KA Hassum und KA Kessel: Überleitung der Abwässer zur KA Goch - Planungsleistungen

Niersverband Viersen

Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der Planungsleistungen zu den in Abschnitt II.2 angegebenen Leistungsbildern für die ebenfalls in Abschnitt II.2 näher beschriebene Überleitung der Abwässer zur KA Goch und den dazugehörigen Neu- und Umbaumaßnahmen auf den Kläranlagen Hassum, Kessel und Goch.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-11-03 Auftragsbekanntmachung
2024-11-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-02-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-11-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der Planungsleistungen zu den in Abschnitt II.2 angegebenen Leistungsbildern für die ebenfalls in Abschnitt II.2 näher beschriebene Überleitung der Abwässer zur KA Goch und den dazugehörigen Neu- und Umbaumaßnahmen auf den Kläranlagen Hassum, Kessel und Goch.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 📦
Technische Planungsleistungen 📦
Planung von Stromversorgungssystemen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kleve 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niersverband Viersen
Postanschrift: Am Niersverband 10
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Kontakt
Internetadresse: http://www.niersverband.de 🌏
E-Mail: vergabeaw@niersverband.de 📧
Telefon: +49 2162/3704-0 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E76163397 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E76163397 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-03 📅
Einreichungsfrist: 2022-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-08 📅
Datum des Beginns: 2023-03-14 📅
Datum des Endes: 2026-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 215-617720
ABl. S-Ausgabe: 215
Zusätzliche Informationen
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft das Datum der Übergabe der Gebäude gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Objektplanung Ingenieurbauwerke inkl. örtl. Bauüberwachung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Ortslagen Hassum und Kessel der Stadt werden sowohl im Trenn- als auch im Mischsystem entwässert. Die anfallenden Abwässer werden gegenwärtig in den Kläranlagen Hassum und Kessel gereinigt. Die Kläranlagen sind beide bau-, maschinen- und elektrotechnisch erneuerungsbedürftig, weshalb diese aufgegeben werden sollen und das Abwasser zur Weiterbehandlung zur Kläranlage Goch übergeleitet werden soll. Die Planungen hierzu wurden für die Bautechnik in den Leistungsphasen 1 bis 4 durch den Niersverband erbracht. Der Bau der Überleitungen von Hassum nach Kessel und von Kessel nach Goch wird in einer gemeinsamen Leitungsbaumaßnahme mit den Stadtwerken Goch bereits seit 2018 und bis voraussichtlich 2026 erfolgen. Die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neu- und Umbau der Kläranlagen Hassum und Kessel zu Betriebsstellen und den Endanschluss der Anlagen an die Überleitung in Hassum, Kessel und auf der Kläranlage Goch sollen durch den künftigen Auftragnehmer ausgeführt werden.
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Gegenstand dieses Loses ist die Objektplanung zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke für die Leistungsphasen 5 bis 8 gem. HOAI einschließlich der örtlichen Bauüberwachung.
Zusätzliche Informationen:
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft das Datum der Übergabe der Gebäude gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung Verfahrens- und Prozesstechnik
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Ortslagen Hassum und Kessel der Stadt werden sowohl im Trenn- als auch im Mischsystem entwässert. Die anfallenden Abwässer werden gegenwärtig in den Kläranlagen Hassum und Kessel gereinigt. Die Kläranlagen sind beide bau-, maschinen- und elektrotechnisch erneuerungsbedürftig, weshalb diese aufgegeben werden sollen und das Abwasser zur Weiterbehandlung zur Kläranlage Goch übergeleitet werden soll. Die Planungen hierzu wurden für die Verfahrens- und Prozesstechnik in den Leistungsphasen 1 und 2 (teilweise) durch den Niersverband erbracht. Der Bau der Überleitungen von Hassum nach Kessel und von Kessel nach Goch wird in einer gemeinsamen Leitungsbaumaßnahme mit den Stadtwerken Goch bereits seit 2018 und bis voraussichtlich 2026 erfolgen. Die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neu- und Umbau der Kläranlagen Hassum und Kessel zu Betriebsstellen und den Endanschluss der Anlagen an die Überleitung in Hassum, Kessel und auf der Kläranlage Goch sollen durch den künftigen Auftragnehmer ausgeführt werden.
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Gegenstand dieses Loses ist die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Verfahrens- und Prozesstechnik in den Leistungsphasen 2 (teilweise) bis 3 und 5 bis 9 gem. HOAI.
