Das Land Brandenburg, vertreten durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), beabsichtigt, bis Ende April 2023 ein neues IT-Verfahren zur medienbruchfreien Abwicklung der Geschäftsprozesse der Städtebauförderung einzuführen. Zu den Aufgaben des LBV gehören neben den Beratungen der Städte und Gemeinden zu neuen Fördermaßnahmen, die Prüfung, Bescheidung, förderseitige Maßnahmensteuerung, Verwendungsnachweisprüfung und Gesamtmaßnahmenabrechnung. Das LBV bestätigt darüber hinaus die Anwendungsgebiete der Förderprogramme der Wohnraumförderung des Landes. Für diese Aufgabenwahrnehmung wird seit 2003 ein datenbankgestütztes IT-Verfahren (Eigenentwicklung) für die Erfassung, Verarbeitung und Verwaltung aller richtlinienspezifischen Förderdaten unterschiedlicher Förderrichtlinien der Städtebauförderung genutzt - Datenverarbeitungsanwendung Städtebauförderung (DAS). Dieses IT-Verfahren DAS soll aufgrund veralteter Systemkomponenten und deren Software abgelöst werden. Ziel ist es, die Verwaltungsabläufe der Städtebauförderung automatisiert, medienbruchfrei und nutzerfreundlich, in einem IT-Verfahren abzubilden. Basis bilden die gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Grundlagen. Gegenstand des ausgeschriebenen EVB-IT Erstellungsvertrages ist die Erstellung eines IT-Fachverfahrens "Städtebauförderung" als Individualsoftware durch den Auftragnehmer auf der Grundlage eines Werkvertrages und nach Abnahme dessen Pflege, Weiterentwicklung und Anpassung gemäß der Leistungsbeschreibung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von kundenspezifischer Software
Referenznummer: V 05_22
Kurze Beschreibung:
Das Land Brandenburg, vertreten durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), beabsichtigt, bis Ende April 2023 ein neues IT-Verfahren zur medienbruchfreien Abwicklung der Geschäftsprozesse der Städtebauförderung einzuführen.
Zu den Aufgaben des LBV gehören neben den Beratungen der Städte und Gemeinden zu neuen Fördermaßnahmen, die Prüfung, Bescheidung, förderseitige Maßnahmensteuerung, Verwendungsnachweisprüfung und Gesamtmaßnahmenabrechnung.
Das LBV bestätigt darüber hinaus die Anwendungsgebiete der Förderprogramme der Wohnraumförderung des Landes.
Für diese Aufgabenwahrnehmung wird seit 2003 ein datenbankgestütztes IT-Verfahren (Eigenentwicklung) für die Erfassung, Verarbeitung und Verwaltung aller richtlinienspezifischen Förderdaten unterschiedlicher Förderrichtlinien der Städtebauförderung genutzt - Datenverarbeitungsanwendung Städtebauförderung (DAS).
Dieses IT-Verfahren DAS soll aufgrund veralteter Systemkomponenten und deren Software abgelöst werden.
Ziel ist es, die Verwaltungsabläufe der Städtebauförderung automatisiert, medienbruchfrei und nutzerfreundlich, in einem IT-Verfahren abzubilden. Basis bilden die gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Grundlagen.
Gegenstand des ausgeschriebenen EVB-IT Erstellungsvertrages ist die Erstellung eines IT-Fachverfahrens "Städtebauförderung" als Individualsoftware durch den Auftragnehmer auf der Grundlage eines Werkvertrages und nach Abnahme dessen Pflege, Weiterentwicklung und Anpassung gemäß der Leistungsbeschreibung
Das Land Brandenburg, vertreten durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), beabsichtigt, bis Ende April 2023 ein neues IT-Verfahren zur medienbruchfreien Abwicklung der Geschäftsprozesse der Städtebauförderung einzuführen.
Zu den Aufgaben des LBV gehören neben den Beratungen der Städte und Gemeinden zu neuen Fördermaßnahmen, die Prüfung, Bescheidung, förderseitige Maßnahmensteuerung, Verwendungsnachweisprüfung und Gesamtmaßnahmenabrechnung.
Das LBV bestätigt darüber hinaus die Anwendungsgebiete der Förderprogramme der Wohnraumförderung des Landes.
Für diese Aufgabenwahrnehmung wird seit 2003 ein datenbankgestütztes IT-Verfahren (Eigenentwicklung) für die Erfassung, Verarbeitung und Verwaltung aller richtlinienspezifischen Förderdaten unterschiedlicher Förderrichtlinien der Städtebauförderung genutzt - Datenverarbeitungsanwendung Städtebauförderung (DAS).
Dieses IT-Verfahren DAS soll aufgrund veralteter Systemkomponenten und deren Software abgelöst werden.
Ziel ist es, die Verwaltungsabläufe der Städtebauförderung automatisiert, medienbruchfrei und nutzerfreundlich, in einem IT-Verfahren abzubilden. Basis bilden die gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Grundlagen.
Gegenstand des ausgeschriebenen EVB-IT Erstellungsvertrages ist die Erstellung eines IT-Fachverfahrens "Städtebauförderung" als Individualsoftware durch den Auftragnehmer auf der Grundlage eines Werkvertrages und nach Abnahme dessen Pflege, Weiterentwicklung und Anpassung gemäß der Leistungsbeschreibung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von kundenspezifischer Software📦
Zusätzlicher CPV-Code: Entwicklung von IT-Software📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Märkisch-Oderland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Das Land Brandenburg, vertreten durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), beabsichtigt, bis Ende April 2023 ein neues IT-Verfahren zur medienbruchfreien Abwicklung der Geschäftsprozesse der Städtebauförderung einzuführen.
Zu den Aufgaben des LBV gehören neben den Beratungen der Städte und Gemeinden zu neuen Fördermaßnahmen, die Prüfung, Bescheidung, förderseitige Maßnahmensteuerung, Verwendungsnachweisprüfung und Gesamtmaßnahmenabrechnung.
Das LBV bestätigt darüber hinaus die Anwendungsgebiete der Förderprogramme der Wohnraumförderung des Landes.
Für diese Aufgabenwahrnehmung wird seit 2003 ein datenbankgestütztes IT-Verfahren (Eigenentwicklung) für die Erfassung, Verarbeitung und Verwaltung aller richtlinienspezifischen Förderdaten unterschiedlicher Förderrichtlinien der Städtebauförderung genutzt - Datenverarbeitungsanwendung Städtebauförderung (DAS).
Für diese Aufgabenwahrnehmung wird seit 2003 ein datenbankgestütztes IT-Verfahren (Eigenentwicklung) für die Erfassung, Verarbeitung und Verwaltung aller richtlinienspezifischen Förderdaten unterschiedlicher Förderrichtlinien der Städtebauförderung genutzt - Datenverarbeitungsanwendung Städtebauförderung (DAS).
Dieses IT-Verfahren DAS soll aufgrund veralteter Systemkomponenten und deren Software abgelöst werden.
Ziel ist es, die Verwaltungsabläufe der Städtebauförderung automatisiert, medienbruchfrei und nutzerfreundlich, in einem IT-Verfahren abzubilden. Basis bilden die gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Grundlagen.
Gegenstand des ausgeschriebenen EVB-IT Erstellungsvertrages ist die Erstellung eines IT-Fachverfahrens "Städtebauförderung" als Individualsoftware durch den Auftragnehmer auf der Grundlage eines Werkvertrages und nach Abnahme dessen Pflege, Weiterentwicklung und Anpassung gemäß der Leistungsbeschreibung
Gegenstand des ausgeschriebenen EVB-IT Erstellungsvertrages ist die Erstellung eines IT-Fachverfahrens "Städtebauförderung" als Individualsoftware durch den Auftragnehmer auf der Grundlage eines Werkvertrages und nach Abnahme dessen Pflege, Weiterentwicklung und Anpassung gemäß der Leistungsbeschreibung
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Überlassung, Installation und nachfolgende Konfiguration einer Lösung, die alle Maßnahmen im Kontext der Städtebauförderung prozessual abbildet, die Migration des bestehenden Datenbestandes aus dem Altsystem DAS sowie die Schulung und Dokumentation des IT-Verfahrens.
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Überlassung, Installation und nachfolgende Konfiguration einer Lösung, die alle Maßnahmen im Kontext der Städtebauförderung prozessual abbildet, die Migration des bestehenden Datenbestandes aus dem Altsystem DAS sowie die Schulung und Dokumentation des IT-Verfahrens.
