IT-Sicherheitsberatung

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus benötigt Dienstleistungen aus dem Bereich IT- Sicherheit. Der Bedarf ist wie folgt in zwei Lose aufgeteilt.
• Los 1: IT-Security-Consulting ( ITSC)
Beratende Unterstützung bei der Entwicklung von Sicherheitskonzepten und der operativen Umsetzung und
Überwachung von Sicherheitsanforderungen:
o Cybersecurity
o IT-Sicherheit (ISO 27K)
o Datenschutz (DSGVO)
• Los 2: Sicherheits-Testing (nachfolgend SITE)
Durchführung von Sicherheitstests und Unterstützung bei der Umsetzung von notwendigen
Sicherheitsmaßnahmen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-03-18 Auftragsbekanntmachung
2022-04-11 Ergänzende Angaben
2022-06-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-03-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2022CSC000003
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus benötigt Dienstleistungen aus dem Bereich IT- Sicherheit. Der Bedarf ist wie folgt in zwei Lose aufgeteilt. • Los 1: IT-Security-Consulting ( ITSC) Beratende Unterstützung bei der Entwicklung von Sicherheitskonzepten und der operativen Umsetzung und Überwachung von Sicherheitsanforderungen: o Cybersecurity o IT-Sicherheit (ISO 27K) o Datenschutz (DSGVO) • Los 2: Sicherheits-Testing (nachfolgend SITE) Durchführung von Sicherheitstests und Unterstützung bei der Umsetzung von notwendigen Sicherheitsmaßnahmen
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Postanschrift: Salvatorstraße 2
Postleitzahl: 80333
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@stmuk.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921862928 📞
Fax: +49 8921863928 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=GbFl%252bSDS%252fHk%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-18 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 058-152547
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
1) Bietergemeinschaften Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften (BG) möglich, soweit die Bildung der BG kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Eine BG hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung „Erklärung der Bietergemeinschaft“ abzugeben. Soweit der Begriff Bieter in den Vergabeunterlagen verwendet wird, sind damit auch BG gemeint und erfasst. 2) Unterauftragnehmer Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt. Als anderes Unternehmen kommen insbesondere auch (konzern-)verbundene Unternehmen in Betracht. Sofern ein Bieter oder eine BG Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags. Wird ein „einfacher“ Unterauftragnehmereinsatz (d.h. ohne eine Eignungsleihe) beabsichtigt, hat der Bieter/die BG mit Abgabe des Angebotes, in dem Formular „Darstellung der Struktur des Bieters“, die Teile des Auftrags zu benennen, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden sollen. Darüber hinaus wird der Auftraggeber die Bieter vor Zuschlagserteilung auffordern, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer für die Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der anderen Unternehmen(s) zu erbringen (siehe Formular „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“). Zudem hat der Bieter dann für jeden „einfachen“ Unterauftragnehmer auch das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen einschließlich Eigenerklärung, Scientology-Schutzerklärung, entsprechend dem Kriterienkatalog zu den Eignungskriterien Nr. 4 zu bestätigen und auf Verlangen des Auftraggebers vor Zuschlag auch nachzuweisen. 3) Eignungsleihe Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann im Wege der sog. Eignungsleihe (§47 VgV) die Fähigkeiten anderer Unternehmen (unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter/der BG/dem Mitglied der BG und dem anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen, d.h. auch bei verbundenen Unternehmen) in Anspruch nehmen. Die Eignungsleihe bietet den Bietern die Möglichkeit, sich im Hinblick auf die geforderten Nachweise der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens zu berufen, um so ihre Eignung nachzuweisen. Beabsichtigt ein Bieter/eine BG/ ein Mitglied einer BG ein anderes Unternehmen im Wege der Unterauftragsvergabe für die Auftragsausführung einzusetzen und sich auf die Kapazitäten dieses Unternehmens zum Nachweis der Eignung zu berufen, hat er/sie/es mit dem Angebot zusätzliche folgende Angaben vorzunehmen und zusätzliche folgende Unterlagen einzureichen: Benennung des Unterauftragnehmers (=Eignungsverleihers) in dem Formular „Darstellung der Struktur des Bieters“; Angabe der Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden sollen, in dem Formular „Darstellung der Struktur des Bieters“; Formular „Eigenerklärung“ des Eignungsverleihers; Formular „Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO“ des Eignungsverleihers; Scientology-Schutzerklärung des Eignungsverleihers; Angaben des Eignungsverleihers entsprechend Nr. 4 des Kriterienkatalogs zu den Eignungskriterien sowie Nrn. 5.1 bis 5.3 des Kriterienkatalogs inkl. der danach geforderten gesonderten Dokumente/Nachweise des Eignungsverleihers, sofern und soweit sich die Eignungsleihe auf die Anforderungen der Nrn. 5.1 bis 5.3bezieht; Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers gem. Formular „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen".
