspannungskabeln des Ortsnetzes. Ein weiterer Bestandteil der Maßnahme ist die Erneuerung der Gasleitungen. Vorgesehen ist die Verlegung aller Medien in den Fahrbahnbereich.
Los 2 (LHP):
Die Landeshauptstadt Potsdam plant die Erneuerung der Fahrbahn der Brandenburger Straße.
Zum Ausbaubereich gehören die Fahrbahn mit den Entwässerungs-rinnen, sowie die Gehwege.
Es ist vorgesehen, die vorhandene Fahrbahn aus rotem indischen Granit durchgängig zu erneuern.
Insbesondere der Bestandsoberbau in gebundener Bauweise, wobei die Betontragschicht nicht die geforderten Eigenschaften eines Dränbetons hat, hat sich nicht bewährt. Der Oberbau soll nach den gültigen Vorschriften der RStO 12 in ungebundener Bauweise hergestellt
Insbesondere der Bestandsoberbau in gebundener Bauweise, wobei die Betontragschicht nicht die geforderten Eigenschaften eines Dränbetons hat, hat sich nicht bewährt. Der Oberbau soll nach den gültigen Vorschriften der RStO 12 in ungebundener Bauweise hergestellt
werden. Die ungebundene Tragschicht ist aus gebrochenen Natursteinmaterialien herzustellen.
Im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme werden durch die EWP verschiedene Medien neu verlegt. Dabei wird im gesamten Fahrbahnbereich das Pflaster und die gebundene Tragschicht
aufgenommen.
Nach der Verlegung der Medien wird durch die EWP eine temporäre Schottertragschicht (25 cm) und eine Asphalttragdeckschicht (8 cm) eingebaut. Diese beiden Schichten sind beim Ausbau der Leerrohre und der Fahrbahn abschnittsweise (Rettungsgasse) wieder zurückzubauen und zu entsorgen.
Nach der Verlegung der Medien wird durch die EWP eine temporäre Schottertragschicht (25 cm) und eine Asphalttragdeckschicht (8 cm) eingebaut. Diese beiden Schichten sind beim Ausbau der Leerrohre und der Fahrbahn abschnittsweise (Rettungsgasse) wieder zurückzubauen und zu entsorgen.
Bezeichnung des Loses: Leitungsbau (EWP)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Durch die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) wird in der Brandenburger Straße, zwischen dem Brandenburger Tor (Luisenplatz) und Am Bassin der Fahrbahnaufbau sowie die Gehwege in mehreren Bauabschnitten grundhaft erneuert. Der 1. Bauabschnitt erstreckt sich von der Kreuzung Friedrich-Ebert-Straße bis Jägerstraße. Durch die LHP werden auch Leerrohre verlegt, welche für die Stromversorgung des Weihnachtsmarktes über Elektranten dienen. Im Zuge dessen erfolgt die Neulegung einer Fernwärmetrasse DN 100 zwischen Luisenplatz und Friedrich-Ebert-Straße. Ebenso ist in diesem Bereich zur Druck- und Mengenstabilisierung sowie zur Erhöhung der Versorgungssicher-heit (Baujahr 1976) die Auswechslung der vorhandenen Trinkwasserleitung DN150 AZ vorgesehen. Zusätzlich soll eine Rekonstruktion des Stromnetztes durchgeführt werden, hier speziell die Auswechslung von Niederspannungskabeln des Ortsnetzes. Ein weiterer Bestandteil der Maßnahme ist die Erneuerung der Gasleitungen. Vorgesehen ist die Verlegung aller Medien in den Fahrbahnbereich.
