Die Gemeinde Arnbruck plant, im Zusammenarbeit mit der Regierung von Niederbayern, die bauliche Instandsetzung, den Umbau und die Reaktivierung der ehemaligen Geigermühle in ein Rathaus mit Bürgerhaus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-13.
Auftragsbekanntmachung (2022-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: n.def.
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Arnbruck plant, im Zusammenarbeit mit der Regierung von Niederbayern, die bauliche Instandsetzung, den Umbau und die Reaktivierung der...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Arnbruck plant, im Zusammenarbeit mit der Regierung von Niederbayern, die bauliche Instandsetzung, den Umbau und die Reaktivierung der ehemaligen Geigermühle in ein Rathaus mit Bürgerhaus.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Regen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-12-13 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-16 📅
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 243-702799
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
“Der Auftraggeber stuft die Objektplanung Gebäude in Honorarzone IV, Mindestsatz ein. Es wird ein Umbauzuschlag von 20 % vorgeschlagen. Mitzuverarbeitende...”
Der Auftraggeber stuft die Objektplanung Gebäude in Honorarzone IV, Mindestsatz ein. Es wird ein Umbauzuschlag von 20 % vorgeschlagen. Mitzuverarbeitende Bausubstanz wird nicht berücksichtigt und ist aus Sicht der Vergabestelle durch die Einstufung in Honorarzone IV und den Umbauzuschlag kompensiert.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 243-702799 (2022-12-13)