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus benötigt Dienstleistungen aus dem Bereich IT- Sicherheit. Der Bedarf ist wie folgt in zwei Lose aufgeteilt.
• Los 1: IT-Security-Consulting ( ITSC)
Beratende Unterstützung bei der Entwicklung von Sicherheitskonzepten und der operativen Umsetzung und
Überwachung von Sicherheitsanforderungen:
o Cybersecurity
o IT-Sicherheit (ISO 27K)
o Datenschutz (DSGVO)
• Los 2: Sicherheits-Testing (nachfolgend SITE)
Durchführung von Sicherheitstests und Unterstützung bei der Umsetzung von notwendigen
Sicherheitsmaßnahmen
Bezeichnung des Loses: Rolle IT-Security-Consulting (Los 1):
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1: IT-Security-Consulting (ITSC)
Das IT-Security-Consulting (ITSC) berät den Ressort-Sicherheitsbeauftragten des AG und steht bei Sachfragen beratend und operativ
zur Seite. Die Rolle ITSC beinhaltet u.a. folgende Aufgaben:
• Unterstützung bei der Beschreibung von Sicherheitsanforderungen bei der Erstellung von Vergabeunterlagen
in weiteren Digitalisierungsprojekten des StMUK in Zusammenarbeit mit dem Ressort-ISB
• Entwicklung von Sicherheitskonzepten gemäß BSI IT-Grundschutz
• Unterstützung bei Datenschutzfragen z.B. im Zshg. mit der DSGVO
• Unterstützung bei der Erstellung von Datenschutzkonzepten, Datenschutzfolgeabschätzung etc.
• Unterstützung des ISB bei der Durchführung des IT-Grundschutzchecks (Vorgaben an die Programmierung zur Sicherstellung der notwendigen Cyber-Security Levels)
• Entwicklung und Etablierung von sicherheitsrelevanten Prozessen gemäß BSI IT-Grundschutz
• Prüfung der Gesamtdokumentation der Lösungen auf die Einhaltung des BSI IT-Grundschutzes
• Durchführung von internen Audits
• Auditierung der Umsetzung von ISO-27K-Anforderungen durch beauftragte ext. Dienstleister in Zusammenarbeit mit dem CISO/IT-Sicherheitsbeauftragten
Dauer: 43 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann einseitig durch den Auftraggeber um weitere 15 Monate verlängert werden. Die Verlängerung
erfolgt schriftlich und mindestens einen Kalendermonat vor Ende der Vertragsgrundlaufzeit gegenüber dem
Auftragnehmer. Zu den Konditionen: siehe EVB-IT Dienstleistungsvertrag Nr. 4.1.3 sowie dessen Anlage 1 (Kap. 4.2 der Leistungsbeschreibung).
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kann einseitig durch den Auftraggeber um weitere 15 Monate verlängert werden. Die Verlängerung
erfolgt schriftlich und mindestens einen Kalendermonat vor Ende der Vertragsgrundlaufzeit gegenüber dem
Auftragnehmer. Zu den Konditionen: siehe EVB-IT Dienstleistungsvertrag Nr. 4.1.3 sowie dessen Anlage 1 (Kap. 4.2 der Leistungsbeschreibung).
