Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu
den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten,
Leistungsanteil) (soweit zuftreffend)
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen
Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der
Vertretungsmacht,
3. Nachweise wie z.B. die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung
Architekt bzw. Ingenieur zu tragen, oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 bzw. 2
VgV), Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister.
4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
5a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
5b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
5c) Erklärung über das kumulative Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1
AEntG, § 98c Abs. 1 AufenthG und § 21 SchwArbG
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10
VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmenbedienen,
so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennenung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
7. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine
entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.