Interimsvergabe Betreuung und Betriebsführung Bioabfallvergärungsanlage

Landratsamt München

Das Landratsamt München sucht aufgrund der aktuellen Betriebssituation im Rahmen einer kurzfristigen Vergabe eine Firma, die -beginnend ab 01.08.2022- die Betreuung der Biovergärungsanlage übernimmt. Es handelt sich dabei um die “Stillstands“-Betriebsführung, obwohl der eigentliche Prozess der Anlage, die Vergärung von Bioabfällen nicht mehr stattfindet. Die Aktivitäten erfordern eine Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG. Die Dauer der Anlagenbetreuung ist vorerst auf 12 Monate begrenzt (d.h. 31.07.2023) und kann auf Wunsch des AG bei Bedarf um 3 Monate verlängert werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-05-10 Auftragsbekanntmachung
2022-06-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-05-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Das Landratsamt München sucht aufgrund der aktuellen Betriebssituation im Rahmen einer kurzfristigen Vergabe eine Firma, die -beginnend ab 01.08.2022- die Betreuung der Biovergärungsanlage übernimmt. Es handelt sich dabei um die “Stillstands“-Betriebsführung, obwohl der eigentliche Prozess der Anlage, die Vergärung von Bioabfällen nicht mehr stattfindet. Die Aktivitäten erfordern eine Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG. Die Dauer der Anlagenbetreuung ist vorerst auf 12 Monate begrenzt (d.h. 31.07.2023) und kann auf Wunsch des AG bei Bedarf um 3 Monate verlängert werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt München
Postanschrift: Mariahilfplatz 17
Postleitzahl: 81541
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://www.landkreis-muenchen.de 🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@lra-m.bayern.de 📧
Telefon: +49 8962211634 📞
Fax: +49 896221441634 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=245386 🌏
URL der Teilnahme: http://www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-10 📅
Einreichungsfrist: 2022-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-13 📅
Datum des Beginns: 2022-08-01 📅
Datum des Endes: 2023-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 093-255395
ABl. S-Ausgabe: 93
Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Fragen zu denVergabeunterlagen oder zu dieser Ausschreibung im Allgemeinen können bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Ein Treffen auf der BAVA Kirchstockach ist jederzeit bzw. spätestens 6 Tage vor Angebotsöffnung nach Absprache über die eVergabeplattform möglich.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis München ist Eigentümer der Bioabfallvergärungsanlage Kirchstockach (BAVA), in der jährlich 30.000 Mg Bioabfälle des Landkreises verarbeitet wurden. Es handelt sich um eine nach dem BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) genehmigte Anlage. Im Rahmen eines Betreiberwechsels zum 31.12.2021 wurde die Anlage abgefahren, die Beschickung mit Bioabfällen zum 01.11.2021 eingestellt. Zwischenzeitlich ist der gesamte Vergärungsprozess zum Erliegen gekommen und noch in der ersten Hälfte des Jahres 2022 werden sämtliche Behälter geöffnet, geleert und gasfrei geprüft sein. Noch im laufenden Kalenderjahr wird das weitere Vorgehen in Bezug auf die Wiederinbetriebnahme der BAVA entschieden und in die Wege geleitet.
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Ein Teil der Anlage (Anlieferhalle, Abluftgebläse, Abluftreinigung, etc.) wird parallel seit dem 01.01.2022 als Umladestation für Bioabfälle weiter genutzt. Der Betrieb der Umladestation und die Nutzung dieser Anlagenteile erfolgt durch den Zweckverband München Südost (ZVMSO).
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Aktuell wird die Anlage von einem Interims-Betreiber betreut, welcher die sogenannte „Rückführung“, sowie das Entleeren und Konservieren der Prozessbehälter vornimmt. Der Interims-Betrieb endet zum 31.07.2022. Es ist ein fließender Übergang zur hier ausgeschriebenen Liegenschaftsbetreuung/Stillstands-Betrieb (L/S) gewünscht. Evtl. kurzzeitliche Überlappung der Einsätze ist möglich.
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Die hier ausgeschriebene Leistung betrifft die Zeitspanne von 12 Monaten für die Liegenschaftsbetreuung der nicht im Vergärungsbetrieb befindlichen Anlage. Sie dienen sowohl der reinen Verwaltung, als auch der Instandhaltung und Wartung definierter Komponenten. Da ein kleiner Teil der Anlage parallel weiter genutzt wird, sollen die dafür benötigten Anlagenteile und die Infrastruktur in Funktion gehalten werden. Die Zuständigkeiten bzw. die Abtrennung ggü. den Tätigkeiten des Be-treibers der Umladestation sind klar definiert.
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Das Landratsamt München sucht aufgrund der aktuellen Betriebssituation im Rahmen einer kurzfristigen Vergabe eine Firma, die -beginnend ab 01.08.2022- die Betreuung der Anlage übernimmt. Es handelt sich dabei um die “Stillstands“-Betriebsführung, obwohl der eigentliche Prozess der Anlage, die Vergärung von Bioabfällen nicht mehr stattfindet. Die Aktivitäten erfordern eine Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG. Die Dauer der Anlagenbetreuung ist vorerst auf 12 Monate begrenzt (d.h. 31.07.2023) und kann auf Wunsch des AG bei Bedarf um 3 Monate verlängert werden.
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Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption um 3 Monate möglich, bis 31.10.2023.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Biovergärungsanlage Kirchstockach