Zusätzliche Informationen:
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft das Datum der Übergabe des Gebäudes gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 und die Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
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Bezeichnung des Loses: Fachplanung EMSR- und Elektrotechnik
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die Ortslagen Hassum und Kessel der Stadt werden sowohl im Trenn- als auch im Mischsystem entwässert. Die anfallenden Abwässer werden gegenwärtig in den Kläranlagen Hassum und Kessel gereinigt. Die Kläranlagen sind beide bau-, maschinen- und elektrotechnisch erneuerungsbedürftig, weshalb diese aufgegeben werden sollen und das Abwasser zur Weiterbehandlung zur Kläranlage Goch übergeleitet werden soll. Die Planungen hierzu wurden für die Verfahrens- und Prozesstechnik in der Leistungsphase 1 durch den Niersverband erbracht. Der Bau der Überleitungen von Hassum nach Kessel und von Kessel nach Goch wird in einer gemeinsamen Leitungsbaumaßnahme mit den Stadtwerken Goch bereits seit 2018 und bis voraussichtlich 2026 erfolgen. Die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neu- und Umbau der Kläranlagen Hassum und Kessel zu Betriebsstellen und den Endanschluss der Anlagen an die Überleitung in Hassum, Kessel und auf der Kläranlage Goch sollen durch den künftigen Auftragnehmer ausgeführt werden.
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Gegenstand dieses Loses ist die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die EMSR- und Elektrotechnik in den Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 9 gem. HOAI.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in, siehe Abschnitt III.2.1.)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit dem für das jeweilige Los einschlägigen Hochschulabschluss im Bereich Ingenieurwesen (alle Lose), jeweils durchschnittlich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell.
2. Darstellung der Methodik des Terminmanagements anhand anonymisierter Unterlagen zur Terminkontrolle (Soll-Ist-Vergleich) und Terminsteuerung (Steuerungsmaßnahmen).
3. Darstellung der Methodik des Kostenmanagements anhand anonymisierter Unterlagen zur Kostenkontrolle (z.B. Soll-Ist-Vergleich) und Kostensteuerung (Steuerungsmaßnahmen).
4. Referenzen (nicht älter als 5 Jahre) über vergleichbare Planungsleistungen zu den im jeweiligen Los zu vergebenden Planungsleistungen.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular und für die unter 2. und 3. aufgeführten Eignungskriterien anonymisierten Unterlagen. Das Bewerbungsformular, dass auch nähere Erläuterungen dazu enthält, unter welchen Voraussetzungen Planungsleistungen als vergleichbar angesehen werden, kann unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden.
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Mindeststandards:
Bewerber müssen für jedes Los mindestens eine Referenz des Büros über vergleichbare Planungsleistungen und mindestens jeweils 1 Beispiel zur Methodik der Terminkontrolle, Methodik der Terminsteuerung, Methodik der Kostenkontrolle und Methodik der Kostensteuerung vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet. Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt.
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Außerdem darf die Anzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit einschlägigem Hochschulabschluss gemäß Ziffer 2 (umgerechnet in Vollzeitstellen) nicht unter 2,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 als auch aktuell.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in (alle Lose zu tragen. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%);
2) Methodik des Terminmanagements (Gewicht 25%);
3) Methodik des Kostenmanagements (Gewicht 25%);
4) Referenzen des Büros über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 30%);
5) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%) Eine detaillierte Matrix mit Unterkriterien findet sich in der Unterlage „Bedingungen zum Teilnahmewettbewerb“, die unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden kann.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.niersverband.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E76163397 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 215-617720 (2022-11-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: KA Hassum und KA Kessel: Überleitung der Abwässer zur KA Goch - Planungsleistungen
Referenznummer: interne Vergabenummer 100.285/ ELViS ID E76163397
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 23775.33 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: interne Vergabenummer 100.285 / ELViS ID 76163397 Los 2
Titel: Fachplanung Verfahrens- und Prozesstechnik Los-Nr.: 2
Beschreibung der Beschaffung:
Vor der Änderung: Die Ortslagen Hassum und Kessel der Stadt werden sowohl im Trenn- als auch im Mischsystem entwässert. Die anfallenden Abwässer werden gegenwärtig in den Kläranlagen Hassum und Kessel gereinigt. Die Kläranlagen sind beide bau-, maschinen- und elektrotechnisch erneuerungsbedürftig, weshalb diese aufgegeben werden sollen und das Abwasser zur Weiterbehandlung zur Kläranlage Goch übergeleitet werden soll. Die Planungen hierzu wurden für die Verfahrens- und Prozesstechnik in den Leistungsphasen 1 und 2 (teilweise) durch den Niersverband erbracht. Der Bau der Überleitungen von Hassum nach Kessel und von Kessel nach Goch wird in einer gemeinsamen Leitungsbaumaßnahme mit den Stadtwerken Goch bereits seit 2018 und bis voraussichtlich 2026 erfolgen. Die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neu- und Umbau der Kläranlagen Hassum und Kessel zu Betriebsstellen und den Endanschluss der Anlagen an die Überleitung in Hassum, Kessel und auf der Kläranlage Goch sollen durch den künftigen Auftragnehmer ausgeführt werden. Gegenstand dieses Loses ist die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Verfahrens- und Prozesstechnik in den Leistungsphasen 2 (teilweise) bis 3 und 5 bis 9 gem. HOAI. Die Maßnahmen auf den Betriebsstellen Hassum und Kessel wurden in den Ausschreibungsunterlagen auf Grund der Planungsähnlichkeit und insbesondere der parallelen Umsetzung als ein einzelnes Objekt definiert. Nach der Änderung: Nach Auftragsvergabe und zu Beginn der Planungsleistungen wurde das IB Enseidon dann informiert, dass die Vorleistungen des Niersverbands zur Betriebsstelle Kessel überholt sind und der Beginn der Planungsleistungen sich verzögert. Auf der Grundlage der vorgenannten Verzögerung kann nicht mehr von einer zeitgleichen Bearbeitung der einzelnen Betriebsstellen ausgegangen werden weshalb diese auch nicht mehr als ein Objekt angesehen werden können. Aus diesem Grund werden die Betriebsstellen nur getrennt voneinander betrachtet und der Auftrag dahingehend angepasst. Der Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.