Durch die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) wird in der Brandenburger Straße, zwischen dem Brandenburger Tor (Luisenplatz) und Am Bassin der Fahrbahnaufbau sowie die Gehwege in mehreren Bauabschnitten grundhaft erneuert. Der 1. Bauabschnitt erstreckt sich von der Kreuzung Friedrich-Ebert-Straße bis Jägerstraße. Durch die LHP werden auch Leerrohre verlegt, welche für die Stromversorgung des Weihnachtsmarktes über Elektranten dienen. Im Zuge dessen erfolgt die Neulegung einer Fernwärmetrasse DN 100 zwischen Luisenplatz und Friedrich-Ebert-Straße. Ebenso ist in diesem Bereich zur Druck- und Mengenstabilisierung sowie zur Erhöhung der Versorgungssicher-heit (Baujahr 1976) die Auswechslung der vorhandenen Trinkwasserleitung DN150 AZ vorgesehen. Zusätzlich soll eine Rekonstruktion des Stromnetztes durchgeführt werden, hier speziell die Auswechslung von Niederspannungskabeln des Ortsnetzes. Ein weiterer Bestandteil der Maßnahme ist die Erneuerung der Gasleitungen. Vorgesehen ist die Verlegung aller Medien in den Fahrbahnbereich.
Zusätzliche Informationen:
Es wird dringend darum gebeten, auf die Unterzeichnung des Leistungsverzeichnisses -sofern vorgesehen-(in allen abzugebenden Dateiformaten) zu achten.
Bezeichnung des Loses: Straßenbau (LHP)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Brandenburger Straße liegt im Stadtzentrum Potsdams zwischen dem Brandenburger Tor am Luisenplatz und der Straße Am Bassin.
Die Brandenburger Straße ist eine Geschäftsstraße, beidseitig überwiegend gesäumt mit 2-geschossigen historischen Typenhäusern aus der Zeit der zweiten Stadterweiterung (ab ca. 1733) unter Friedrich Wilhelm I.
Zum Ausbaubereich gehören die Fahrbahn mit den Entwässerungs-rinnen, sowie die Gehwege. Es ist vorgesehen, die vorhandene Fahrbahn aus rotem indischen Granit durchgängig zu erneuern.
aufgenommen. Nach der Verlegung der Medien wird durch die EWP eine temporäre Schottertragschicht (25 cm) und eine Asphalttragdeckschicht (8 cm) eingebaut. Diese beiden Schichten sind beim Ausbau der Leerrohre und der Fahrbahn abschnittsweise (Rettungsgasse) wieder zurückzubauen und zu entsorgen.
aufgenommen. Nach der Verlegung der Medien wird durch die EWP eine temporäre Schottertragschicht (25 cm) und eine Asphalttragdeckschicht (8 cm) eingebaut. Diese beiden Schichten sind beim Ausbau der Leerrohre und der Fahrbahn abschnittsweise (Rettungsgasse) wieder zurückzubauen und zu entsorgen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen § 6a EU Abs. 1 Nr. 2 c) 1. UA VOB/A (Eigenerklärung zur Eignung (FB 107) oder Präqualifizierung),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen § 6a EU Abs. 1 Nr. 2 c) 1. UA VOB/A (Eigenerklärung zur Eignung (FB 107) oder Präqualifizierung),
(2) ggf. FB 104.2 Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(3) Erklärung bzw. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung
§ 6a EU Nr. 2 a VOB/A, Abschluss im Auftragsfall genügt. Die Deckungssumme je Versicherungsfall muss mindestens
2.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie sich daraus ergebende Vermögensschäden pro Schadensereignis und 2.000.000 EUR für reine Vermögensschäden betragen. Nachweis durch Kopie des Versicherungsscheins oder durch eine Bestätigung des Versicherers mit Sitz in der EU. Soweit eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen nicht besteht, ist eine unwiderrufliche Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfalls eine solche Versicherung mit den vorgenannten Bedingungen abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie sich daraus ergebende Vermögensschäden pro Schadensereignis und 2.000.000 EUR für reine Vermögensschäden betragen. Nachweis durch Kopie des Versicherungsscheins oder durch eine Bestätigung des Versicherers mit Sitz in der EU. Soweit eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen nicht besteht, ist eine unwiderrufliche Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfalls eine solche Versicherung mit den vorgenannten Bedingungen abgeschlossen wird.
