Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Mit dem Angebot vorzulegen ist entweder der Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis oder, falls keine Eintragung erfolgt ist, die Abgabe einer Eigenerklärung (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - Formblatt 124) mit folgendem Inhalt:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Auf Anforderung sind folgende Unterlagen/Nachweise zu diesen Referenzleistungen vorzulegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;
2) Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung
Der Bieter hat auf besondere Anforderung der Vergabestelle die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass
− die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen,
− die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt,
− die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw.
− die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.
Die Erteilung des Auftrags kann vom Vorliegen dieser Erklärungen und Nachweise abhängig gemacht werden. Dies gilt auch für erforderliche Transportgenehmigungen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen/Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.