Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungsbeschreibung bezieht sich auf Prüfungsleistungen (Abschnitt A), die Durchführung der freiwilligen Jahresabschlussprüfung sowie des Lageberichts der Tochtergesellschaf-ten (Abschnitt B) sowie sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen (Abschnitt C), die der Auftragnehmer gegenüber der LfA Förderbank Bayern, als Auftraggeber, erbringen muss. Der Abschluss eines Rahmenvertrags für die Geschäftsjahre 2023 bis 2027 beinhaltet die nachfolgenden, unter Beachtung
- genereller gesetzlicher Vorgaben,
- berufsständischer Qualitätsstandards und Verlautbarungen sowie
- des LfA Gesetzes und der LfA Satzung
zu erbringenden Dienstleistungen (Rahmenvertrag - Anlage 2):
A. Prüfungsleistungen
- Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses (§ 242 Abs. 3 HGB i.V.m. § 264 Abs. 1 HGB), bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs, des Lageberichts, der Kapitalflussrechnung und des Eigenkapitalspiegels:
-- gem. den Vorgaben der §§ 316 ff., 340k HGB i.V.m. der RechKredV; auch unter Berücksichtigung der Vorgaben gem. ESEF nach § 317 Abs. 3a HGB i.V.m. IDW PS 410 (XHTML-Konvertierung bezogen auf den HGB-Finanzbericht),
-- unter Erweiterung der Prüfung gem. § 53 HGrG,
-- Der Bestätigungsvermerk muss zur Erfüllung etwaiger bestehender gesetzlicher Offenlegungspflichten dem Auftraggeber (der LfA Förderbank Bayern) auch elektronisch in einer geeigneten Form zur Verfügung gestellt werden
-- Persönliche Teilnahme der verantwortlichen Wirtschaftsprüfer an Sitzungen des Verwaltungsrats, des Prüfungsausschusses und Durchführung von Gesprächen mit den Aufsichtsbehörden inklusive der sonstigen Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden. Dies beinhaltet u.a. die initiale Abstimmung der Prüfungsschwerpunktvorgaben seitens des Verwaltungsrats als auch die mündliche Berichterstattung über die Prüfungsfeststellungen. Sitzungsort ist in der Regel München
-- Bei Bedarf persönliche Teilnahme der verantwortlichen Wirtschaftsprüfer an Gesprächen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (Rechtsaufsicht). In der Regel eine Sitzung pro Abschlussjahr mit Sitzungsort München.
- Prüfung aufsichtsrechtlicher Anforderungen/sonstiger Prüfungsgegenstände nach Maßgabe des § 29 KWG i.V.m. der PrüfbV
- Erweiterung des Prüfungsauftrags durch die LfA und die Aufsicht einschließlich der von den Aufsichtsbehörden und vom Verwaltungsrat oder dem Prüfungsausschuss der LfA vorgegebenen Prüfungsschwerpunkte
B. Durchführung der freiwilligen Jahresabschlussprüfung sowie des Lageberichts der Tochtergesellschaften
- Durchführung der freiwilligen Jahresabschlussprüfung sowie des Lageberichts der Tochtergesellschaften (LfA Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH, Transformationsfonds Bayern GmbH & Co. KG und ScaleUp-Fonds Bayern GmbH & Co. KG)
-- gem. §§ 317 ff. HGB analog und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
-- unter Erweiterung der Prüfung gem. § 53 HGrG
C. Sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen - in Anlehnung an den bestehenden Pre-Approval-Katalog
- Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln gem. § 89 Abs. 1 WpHG
- Unterstützung bei der Umsetzung der Internal Governance Anforderungen nach § 25d Abs. 11 Nr. 3 und 4 KWG (Evaluierung Vorstand und Verwaltungsrat)
- Bei Bedarf Weitere erlaubte Nichtprüfungsleistungen in Anlehnung an den bestehenden Pre-Approval-Katalog (vgl. Rahmenvertrag - Anlage 6)
-- Schulungen des Verwaltungsrats sowie individuelle Schulungen der Mitglieder des Verwaltungsrats zu aktuellen Themen
-- Weitere sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen gem. beigefügtem Pre-Approval-Katalog
Abgesehen von den Nichtprüfungsleistungen, Abschnitt B, gemäß dem Pre-Approval-Katalog (Rahmenvertrag - Anlage 6), sind die unter Abschnitt A. und B aufgeführten Leistungen definitiv zu bepreisen (Rahmenvertrag - Anlage 6). Für die Eventualität anfallender Nichtprüfungsleistungen gem. dem Pre-Approval-Katalog (Rahmenvertrag - Anlage 6) werden Stundenverrechnungsätze abgefragt.