(4) Bauablaufplan (Entwurf)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind § 6a EU Nr. 3 a VOB/A. (Eigenerklärung zur Eignung (FB 107) oder Präqualifizierung),
(1) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind § 6a EU Nr. 3 a VOB/A. (Eigenerklärung zur Eignung (FB 107) oder Präqualifizierung),
(2) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt § 6a EU Nr. 3 b VOB/A (Eigenerklärung zur Eignung (FB 107) oder Präqualifizierung),
(2) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt § 6a EU Nr. 3 b VOB/A (Eigenerklärung zur Eignung (FB 107) oder Präqualifizierung),
(3) Zertifikate und Nachweise zur Qualitätssicherung gem. unten definiertem Mindeststandard,
(4) ggf. Erklärung zu Leistungen anderer Unternehmen im Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (FB 103 Nachunternehmerleistungen) - inkl. Verpflichtungserklärung (FB 105),
(5) ggf. Mitglieder mit Namen und Adressen der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft inkl. bevollmächtigten Vertreter in der Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (FB 106),
(6) ggf. FB 104.1 Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 6d EU VOB/A
Mindeststandards:
Zertifikate und Nachweise zur Qualitätssicherung gem. folgend definiertem Mindeststandard (als Einzelnachweis vorzulegen) für Los 1 (EWP):
-FW
o AGFW-Zertifikat FW 2 st (nach FW 601) und gültige Prüfbescheinigung nach DIN 287 Teil 1
-Gas
o DVGW-Zertifikat G 2 pe und st (nach GW 301)
-TW/ ADL
o mind. DVGW Zertifikat W3
-Kanal, Abwasser
o mind. RAL Gütezeichen AK3
o mind. Gütezeichen S, I, R und D
-Elektro
o Nachweis Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3 §2) mit gültiger Errichterberechtigung des Energieversorgungsunternehmens (EVU)
o Eintragung in ein Installateurverzeichnis der e.dis oder eines anderen EVU
o Nachweis für Arbeiten unter Spannung (AuS-Berechtigung) bei einem EVU (e.dis)
o Nachweis Kabellehrgang Grundkurs bis 30 kV
o Nachweis Wiederholungslehrgang Montage von Muffen bis 30 kV
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 124 GWB in der EU-Eigenerklärung zur Eignung (FB 107) oder Präqualifizierung
a) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU)
b) ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
3. Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Gewerbezentralregister; Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
3. Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Gewerbezentralregister; Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
4. Wesentliche Zahlungsbedingungen
gem. § 16 VOB/B
Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen:
Los 1 - Leitungsbau > Rechnungslegung direkt an EWP (Nettobetrag)
Los 2 - Straßenbau > Rechnungslegung direkt an LHP (Bruttobetrag)
5. Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten
Vertragserfüllung:
Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag in einer Öffentlichen Aus-schreibung mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.
Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag in einer Öffentlichen Aus-schreibung mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B):
Vertragsstrafen werden vereinbart.
Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß § 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen:
Bei Überschreitung der Frist für die Vollendung der Ausführung
0,2 % je Werktag der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto)
Mängelansprüche:
Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.
6. Wird der Zuschlag an eine Bietergemeinschaft erteilt, ist diese in die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-07-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
(1) Es wird dringend darum gebeten, auf die Unterzeichnung des Leistungsverzeichnisses -sofern vorgesehen-(in allen abzugebenden Dateiformaten) zu achten.
(2) Die Kommunikation infolge von Bewerber-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bewerber/Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
(2) Die Kommunikation infolge von Bewerber-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bewerber/Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
(3) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(4) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(5) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRG8E
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
Quelle: OJS 2022/S 071-188160 (2022-04-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 450 706 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge