Im Rahmen ihrer Aufgaben als Destinationsmarketinggesellschaft veranstaltet die Hamburg Tourismus GmbH als Hauptaussteller einen zweigeschossigen Reihen-Gemeinschaftsstand auf der Internationalen Tourismus Börse (ITB). Circa 60-70 Mitaussteller aus der Hamburger Tourismuswirtschaft stellen ihre Leistungen in unterschiedlicher Form dar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-29.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ITB 2023 (2024, 2025)
VgV-2205
Produkte/Dienstleistungen: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen ihrer Aufgaben als Destinationsmarketinggesellschaft veranstaltet die Hamburg Tourismus GmbH als Hauptaussteller einen zweigeschossigen...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen ihrer Aufgaben als Destinationsmarketinggesellschaft veranstaltet die Hamburg Tourismus GmbH als Hauptaussteller einen zweigeschossigen Reihen-Gemeinschaftsstand auf der Internationalen Tourismus Börse (ITB). Circa 60-70 Mitaussteller aus der Hamburger Tourismuswirtschaft stellen ihre Leistungen in unterschiedlicher Form dar.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 945 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen ihrer Aufgaben als Destinationsmarketinggesellschaft veranstaltet die Hamburg Tourismus GmbH als Hauptaussteller einen zweigeschossigen...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen ihrer Aufgaben als Destinationsmarketinggesellschaft veranstaltet die Hamburg Tourismus GmbH als Hauptaussteller einen zweigeschossigen Reihen-Gemeinschaftsstand auf der Internationalen Tourismus Börse (ITB). Circa 60-70 Mitaussteller aus der Hamburger Tourismuswirtschaft stellen ihre Leistungen in unterschiedlicher Form dar.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-11-01 📅
Datum des Endes: 2023-10-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu Ziff. II.2.7: Die genaue Laufzeit des Vertrags lässt sich noch nicht exakt prognostizieren.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-08-31
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-08-31
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNSR2S8
Körper überprüfen
Name:
“Finanzbehörde - Vergaberecht, Gebühren, Vergabekammer, Enteignungsbehörde (Abtlg. 42)”
Postanschrift: Großen Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 148-424137 (2022-07-29)