Bezeichnung des Loses: Rolle Sicherheits-Testing (Los 2):
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: Aufgaben Sicherheits-Testing (SITE)
Das SITE führt Sicherheitstests für vom AG verantwortete IT-Services durch. Die Rolle SITE beinhaltet u.a. folgende Aufgaben:
• Prüfung der IT-Sicherheit (Cyber Security) von Anwendungen und Software-Diensten (Penetrationstests, Greytest, Whitetest von Webanwendungen und mobile Applikationen verschiedener Betriebssysteme (insb. iOS, Android, Windows, MacOS))
• Unterstützung bei Abnahmetests
• Analyse und Bewertung von Sicherheitslücken der Lösungen mit IT-forensischen Methoden
• Beratung der Softwareentwickler bei der Behebung
der Sicherheitslücken
von Sicherheitsschwachstellen im Rahmen von PEN-Tests (=Außensicht) durch Einblicke in die Software-Architektur (=Innensicht)
Dauer: 49 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
bayernweit - ortsunabhängig; einzelne Besprechungen finden entweder vor Ort in München (Räumlichkeiten des Auftraggebers) oder per Telefon/ Videokonferenz statt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Haftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) (Ausschlusskriterium), betrifft Los 1 und Los 2:
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage "Weitere Eignungskriterien" zu erklären, dass er über eine Berufs-und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 5.000.000 EUR (2-fach
maximiert je Versicherungsjahr), davon
• mindestens 3.000.000,00 EUR (2-fach maximiert je Versicherungsjahr) für Personen- und Sachschäden sowie
• mindestens 2.000.000,00 EUR (2-fach maximiert je Versicherungsjahr) für Vermögensschäden
entweder:
- bereits derzeit verfügt; eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der
Versicherungspolice ist als Nachweis beizulegen oder
- dass er wie gefordert versicherbar ist und im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung
abschließen kann; eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines
Versicherungsmaklers ist als Nachweis beizulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft (BG) bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte
an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird
insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht
führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Im Falle eines „bloßen“ Subunternehmereinsatzes behält sich
der Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen,
ebenfalls den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Unterauftragnehmer
zu fordern.
2) Jahresmindestumsatz (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
Erklärung des Mindestjahresumsatzes (Ausschlusskriterium)
- Erklärung bei Angebot für Los 1:
Der Bieter erklärt unter Verwendung der Anlage "Jahresmindestumsatz", dass in jedem der letzten drei
Geschäftsjahre der Jahresumsatz (netto) seines Unternehmens im Bereich IT-Sicherheitsberatung mindestens
5,2 Mio. € (Los 1) betragen hat.
- Erklärung bei Angebot für Los 2:
8,6 Mio. € (Los 2) betragen hat.
Mindeststandards:
siehe Bekanntmachungsziffer III.1.2): Haftpflichtversicherung sowie Jahresmindestumsatz
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Technische Fachkräfte (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
- Erklärung bei Angebot für Los 1 (Ausschlusskriterium):
Der Bieter erklärt unter Verwendung der Anlage "Weitere Eignungskriterien", dass in jedem der letzten drei
Kalenderjahre die Anzahl der technischen Fachkräfte (z. B. IT-Security-Berater/-in), die seinem Unternehmen
zur Verfügung standen, durchschnittlich mindestens 25 FTE
betragen hat (FTE = Vollzeitäquivalente Fachkräfte)
- Erklärung bei Angebot für Los 2 (Ausschlusskriterium):
Der Bieter erklärt, dass in jedem der letzten drei Kalenderjahre die Anzahl der technischen Fachkräfte (z. B. IT-Sicherheitstester/-in), die seinem Unternehmen zur Verfügung standen, durchschnittlich mindestens 15 FTE
2) Beschäftigtenzahlen (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Der Bieter gibt unter Verwendung der Anlage "Weitere Eignungskriterien" die durchschnittliche
Mindestbeschäftigtenzahl (in FTE) seines Unternehmens in den letzten drei Kalenderjahren an.
3) Maßnahmen zur Qualitätssicherung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV)
a) Qualitätsmanagement-Zertifizierung (relevant für Los 1 und Los 2) (Ausschlusskriterium):
Der Bieter setzt ein Qualitätsmanagementsystem nach EN ISO 9001: 2015 ein.
b) BSI-Zertifizierung (nur für Los 1 relevant) (Ausschlusskriterium):
Der Bieter ist ein BSI-zertifizierter IT-Sicherheitsdienstleister.
Mindeststandards:
Siehe Ziffer III.1.3) Nummer 1) "Technische Fachkräfte", Nummer 3a) "Qualitätsmanagement-Zertifizierung" und
Nummer 3b) BSI-Zertifizierung

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-04-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle, Zentrale
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=GbFl%252bSDS%252fHk%253d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften (BG) möglich, soweit die Bildung der
BG kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen der kartell- und wettbewerbsrechtlichen
Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Eine BG hat mit ihrem Angebot eine von
allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung „Erklärung der Bietergemeinschaft“ abzugeben.
Soweit der Begriff Bieter in den Vergabeunterlagen verwendet wird, sind damit auch BG gemeint und erfasst.
2) Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den Vergabeunterlagen
im Übrigen nichts anderes ergibt. Als anderes Unternehmen kommen insbesondere auch (konzern-)verbundene
Unternehmen in Betracht.
