Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Jahresabschlussprüfungen für MAG
X-SWMAG-2022-0049
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen📦
Kurze Beschreibung:
“Durchführung von Jahresabschlussprüfungen bei der Mainzer Aufbaugesellschaft mbH (MAG)”
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Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Auf Grund der Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung Rheinland-Pfalz sowie der Landes-verordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen werden die...”
Beschreibung der Beschaffung
Auf Grund der Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung Rheinland-Pfalz sowie der Landes-verordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen werden die erforderlichen Prüfungsdienstleis-tungen für die Jahresabschlussprüfungen angefragt. Die Prüfungsdienstleistungen haben dabei für die Mainzer Aufbaugesellschaft mbH und deren mehrheitliche Töchter sowie Beteiligungsunternehmen gemäß Anlage 05 für die Jahre 2022 bis 2026 zu erfolgen.
Die Prüfung hat sich dabei nach den Vorschriften des HGB Drittes Buch unter Einschluss von § 53 HGrG zu richten.
Die Umsetzung der Prüfungen hat dabei nach § 317 Abs. 3 und ggfs. § 317 Abs. 5 HGB, der Umfang des Prüfungsberichtes ausschließlich nach § 321 HGB zu erfolgen. Zudem sind die betreffenden Vor-gaben im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Mainz zu berücksichtigen.
Die Beauftragung der angefragten Leistungen erfolgt dabei zunächst für die Jahresabschlüsse zum 31.12.2022.
Die Beauftragung für das jeweils folgende Jahr erfolgt dann vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung / Hauptversammlung der jeweiligen Gesellschaft im Folgejahr nach der Prüfung.
Der Bieter erklärt sich im Falle der Zustimmung bereit, die Jahresabschlussprüfung dann zu den an-gebotenen Konditionen durchzuführen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-10-03 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Beauftragung der angefragten Leistungen erfolgt dabei zunächst für die Jahresabschlüsse zum 31.12.2022.
Die Beauftragung für das jeweils folgende Jahr...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Beauftragung der angefragten Leistungen erfolgt dabei zunächst für die Jahresabschlüsse zum 31.12.2022.
Die Beauftragung für das jeweils folgende Jahr erfolgt dann vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung / Hauptversammlung der jeweiligen Gesellschaft im Folgejahr nach der Prüfung.
Der Bieter erklärt sich im Falle der Zustimmung bereit, die Jahresabschlussprüfung dann zu den an-gebotenen Konditionen durchzuführen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-07-15
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-08-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-07-15
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 114-321862 (2022-06-10)