Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, die erforderlichen Arbeiten für die Sinkkastenreinigung im Stadtgebiet in Form eines Jahresvertrages (mit der Option der zweimaligen Verlängerung) zu vergeben und schreibt dies hiermit aus.
Bei der Durchführung der Sinkkastenreinigung im Stadtgebiet Wermelskirchen handelt es sich in Titel 1 um die Reinigung der Sinkkasteneimer der Straßeneinlaufschächte und in Titel 2 um die Reinigung der Nassschlammschächte, der Rigolenversickerungen mit Schlammfangschächten und der Sickerschächte sowie die Reinigung der Entwässerungsrinnen.
Die Sinkkastenreinigung hat insgesamt folgenden Leistungsumfang:
- ca. 4.200 Stück Sinkkasten
- ca. 553 Stück Sinkkästen mit Nassschlammschacht
- ca. 33 Stück Sickerschächte
- ca. 52 Stück Schlammfangschacht der Rigole reinigen
- ca. 680 m Entwässerungsrinnen (z. B. ACO-Rinnen)
- ca. 55 m Bordrinnenentwässerung.
Bei der in Titel 1 vorgesehenen Reinigung der Sinkkasteneimer der Straßeneinlaufschächte sind die Schmutzstoffe ausschließlich zum auftraggeberseitig gestellten Lagerplatz (Betriebshof Sonne) zu transportieren. Die Entsorgung der Schmutzstoffe erfolgt durch den AG.
Für die in Titel 2 aufgeführte Reinigung der Nassschlammschächte, Sickerschächte, der Rigolenversickerungen mit Schlammfangschacht sowie der Entwässerungs- und Bordrinnen ist die Entsorgung der Schmutzstoffe in die entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren.
Die Reinigung der Sinkkästen mit Sinkkasteneimer und mit Nassschlammschacht hat dreimal im Jahr zu den nachstehenden Terminen zu erfolgen:
- Erster Reinigungsgang: 9. KW bis Ende 11. KW
- Zweiter Reinigungsgang: 26. KW bis Ende 29. KW
- Dritter Reinigungsgang: 43. KW bis Ende 46. KW
Die Reinigung der Sickerschächte, der Rigolenversickerungen mit Schlammfangschacht sowie die Reinigung der Entwässerungs- und Bordrinnen erfolgt einmal im Jahr zeitgleich mit dem dritten Reinigungsgang der Sinkkästenreinigung.
Die Stadt Wermelskirchen legt auf die fristgerechte und ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten besonderen Wert, um Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der Sinkkästen zu vermeiden und somit die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Aus diesem Grund wird für jeden nicht fristgerecht durchgeführten Reinigungsgang eine Vertragsstrafe in Höhe von 1,6 % der Kosten für einen Reinigungsgang fällig.
Falls im Ausnahmefall begründete Verzögerungen bei einem Reinigungsgang auftreten sollten, sind diese vom Auftragnehmer rechtzeitig schriftlich anzuzeigen und ausreichend zu begründen. Die Genehmigung für eine Verzögerung gilt nur dann als erteilt, wenn der Auftraggeber diese dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt hat.
Der Beginn der Sinkkastenreinigung ist dem Auftraggeber mindestens fünf Tage vorher anzuzeigen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jede durchgeführte Leistung mit Ausführungsdatum und Unterschrift auf den zur Verfügung gestellten Unterlagen zu dokumentieren.
Die Unterlagen sind dem Auftraggeber täglich vorzulegen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beschädigungen von Sinkkästen, verstopfte Sinkkastenleitungen sowie fehlende Eimer nach Feststellung dem Auftraggeber schriftlich zu melden.
Nachfolgende Kosten sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzurechnen:
- Kosten für die erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen
- Erschwernisse bei der Sinkkastenreinigung
- Nebenleistungen, die bei der Sinkkastenreinigung notwendig bzw. gesetzlich vorgeschrieben sind
- Sämtliche Kosten für Fahrzeuge, Geräte und Personal
- Transport der Schmutzstoffe zum auftraggeberseitig gestellten Lagerplatz, keine Entsorgung (Titel 1)
- Kosten für den Transport und die Entsorgung aller anfallenden Schmutzstoffe (Titel 2). Für die Entsorgung der Abfälle ist dem Auftraggeber der entsprechende Entsorgungsnachweis vorzulegen.
Um die Leistungen erschöpfend zu beschreiben wurde zu allen Sinkkästen, Schächten und Rinnen entsprechende Listen beigefügt (siehe Vergabeunterlagen unter 4_Sonstiges).
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / dem Leistungsverzeichnis.