Es soll ein Pflege- und Supportvertrag für die Software abgeschlossen werden, der auch ein Unterstützungs- und Weiterentwicklungskontingent enthält. Die Pflege umfasst
- die Bereitstellung verfügbarer Umgebungen, Patches und Updates unverzüglich sobald verfügbar,
- die Lieferung von Upgrades, Releases / Versionen unverzüglich sobald verfügbar.
Der künftige Auftragnehmer stellt zudem im Rahmen des Pflege- und Supportvertrags den Third-Level-Support zur Verfügung.
Alle Leistungen erfolgen stets in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) Gulbener Str. 24 03046 Cottbus Sofern in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen EVB-IT-Erstellungsvertrag nichts anderes geregelt ist, ist der Ort der beim Auftraggeber zu erbringenden Leistungen der Standort des Auftraggebers in Cottbus.
Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) Gulbener Str. 24 03046 Cottbus Sofern in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen EVB-IT-Erstellungsvertrag nichts anderes geregelt ist, ist der Ort der beim Auftraggeber zu erbringenden Leistungen der Standort des Auftraggebers in Cottbus.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Aktueller Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung durch Kopie Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragung bei Tätigkeit im Rahmen einer Gesellschaft bzw. Erklärung der Ausübung der selbständigen Tätigkeit für Freiberufler (Anmeldung beim Finanzamt), für gewerblich Tätige: Gewerbeanmeldung.
- Aktueller Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung durch Kopie Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragung bei Tätigkeit im Rahmen einer Gesellschaft bzw. Erklärung der Ausübung der selbständigen Tätigkeit für Freiberufler (Anmeldung beim Finanzamt), für gewerblich Tätige: Gewerbeanmeldung.
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Angaben zum Unternehmen und Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz in der dem Vergabeverfahren entsprechenden Leistungsart für max. die drei letzten Geschäftsjahre (selbst erstelltes Formular) oder vergleichbarer Nachweis.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Angaben zum Unternehmen und Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz in der dem Vergabeverfahren entsprechenden Leistungsart für max. die drei letzten Geschäftsjahre (selbst erstelltes Formular) oder vergleichbarer Nachweis.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Mindestens zwei Referenzen hinsichtlich der Umsetzung vergleichbarer Projekte innerhalb der letzten drei Jahre
- Bestehendes Projektteam (1 Projektleiter + 2 weitere Mitarbeiter) und Angaben zu fachbezogenen Erfahrung-en der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter in der Umsetzung derartiger Projekte
Mindeststandards:
Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.
Die Nachweise können durch eine Präqualifizierung nach ULV oder AVPQ ersetzt werden, soweit keine darüberhinausgehenden Anforderungen gestellt werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
_______________________________________________________ .............................................................................. Beginn und Dauer der Pflegevereinbarung: Beginnend mit dem Tag nach der Abnahme für die Dauer von maximal 4 Jahren. Nähere Einzelheiten sind dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen EVB-IT Erstellungsvertrag zu entnehmen.
_______________________________________________________ .............................................................................. Beginn und Dauer der Pflegevereinbarung: Beginnend mit dem Tag nach der Abnahme für die Dauer von maximal 4 Jahren. Nähere Einzelheiten sind dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen EVB-IT Erstellungsvertrag zu entnehmen.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
_______________________________________________________ .............................................................................. Beginn und Dauer der Pflegevereinbarung: Beginnend mit dem Tag nach der Abnahme für die Dauer von maximal 4 Jahren. Nähere Einzelheiten sind dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen EVB-IT Erstellungsvertrag zu entnehmen.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
_______________________________________________________ .............................................................................. Beginn und Dauer der Pflegevereinbarung: Beginnend mit dem Tag nach der Abnahme für die Dauer von maximal 4 Jahren. Nähere Einzelheiten sind dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen EVB-IT Erstellungsvertrag zu entnehmen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Allgemeine Anforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 14 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionale Anforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 42 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nicht funktionale Anforderungen
Preis (Gewichtung): 30 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: https://service.brandenburg.de/de/vergabekammer-des-landes-brandenburg-/116248🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Quelle: OJS 2022/S 075-202030 (2022-04-11)
Ergänzende Angaben (2022-04-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Systemanalyse und Programmierung📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 376879.20 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-25 📅
Name: B&IT Services GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 376879.20 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Da der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Da der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.