Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt anhand der persönlichen Lage der Bewerber sowie der nachgewiesenen wirtschaftlichen / finanziellen und technischen / fachlichen Leistungsfähigkeit.
In die Bewertung der vorgelegten Teilnahmeanträge fließen die Ergebnisse der Bewertung der wirtschaftlichen / finanziellen Leistungsfähigkeit zu 30% und die Ergebnisse der Bewertung der technischen / fachlichen Leistungsfähigkeit zu 70% ein.
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Bewertungskriterien und Gewichtung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Gesamtgewichtung 30%):
1. Unternehmensdarstellung des Bewerbers bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart: Vorstellung des Unternehmens. Hier können folgende Informationen einfließen: Historische Entwicklung, Organisation, Eigentums- und Beteiligungsstrukturen. Darstellung der Kernkompetenzen / des Schwerpunktes der Geschäftstätigkeit, sowie die Bedeutung des entsprechenden Geschäftsfeldes bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (geht zu 30% in die kaufmännische Bewertung mit ein).
2. Bonitätsrating des Bewerbers durch die Fa. Creditreform (wird durch die DFS eingeholt). Die qualitative Bewertung des Ratings erfolgt linear innerhalb eines Bonitätsindex zwischen 100 und 299 Punkten (geht zu 60% in die kaufmännische Bewertung mit ein).
3. Umsatzentwicklung des Bewerbers der letzten drei Geschäftsjahre bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (geht zu 10% in die kaufmännische Bewertung mit ein).
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Bewertungskriterien und Gewichtung der Fachkunde und technischen Leistungsfähigkeit (fachliche Bewertung) (Gesamtgewichtung 70%):
1. Referenznachweise in Form von ausführlichen Beschreibungen erfolgreich durchgeführter Prüfaufträge vergleichbarer Art und Größenordnung (entsprechend der fachlichen Anforderung / Leistungsgegenstand) nicht älter als 3 Jahre unter Angabe der Referenzkunden, Nennung des jeweiligen Auftragswertes (falls möglich,
ansonsten bitte begründen) sowie eines fachlichen und kaufmännischen Ansprechpartners. Zu folgenden Schwerpunkten sollen Referenznachweise erbracht werden:
1a). Prüfungsmandate mit privatrechtlichen Unternehmen im Besitz des Bundes oder regulierten Unternehmen (Preisregulierung, Erfahrungen z.B. mit kommunalen Monopolanbietern der Daseinsvorsorge) (geht zu 15% in die fachliche Bewertung mit ein).
1b). Prüfungsmandate von aufwendigen und komplexen Zusagen zur betrieblichen Altersvorsorge nach IFRS,
HGB und Steuerrecht (geht zu 10 % in die fachliche Bewertung mit ein):
- Defined Benefit Plan
- Defined Contribution Plan
- Einzelzusage
1c). Prüfungsmandate mit einem Umsatz über 750 Mio. EUR. Vorlage der letzten geprüften und veröffentlichten Geschäftsberichte der drei größten Mandate in den letzten drei Geschäftsjahren (geht zu 5% in die fachliche Bewertung mit ein).
1d). Prüfungsmandate, bei denen der WP-Bericht um den Berichtsteil Haushaltsgrundsätzegesetz (inklusive Einbeziehung des Risikofrüherkennungssystems nach den Grundsätzen des §317 Abs. 4 HGB) ergänzt wurde.
(geht zu 5% in die fachliche Bewertung mit ein).
1e). Prüfungsmandate, bei denen aufgrund eines Ratings durch S&P oder Moodys ein „Letter of Comfort“ (oder gleichwertig) nach dem Jahresabschluss erstellt werden musste (geht zu 5% in die fachliche Bewertung mit ein).
2. Darstellung eines beispielhaften Prüfungskonzeptes am Beispiel der DFS (Übernahme des Mandates,
Durchführung der Prüfung, Vernetzter Ansatz) auf Grundlage des Jahresabschlusses des Unternehmens (geht zu 45% in die fachliche Bewertung mit ein).
3. Allgemeine Aussagen zur Mitarbeiterqualifikation wie Ausbildung / allgemeine Qualifikation / Fachwissen im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistungsart (geht zu 5% in die fachliche Bewertung mit ein).
4. Darstellung der Struktur und Leistungsfähigkeit der Berichtsabteilung / Backoffice / Berichtskritik inklusive Angabe von Reaktionszeiten auf kurzfristige Terminvorgaben (geht zu 5% in die fachliche Bewertung mit ein).
5. Darstellung von Kenntnissen über SAP Anwendungen in paralleler Rechnungslegung (HGB und IFRS) (geht zu 5% in die fachliche Bewertung mit ein).
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Hinweis: Die aufgestellten Forderungen nicht älter als 3 Jahre stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar. Unternehmen, die kürzer als drei Jahre existieren, machen diese Angaben bitte nur bezogen auf die Dauer ihrer Geschäftstätigkeit.