Beschreibung der Beschaffung
Planung und Ausführung Erprobungsachse
Die beschriebenen Leistungen für die Planung und Ausführung der Erprobungsachse sind Teil der Instandsetzungsmaßnahmen an der mittelalterlichen Stadtmauer der Stadt Blankenberg.
Bei der vorhandenen Bausubstanz ist deren bestmöglicher Erhalt unbedingt zu berücksichtigen, soweit dies nach heutigem Stand der Restaurierungstechnik möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Grundlage für die Planung der Erprobungsachse ist das abgestimmte Sanierungskonzept. Die Erprobungsachse wird eng von den zuständigen Denkmalschutzschutzbehörden begleitet, eine Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NW liegt vor. Bei der Ausführung der Erprobungsachse ist das Gesetz zum Schutz und zur Pflege
der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (DSchG) in der zurzeit geltenden Fassung zu beachten. Die geplanten Sanierungsarbeiten erfordern größte Sachkenntnis und Sorgfalt bei der Ausführung der Arbeiten. Aufgrund der historischen Bedeutung des Bauwerks und dem Status eines eingetragenen Bau- und Bodendenkmals müssen alle Arbeiten unter größtmöglicher Sorgfalt erfolgen und sind ausschließlich von qualifizierten Fachkräften auszuführen.
Manche Leistungen sind ausschließlich durch ausgebildete Diplom
Restauratoren/innen im Fachbereich Wandmalerei- und Steinkonservierung oder Restauratoren/innen im Steinmetzhandwerk auszuführen. Dies ist in die Einzelpositionen mit einzukalkulieren.
Es wird dringend empfohlen, sich vor Ausfüllung des Leistungsverzeichnisses detailliert mit der örtlichen Situation durch eine Ortsbegehung und mit dem aktuell gültigen Instandsetzungskonzept vertraut zu machen.
Naturwissenschaftliche Analysen, Materialentwicklung und Baustoffprüfung
Für die Ausführung der Instandsetzungsarbeiten an der Erprobungsachse werden an das Bauwerk und Funktion von Bauteilen angepasste Instandsetzungsmaterialien benötigt, die überwiegend nicht als Werktrockenmörtel zu beschaffen sind. Die
benötigten Instandsetzungsmaterialien sind daher im wesentlichen neu zu entwickeln und deren Eignung durch ausgewählte Baustoffprüfungen zu belegen. Die zu entwickelnden Materialien müssen der Charta von Venedig entsprechen und
sind überwiegend als kalkgebundene Materialien zu planen und zu entwickeln. Der Einsatz von Bindemitteln oder Baustoffen, die einen zusätzlichen Eintrag von leichtlöslichen, bauschädllichen Salzen mit sich bringen, ist zwingend zu vermeiden. Daher ist der Einsatz von Portlandzementen, rheinischem Traß, Dolomit- Kalk oder
Dolomit- Zement etc. nicht zulässig. Die Rezepturen sind so zu entwickeln, dass sie vor Ort als Baustellenmischungen
einfach herzustellen und handzuhaben sind.
Die Mauerkrone der Erprobungsachse ist als drainierende und "grüne" Mauerkrone zu planen. Hierzu wird neben einem drainierenden Einkorn-Mörtel ein Sperrmörtelsystem
zu entwickeln sein. Die Dichtigkeit wird dabei nicht über den Zusatz moderner Dichtungsmittel zu erzielen sein, sondern über das Korngefüge und die Verarbeitung. Entsprechende Recherchen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Im Abschlussbericht ist die Verarbeitung der entwickelten Materialien sowie Art und
Arbeitsweise für spätere Reparaturen eingehend zu erläutern.
Alle Leistungen sind einschließlich aller dafür erforderlichen Nebenleistungen, wie Material, Baustoffe, Fahrtkosten, Anlieferung, Entsorgung, Kommunikation etc. zu kalkulieren.