Sofern ein Bieter oder eine BG Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter als Generalunternehmer auf. Er
haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags.
Wird ein „einfacher“ Unterauftragnehmereinsatz (d.h. ohne eine Eignungsleihe) beabsichtigt, hat der Bieter/die
BG mit Abgabe des Angebotes, in dem Formular „Darstellung der Struktur des Bieters“, die Teile des Auftrags
zu benennen, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden sollen. Darüber hinaus wird
der Auftraggeber die Bieter vor Zuschlagserteilung auffordern, die Unterauftragnehmer zu benennen und
nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer für die Auftragsausführung
tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung
des/der anderen Unternehmen(s) zu erbringen (siehe Formular „Verpflichtungserklärung anderer
Unternehmen“). Zudem hat der Bieter dann für jeden „einfachen“ Unterauftragnehmer auch das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen einschließlich Eigenerklärung, Scientology-Schutzerklärung, entsprechend dem
Kriterienkatalog zu den Eignungskriterien Nr. 4 zu bestätigen und auf Verlangen des Auftraggebers vor
Zuschlag auch nachzuweisen.
3) Eignungsleihe
Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann im Wege der sog. Eignungsleihe (§47 VgV) die
Fähigkeiten anderer Unternehmen (unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter/der BG/dem
Mitglied der BG und dem anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen, d.h. auch bei verbundenen
Unternehmen) in Anspruch nehmen. Die Eignungsleihe bietet den Bietern die Möglichkeit, sich im Hinblick
auf die geforderten Nachweise der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens zu berufen, um so ihre
Eignung nachzuweisen. Beabsichtigt ein Bieter/eine BG/ ein Mitglied einer BG ein anderes Unternehmen
im Wege der Unterauftragsvergabe für die Auftragsausführung einzusetzen und sich auf die Kapazitäten
dieses Unternehmens zum Nachweis der Eignung zu berufen, hat er/sie/es mit dem Angebot zusätzliche
folgende Angaben vorzunehmen und zusätzliche folgende Unterlagen einzureichen: Benennung des
Unterauftragnehmers (=Eignungsverleihers) in dem Formular „Darstellung der Struktur des Bieters“; Angabe
der Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden sollen, in dem
Formular „Darstellung der Struktur des Bieters“; Formular „Eigenerklärung“ des Eignungsverleihers; Formular
„Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO“ des Eignungsverleihers;
Scientology-Schutzerklärung des Eignungsverleihers; Angaben des Eignungsverleihers entsprechend
Nr. 4 des Kriterienkatalogs zu den Eignungskriterien sowie Nrn. 5.1 bis 5.3 des Kriterienkatalogs inkl.
der danach geforderten gesonderten Dokumente/Nachweise des Eignungsverleihers, sofern und soweit
sich die Eignungsleihe auf die Anforderungen der Nrn. 5.1 bis 5.3bezieht; Verpflichtungserklärung des
Eignungsverleihers gem. Formular „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen".

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
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Quelle: OJS 2022/S 058-152547 (2022-03-18)
Ergänzende Angaben (2022-04-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-04-11 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 075-204211
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 058-152547
ABl. S-Ausgabe: 75
Quelle: OJS 2022/S 075-204211 (2022-04-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 121-344988
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Diese Wert wird gemäß Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen - insbesondere im Hinblick auf künftig vergleichbare Aufträge - beeinträchtigen würde.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte nach der Erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018: Z = Leistungskennzahl L für die Bewertung der Leistung bzw. erzielten Leistungspunkte (L)/Wertungspreis gemäß Preisblatt_IT_Sicherheit_Los1 (P) / Gewichtung: s.o.
Qualitätskriterium (Gewichtung): s.o.
Preis (Gewichtung): s.o.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte nach der Erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018: Z = Leistungskennzahl L für die Bewertung der Leistung bzw. erzielten Leistungspunkte (L)/Wertungspreis gemäß Preisblatt_IT_Sicherheit_Los2_KORREKTUR (P) / Gewichtung: s.o.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-21 📅
Name: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Atos Information Technology GmbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem
tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Diese Wert wird gemäß Art. 50 Abs. 4 der
Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht,
da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren
Wettbewerb zwischen den Unternehmen - insbesondere im Hinblick auf künftig vergleichbare Aufträge -
beeinträchtigen würde.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
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Für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB gelten die in § 135 Abs. 2 GWB
genannten Fristen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Quelle: OJS 2022/S 121-344988 (2022-06-22)