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=245386
-Formblatt L124EU - Eigenerklärung zur Eignung:
Eintragung des Bieters in das Handelsregister
-Formblatt L124-E - Ergänzung Eigenerklärung zur Eignung
Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom
8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten
Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=245386
-Formblatt L124EU - Eigenerklärung zur Eignung:
Aktueller Versicherungsnachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens Personenschäden 5.000.000,00 €,
Sachschäden 5.000.000,00 € und Umweltschäden 5.000.000,00 €
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=245386
-Formblatt L124EU - Eigenerklärung zur Eignung:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=245386

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-07-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-06-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Preis (Gewichtung): 80 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=245386 🌏
URL der Teilnahme: www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Fragen zu denVergabeunterlagen oder zu dieser Ausschreibung im Allgemeinen können bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.
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Ein Treffen auf der BAVA Kirchstockach ist jederzeit bzw. spätestens 6 Tage vor Angebotsöffnung nach Absprache über die eVergabeplattform möglich.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 GWB, soweit:
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 093-255395 (2022-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: TED51/2022-245386
Kurze Beschreibung:
Das Landratsamt München sucht aufgrund der aktuellen Betriebssituation im Rahmen einer kurzfristigen Vergabe eine Firma, die -beginnend ab 01.08.2022- die Betreuung der Biovergärungsanlage übernimmt. Es handelt sich dabei um die “Stillstands“-Betriebsführung, obwohl der eigentliche Prozess der Anlage, die Vergärung von Bioabfällen nicht mehr stattfindet. Die Aktivitäten erfordern eine Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG. Die Dauer der Anlagenbetreuung ist vorerst auf 12 Monate begrenzt (d.h. 31.07.2023) und kann auf Wunsch des AG bei Bedarf um 3 Monate verlängert werden.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 127-362420
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 093-255395
ABl. S-Ausgabe: 127

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landratsamt München sucht aufgrund der aktuellen Betriebssituation im Rahmen einer kurzfristigen Vergabe eine Firma, die -beginnend
ab 01.08.2022- die Betreuung der Biovergärungsanlage übernimmt. Es handelt sich dabei um die “Stillstands“-Betriebsführung, obwohl der
eigentliche Prozess der Anlage, die Vergärung von Bioabfällen nicht mehr stattfindet. Die Aktivitäten erfordern eine Zertifizierung als
Fachbetrieb nach WHG. Die Dauer der Anlagenbetreuung ist vorerst auf 12 Monate begrenzt (d.h. 31.07.2023) und kann auf Wunsch des AG
bei Bedarf um 3 Monate verlängert werden.
Der Landkreis München ist Eigentümer der Bioabfallvergärungsanlage Kirchstockach (BAVA), in der jährlich 30.000 Mg Bioabfälle des
Landkreises verarbeitet wurden. Es handelt sich um eine nach dem BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) genehmigte Anlage. Im Rahmen
eines Betreiberwechsels zum 31.12.2021 wurde die Anlage abgefahren, die Beschickung mit Bioabfällen zum 01.11.2021 eingestellt.
Zwischenzeitlich ist der gesamte Vergärungsprozess zum Erliegen gekommen und noch in der ersten Hälfte des Jahres 2022 werden sämtliche
Behälter geöffnet, geleert und gasfrei geprüft sein. Noch im laufenden Kalenderjahr wird das weitere Vorgehen in Bezug auf die
Wiederinbetriebnahme der BAVA entschieden und in die Wege geleitet.
Ein Teil der Anlage (Anlieferhalle, Abluftgebläse, Abluftreinigung, etc.) wird parallel seit dem 01.01.2022 als Umladestation für Bioabfälle weiter
genutzt. Der Betrieb der Umladestation und die Nutzung dieser Anlagenteile erfolgt durch den Zweckverband München Südost (ZVMSO).
Aktuell wird die Anlage von einem Interims-Betreiber betreut, welcher die sogenannte „Rückführung“, sowie das Entleeren und Konservieren der
Prozessbehälter vornimmt. Der Interims-Betrieb endet zum 31.07.2022. Es ist ein fließender Übergang zur hier ausgeschriebenen
Liegenschaftsbetreuung/Stillstands-Betrieb (L/S) gewünscht. Evtl. kurzzeitliche Überlappung der Einsätze ist möglich.
Die hier ausgeschriebene Leistung betrifft die Zeitspanne von 12 Monaten für die Liegenschaftsbetreuung der nicht im Vergärungsbetrieb
befindlichen Anlage. Sie dienen sowohl der reinen Verwaltung, als auch der Instandhaltung und Wartung definierter Komponenten. Da ein kleiner
Teil der Anlage parallel weiter genutzt wird, sollen die dafür benötigten Anlagenteile und die Infrastruktur in Funktion gehalten werden. Die
Zuständigkeiten bzw. die Abtrennung ggü. den Tätigkeiten des Be-treibers der Umladestation sind klar definiert.
Das Landratsamt München sucht aufgrund der aktuellen Betriebssituation im Rahmen einer kurzfristigen Vergabe eine Firma, die -beginnend ab
01.08.2022- die Betreuung der Anlage übernimmt. Es handelt sich dabei um die “Stillstands“-Betriebsführung, obwohl der eigentliche Prozess der
Anlage, die Vergärung von Bioabfällen nicht mehr stattfindet. Die Aktivitäten erfordern eine Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG. Die Dauer
der Anlagenbetreuung ist vorerst auf 12 Monate begrenzt (d.h. 31.07.2023) und kann auf Wunsch des AG bei Bedarf um 3 Monate verlängert
werden.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-22 📅
Name: Prolignis Betriebsmanagement GmbH
Postanschrift: Friedrichshofener Str. 1
Postort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland 🇩🇪
Ingolstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: 1.3.0.1 Zentrale Vergabestelle und Einkauf

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschrift, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2022/S 127-362420 (2022-06-30)