Gegenstand der Ausschreibung des LDI sind Betriebsunterstützungsleistungen für den weiteren Auf- und Ausbau und den Betrieb der eJustice-Umgebungen in Verbindung mit der Anbindung der entsprechenden Justiz-Fachverfahren sowie vergleichbare Einsatzgebiete innerhalb des Rechenzentrumsbetriebs des LDI.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 420-025509
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung des LDI sind Betriebsunterstützungsleistungen für den weiteren Auf- und Ausbau und den Betrieb der eJustice-Umgebungen in...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung des LDI sind Betriebsunterstützungsleistungen für den weiteren Auf- und Ausbau und den Betrieb der eJustice-Umgebungen in Verbindung mit der Anbindung der entsprechenden Justiz-Fachverfahren sowie vergleichbare Einsatzgebiete innerhalb des Rechenzentrumsbetriebs des LDI.
“Der geschätzte Wert (netto) resultiert aus der während der maximalen Laufzeit des Vertrages maximal möglichen Abnahmemenge (unverbindliche...”
Der geschätzte Wert (netto) resultiert aus der während der maximalen Laufzeit des Vertrages maximal möglichen Abnahmemenge (unverbindliche Höchstabnahmemenge), hinzu kommt die gesetzliche MwSt.
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Quelle: OJS 2022/S 135-385066 (2022-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den unter Ziffer II. 1.7 und V. 2.4 genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die...”
Bei den unter Ziffer II. 1.7 und V. 2.4 genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.
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Quelle: OJS 2022/S 181-513158 (2022-09-15)