Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
d) Erklärung der Bereitschaft, an dem Präsentationstermin teilzunehmen
e) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber.
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen.
g) Nennen Sie zwei Referenzprojekte Ihres Unternehmens aus den letzten drei Jahren, bei denen das aktuell bei Ihnen tätige Personal mitgewirkt hat und die Fähigkeiten hier relevanter Entwicklungen widerspiegeln. Beschreiben Sie Inhalte, Aufgaben und Infrastrukturen dieser Projekte sowie die Arbeitsweise und Rolle(n) des Personals Ihres Unternehmens in diesem Projekt. Benutzen Sie dazu bitte das Formular Referenzprojekt Unternehmen (Anlage 10). Bitte füllen Sie pro Referenzprojekt ein Formblatt aus.
h) Nachweis von Erfahrungen des eingesetzten Personals entsprechend der Vorgaben in der Leistungsbeschreibung. Legen Sie zwei Profile vor, welche im Falle des Zuschlages dem angebotenem Personal entspricht. Füllen Sie pro Profil ein Formblatt (Anlage 11) aus.
i) Nachweis von Kenntnissen die über die Mindestanforderungen/Grundkenntnisse hinausgehen (vgl. Punkt 3.3 der Leistungsbeschreibung)
j) Zusicherung, dass die unter Punkt 3.3 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt werden.
k) Zusicherung, dass bei einem Personalwechsel oder zusätzlichem Personal mit Hinblick auf die jeweiligen Kenntnisse und Erfahrungen das eingesetzte Personal mindestens gleichwertig gegenüber den vorgelegten Profilen sein wird.
l) Zusicherung der gelegentlichen Leistungserbringung vor Ort in Räumen des BAFzA.
m) Die Kontinuität der Leistungserbringung ist durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin zu gewährleisten. Ein Austausch der Person seitens des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin innerhalb des Leistungszeitraums darf nur in besonders begründeten Fällen und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber erfolgen. Die Ersatzperson muss im Hinblick auf die jeweiligen Kenntnisse und Erfahrungen mindestens gleichwertig gegenüber der ausgetauschten Person sein, wie vom Auftraggeber bewertet. Erklären Sie dazu Ihre Bereitschaft.
n) Insofern ein Austausch aufgrund von höherer Gewalt erfolgen muss (z. B. Krankheit, Kündigung) stehen zum Angebot vergleichbare Ersatzpersonen zur Verfügung. Bestätigung, dass der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin über die entsprechende Leistungsfähigkeit verfügt.