Dieses "Interessenebekundungsverfahren" dient ausschließlich der Erkundung des Anbietermarktes zur Erbringung der nachfolgend skizzierten Leistungen: Die Goethe Universität strebt mit der Einführung der "Goethe Card 2.0" die Einführung eines campusweiten web-basierten Bezahlsystems an. Dabei soll eine eigene Online-Geldbörse für alle auf den fünf Campus anfallenden Bezahlvorgänge, in Verbindung mit einem "Prepaid-Bezahlverfahren", genutzt werden. Zur Autorisierung der Transaktionen dient die Goethecard. Die vorliegende Markterkundung (Interessenbekundungsverfahren - IBV) dient konkret der Vorbereitung der Beschaffung und Implementierung, der zum Betrieb der Online-Börse benötigten Komponenten, sowie die Integration in das vorhandene IT Umfeld des Auftraggebers. Weiterhin wird ein durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) gem. Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zugelassenes Zahlungsinstitut oder eine durch die BaFin zugelassene Bank, als Dienstleister zum Betrieb des Kontensystems, gesucht. Der Finanzdienstleister muss die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für Geldtransaktionen in einem jährlichen Gesamtvolumen im zweistelligen Millionenbereich vorweisen können und entsprechend zertifiziert sein. Näheres ist dem Dokument: "Bedarfsbeschreibung und Kriterienkatalog" zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-08.
Auftragsbekanntmachung (2022-02-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bankdienstleistungen
Referenznummer: 9.41.20 IBV EM1-HRZ2-01-22 - Interessenbekundungsverfahren
Kurze Beschreibung:
Dieses "Interessenebekundungsverfahren" dient ausschließlich der Erkundung des Anbietermarktes zur Erbringung der nachfolgend skizzierten Leistungen:
Die Goethe Universität strebt mit der Einführung der "Goethe Card 2.0" die Einführung eines campusweiten web-basierten Bezahlsystems an.
Dabei soll eine eigene Online-Geldbörse für alle auf den fünf Campus anfallenden Bezahlvorgänge, in Verbindung mit einem "Prepaid-Bezahlverfahren", genutzt werden.
Zur Autorisierung der Transaktionen dient die Goethecard.
Die vorliegende Markterkundung (Interessenbekundungsverfahren - IBV) dient konkret der Vorbereitung der Beschaffung und Implementierung, der zum Betrieb der Online-Börse benötigten Komponenten, sowie die Integration in das vorhandene IT Umfeld des Auftraggebers.
Weiterhin wird ein durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) gem. Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zugelassenes Zahlungsinstitut oder eine durch die BaFin zugelassene Bank, als Dienstleister zum Betrieb des Kontensystems, gesucht.
Der Finanzdienstleister muss die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für Geldtransaktionen in einem jährlichen Gesamtvolumen im zweistelligen Millionenbereich vorweisen können und entsprechend zertifiziert sein.
Näheres ist dem Dokument: "Bedarfsbeschreibung und Kriterienkatalog" zu entnehmen.
Dieses "Interessenebekundungsverfahren" dient ausschließlich der Erkundung des Anbietermarktes zur Erbringung der nachfolgend skizzierten Leistungen:
Die Goethe Universität strebt mit der Einführung der "Goethe Card 2.0" die Einführung eines campusweiten web-basierten Bezahlsystems an.
Dabei soll eine eigene Online-Geldbörse für alle auf den fünf Campus anfallenden Bezahlvorgänge, in Verbindung mit einem "Prepaid-Bezahlverfahren", genutzt werden.
Zur Autorisierung der Transaktionen dient die Goethecard.
Die vorliegende Markterkundung (Interessenbekundungsverfahren - IBV) dient konkret der Vorbereitung der Beschaffung und Implementierung, der zum Betrieb der Online-Börse benötigten Komponenten, sowie die Integration in das vorhandene IT Umfeld des Auftraggebers.
Weiterhin wird ein durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) gem. Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zugelassenes Zahlungsinstitut oder eine durch die BaFin zugelassene Bank, als Dienstleister zum Betrieb des Kontensystems, gesucht.
Der Finanzdienstleister muss die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für Geldtransaktionen in einem jährlichen Gesamtvolumen im zweistelligen Millionenbereich vorweisen können und entsprechend zertifiziert sein.
