Instandsetzung Zeppelinbrücke BW II 35 in Leipzig, Vergabe der Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 8 einschließlich besonderer Leistungen in den Leistungsbildern der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: FMB_P210
Kurze Beschreibung:
“Instandsetzung Zeppelinbrücke BW II 35 in Leipzig, Vergabe der Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 8 einschließlich besonderer Leistungen in den...”
Kurze Beschreibung
Instandsetzung Zeppelinbrücke BW II 35 in Leipzig, Vergabe der Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 8 einschließlich besonderer Leistungen in den Leistungsbildern der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung.
“Das Formblatt „Angebot, Eignungsnachweise und Hinweise zur Wertung“ sowie der Vertragsentwurf mit seinen Anlagen zur Leistungsbeschreibung und Formblättern...”
Das Formblatt „Angebot, Eignungsnachweise und Hinweise zur Wertung“ sowie der Vertragsentwurf mit seinen Anlagen zur Leistungsbeschreibung und Formblättern sind auszufüllen. Das Formblatt „Angebot, Eignungsnachweise und Hinweise zur Wertung“ ist mit den entsprechenden Anlagen (Eignungsnachweise, Honorarangebot, Beschreibung zu den Zuschlagskriterien) als Angebot fristgerecht über eVergabe.de einzureichen.
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Quelle: OJS 2022/S 238-684188 (2022-12-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4...”
Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
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Quelle: OJS 2023/S 067-200597 (2023-03-30)