Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber folgende Erklärungen bzw. Nachweise
vorzulegen:
Eigenerklärung über die durchschnittliche Bürogröße der vorgesehenen Niederlassung in den letzten drei
Jahren (2019, 2020, 2021). Je Geschäftsjahr sind mindestens 5 Berufsträger (Ingenieur*in, Bachelor/Master
Fachrichtung Bauingenieurwesen) als Inhaber oder festangestellte Mitarbeiter nachzuweisen. Gewertet
wird der Durchschnittswert der letzten drei Jahre. Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gewertet. Gewertet werden Mitarbeiter mit einer Arbeitszeit von mind. 35 Wochenstunden.
Gewertet werden Mitarbeiter mit einer Arbeitszeit von mind. 35 Wochenstunden. Mitarbeiter zwischen 20 und
35 Wochenstunden werden anteilig bewertet (z.B. Mitarbeiter mit 20 Wochenstunden = 0,57 und Mitarbeiter
mit 30 Wochenstunden 0,86).
Außerdem sind mindestens 2 Referenzen mit folgenden Mindestkriterien vorzulegen:
Referenz 1 : Nachweis der Erfahrung der Bewerbenden/ der Bewerbergemeinschaft - Ingenieurbauwerke mit den
folgenden Anforderungen (Mindestkriterien):
- Zuordnung Neubau/Ersatzneubau einer Fußweg-, Radweg- oder Straßenbrücke(-steg) i.S. HOAI Anlage 12.2 (Gruppe 6 -
konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen)
- Honorarzone III oder höher i.S. HOAI 2021 § 44
- Baukosten über 0,5 Mio. EUR brutto
- Erbrachte Leistungsphasen: mind. Leistungsphasen 2-6
- Abschluss der Leistungsphase 6 in den letzten acht Jahren (01.11.2014 bis 30.11.2022 )
Referenz 2: Nachweis der Erfahrung der Bewerbenden/ der Bewerbergemeinschaft - Tragwerksplanung mit den
folgenden Anforderungen (Mindestkriterien):
- Zuordnung Neubau/Ersatzneubau einer Fußweg-, Radweg- oder Straßenbrücke(-steg)
- Mindestens Honorarzone III oder höher i.S. HOAI 2021 § 52
- Baukosten über 0,5 Mio. EUR brutto
- Erbrachte Leistungsphasen (mind. Leistungsphasen 2-5)
- Abschluss der Leistungsphase 5 in den letzten acht Jahren (01.11.2014 bis 30.11.2022
Eine Obergrenze für einzureichende Referenzen legt der Auftraggeber nicht fest, d.h. es ist zulässig, dass Bewerber mehr als die zwei geforderten Mindestreferenzen einreichen. Bewertet werden jedoch ausschließlich eingereichte Mindestreferenzen. Für den Fall, dass Bewerbende mehr als zwei Referenzen einreichen, die die Mindestanforderungen der Referenz 1 und
2 erfüllen, hat er anzugeben, welche Referenz der Auftraggeber für seine Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten beiden eingereichten Referenzen seiner Auswahl zu Grunde legen
Die Kreisstadt Siegburg behält sich vor, die Angaben zu den erbrachten Leistungen vom jeweiligen Auftraggeber bestätigen zu
lassen. Die vorstehenden Erklärungen zur Eignung sind zwingend durch Verwendung der beigefügten Formblätter anzugeben.
Das bzw. die Referenzprojekte sind im Teilnahmeantrag in den dafür erstellten Vordrucken vorzustellen.
Sofern sich ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
ganz oder teilweise auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Erklärungen von diesem
Unternehmen abzugeben.
Bedient sich ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit
der Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist mit einer Verpflichtungserklärung der Bewerbungsbedingungen für den
Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel auch jeweils zur
Verfügung stehen.