Näheres ist dem Dokument: "Bedarfsbeschreibung und Kriterienkatalog" zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bankdienstleistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, eine konkrete Beschaffungsentscheidung (ob) und ggf. die Entscheidung über das hierzu anzuwendende vergaberechtliche Formverfahren (wie) erst nach Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens, zu treffen.
Durch das vorliegende Interessenbekundungsverfahren (als Instrument der Markterkundung) entsteht insofern weder eine Verpflichtung des Auftraggebers, zur Vergabe eines öffentlichen Auftrages noch zu einer Fortführung der Kommunikation mit einzelnen Interessenten.
Der Interessensbekundung sind alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Dokumente, sofern gefordert, vollständig ausgefüllt und mit den geforderten Anhängen hierzu, vorzulegen.
Sollten geforderte Bescheinigungen, Zertifikate, etc. nicht bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Interessenbekundung zur Verfügung stehen, ist hierauf vom Interessenten hinzuweisen und das Datum der Beantragung zu benennen.
Die entsprechenden Dokumente sind dem Auftraggeber unaufgefordert nachzureichen.
Sofern Unterschriften auf einzelnen Dokumenten gefordert sind, reicht es für die Interessenbekundung zunächst aus, einen Scan, der im Original unterschriebenen Dokumente, einzureichen.
Die im Original unterschriebenen Dokumente sind vom Interessenten, auf Anforderung des Auftraggebers, zu übersenden.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, eine konkrete Beschaffungsentscheidung (ob) und ggf. die Entscheidung über das hierzu anzuwendende vergaberechtliche Formverfahren (wie) erst nach Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens, zu treffen.
Durch das vorliegende Interessenbekundungsverfahren (als Instrument der Markterkundung) entsteht insofern weder eine Verpflichtung des Auftraggebers, zur Vergabe eines öffentlichen Auftrages noch zu einer Fortführung der Kommunikation mit einzelnen Interessenten.
Der Interessensbekundung sind alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Dokumente, sofern gefordert, vollständig ausgefüllt und mit den geforderten Anhängen hierzu, vorzulegen.
Sollten geforderte Bescheinigungen, Zertifikate, etc. nicht bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Interessenbekundung zur Verfügung stehen, ist hierauf vom Interessenten hinzuweisen und das Datum der Beantragung zu benennen.
Die entsprechenden Dokumente sind dem Auftraggeber unaufgefordert nachzureichen.
Sofern Unterschriften auf einzelnen Dokumenten gefordert sind, reicht es für die Interessenbekundung zunächst aus, einen Scan, der im Original unterschriebenen Dokumente, einzureichen.
Die im Original unterschriebenen Dokumente sind vom Interessenten, auf Anforderung des Auftraggebers, zu übersenden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dieses "Interessenebekundungsverfahren" dient ausschließlich der Erkundung des Anbietermarktes zur Erbringung der nachfolgend skizzierten Leistungen:
Die Goethe Universität strebt mit der Einführung der "Goethe Card 2.0" die Einführung eines campusweiten web-basierten Bezahlsystems an.
Dabei soll eine eigene Online-Geldbörse für alle auf den fünf Campus anfallenden Bezahlvorgänge, in Verbindung mit einem "Prepaid-Bezahlverfahren", genutzt werden.
Zur Autorisierung der Transaktionen dient die Goethecard.
Die vorliegende Markterkundung (Interessenbekundungsverfahren - IBV) dient konkret der Vorbereitung der Beschaffung und Implementierung, der zum Betrieb der Online-Börse benötigten Komponenten, sowie die Integration in das vorhandene IT Umfeld des Auftraggebers.
Die vorliegende Markterkundung (Interessenbekundungsverfahren - IBV) dient konkret der Vorbereitung der Beschaffung und Implementierung, der zum Betrieb der Online-Börse benötigten Komponenten, sowie die Integration in das vorhandene IT Umfeld des Auftraggebers.
Weiterhin wird ein durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) gem. Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zugelassenes Zahlungsinstitut oder eine durch die BaFin zugelassene Bank, als Dienstleister zum Betrieb des Kontensystems, gesucht.
Der Finanzdienstleister muss die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für Geldtransaktionen in einem jährlichen Gesamtvolumen im zweistelligen Millionenbereich vorweisen können und entsprechend zertifiziert sein.
Näheres ist dem Dokument: "Bedarfsbeschreibung und Kriterienkatalog" zu entnehmen.
Geschätzter Gesamtwert: 1 200 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Siehe "Bedarfsbeschreibung und Kriterienkatalog"
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 200 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die tatsächliche Vertragslaufzeit hängt u.a. von der Integrationstiefe der final zum Einsatz kommenden Lösung ab.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, eine konkrete Beschaffungsentscheidung (ob) und ggf. die Entscheidung über das hierzu anzuwendende vergaberechtliche Formverfahren (wie) erst nach Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens, zu treffen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, eine konkrete Beschaffungsentscheidung (ob) und ggf. die Entscheidung über das hierzu anzuwendende vergaberechtliche Formverfahren (wie) erst nach Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens, zu treffen.
Durch das vorliegende Interessenbekundungsverfahren (als Instrument der Markterkundung) entsteht insofern weder eine Verpflichtung des Auftraggebers, zur Vergabe eines öffentlichen Auftrages noch zu einer Fortführung der Kommunikation mit einzelnen Interessenten.
Durch das vorliegende Interessenbekundungsverfahren (als Instrument der Markterkundung) entsteht insofern weder eine Verpflichtung des Auftraggebers, zur Vergabe eines öffentlichen Auftrages noch zu einer Fortführung der Kommunikation mit einzelnen Interessenten.
Der Interessensbekundung sind alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Dokumente, sofern gefordert, vollständig ausgefüllt und mit den geforderten Anhängen hierzu, vorzulegen.
Sollten geforderte Bescheinigungen, Zertifikate, etc. nicht bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Interessenbekundung zur Verfügung stehen, ist hierauf vom Interessenten hinzuweisen und das Datum der Beantragung zu benennen.
Die entsprechenden Dokumente sind dem Auftraggeber unaufgefordert nachzureichen.
Sofern Unterschriften auf einzelnen Dokumenten gefordert sind, reicht es für die Interessenbekundung zunächst aus, einen Scan, der im Original unterschriebenen Dokumente, einzureichen.
Die im Original unterschriebenen Dokumente sind vom Interessenten, auf Anforderung des Auftraggebers, zu übersenden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen und Controlling, Einkaufsmanagement Theodor-W.-Adorno-Platz 1 60323 Frankfurt am Main Die Nutzung erfolgt an allen Standorten der Goethe-Universität. Näheres siehe "Bedarfsbeschreibung und Kriterienkatalog"
Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen und Controlling, Einkaufsmanagement Theodor-W.-Adorno-Platz 1 60323 Frankfurt am Main Die Nutzung erfolgt an allen Standorten der Goethe-Universität. Näheres siehe "Bedarfsbeschreibung und Kriterienkatalog"
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Bedarfsbeschreibung und Kriterienkatalog
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Bedarfsbeschreibung und Kriterienkatalog
Mindeststandards: Siehe Bedarfsbeschreibung und Kriterienkatalog
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Bedarfsbeschreibung und Kriterienkatalog
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Der Betrieb des Kontensystems ist einem, durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) gem. Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zugelassenen Zahlungsinstitut, oder einer, durch die BaFin zugelassenen Bank, vorbehalten.
Näheres hierzu, siehe Bedarfsbeschreibung und Kriterienkatalog.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Bedarfsbeschreibung und Kriterienkatalog
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Im Interessenbekundungsverfahren, als Instrument der Markterkundung, im Vorfeld einer Entscheidung des Auftraggebers zur Durchführung der Beschaffung und zur Auswahl des hierzu ggf. erforderlichen Formverfahrens, sind Rechtsbehelfe, in Form von Verfahrensrügen, bzw. Nachprüfungsverfahren, nicht vorgesehen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Im Interessenbekundungsverfahren, als Instrument der Markterkundung, im Vorfeld einer Entscheidung des Auftraggebers zur Durchführung der Beschaffung und zur Auswahl des hierzu ggf. erforderlichen Formverfahrens, sind Rechtsbehelfe, in Form von Verfahrensrügen, bzw. Nachprüfungsverfahren, nicht vorgesehen.