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Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kleve 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Nachtragsauftrag zu interner Vergabenummer 100.285 / ELViS ID E76163397
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-08-28 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 23775.33 EUR 💰
Kennung des Angebots: Nachtragsangebot zu interner Vergabenummer 100.285/ ELViS ID E76163397
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Enseidon GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Enseidon GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE284911078
Postleitzahl: 47877
Postort: Willich
Region: Viersen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@enseidon.de 📧
Telefon: +49 2154 930 84 00 📞

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Niersverband
Nationale Registrierungsnummer: 051660032032-31003-25
Postanschrift: Am Niersverband 10
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Region: Viersen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Koordinationsstelle VergabeAW
E-Mail: vergabeaw@niersverband.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.niersverband.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: UST-IdNr:DE812110859
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Kontaktperson: Überprüfungsstelle
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 221 147-0 📞
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-27+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Maßnahmen auf den Betriebsstellen Hassum und Kessel wurden in den Ausschreibungsunterlagen auf Grund der Planungsähnlichkeit und insbesondere der parallelen Umsetzung als ein einzelnes Objekt definiert. Nach Auftragsvergabe und zu Beginn der Planungsleistungen wurde das IB Enseidon dann informiert, dass die Vorleistungen des Niersverbands zur Betriebsstelle Kessel überholt sind und der Beginn der Planungsleistungen sich verzögert. Auf der Grundlage der vorgenannten Verzögerung kann nicht mehr von einer zeitgleichen Bearbeitung der einzelnen Betriebsstellen ausgegangen werden weshalb diese auch nicht mehr als ein Objekt angesehen werden können. Aus diesem Grund werden die Betriebsstellen nun getrennt voneinander betrachtet und der Auftrag dahingehend angepasst. Der Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Die Maßnahmen auf den Betriebsstellen Hassum und Kessel wurden in den Ausschreibungsunterlagen auf Grund der Planungsähnlichkeit und insbesondere der parallelen Umsetzung als ein einzelnes Objekt definiert. Nach Auftragsvergabe und zu Beginn der Planungsleistungen wurde nun durch Verzögerungen festgelegt, dass die Betriebsstellen nun getrennt voneinander betrachtet werden können und der Auftrag dahingehend angepasst werden musste.
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Quelle: OJS 2024/S 232-725238 (2024-11-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 138472.34 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Vor der Änderung: Die Ortslagen Hassum und Kessel der Stadt werden sowohl im Trenn- als auch im Mischsystem entwässert. Die anfallenden Abwässer werden gegenwärtig in den Kläranlagen Hassum und Kessel gereinigt. Die Kläranlagen sind beide bau-, maschinen- und elektrotechnisch erneuerungsbedürftig, weshalb diese aufgegeben werden sollen und das Abwasser zur Weiterbehandlung zur Kläranlage Goch übergeleitet werden soll. Die Planungen hierzu wurden für die Verfahrens- und Prozesstechnik in den Leistungsphasen 1 und 2 (teilweise) durch den Niersverband erbracht. Der Bau der Überleitungen von Hassum nach Kessel und von Kessel nach Goch wird in einer gemeinsamen Leitungsbaumaßnahme mit den Stadtwerken Goch bereits seit 2018 und bis voraussichtlich 2026 erfolgen. Die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neu- und Umbau der Kläranlagen Hassum und Kessel zu Betriebsstellen und den Endanschluss der Anlagen an die Überleitung in Hassum, Kessel und auf der Kläranlage Goch sollen durch den künftigen Auftragnehmer ausgeführt werden. Gegenstand dieses Loses ist die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Verfahrens- und Prozesstechnik in den Leistungsphasen 2 (teilweise) bis 3 und 5 bis 9 gem. HOAI. Die Maßnahmen auf den Betriebsstellen Hassum und Kessel wurden in den Ausschreibungsunterlagen auf Grund der Planungsähnlichkeit und insbesondere der parallelen Umsetzung als ein einzelnes Objekt definiert. Nach der Änderung: Die vor der Änderung aufgeführte Gesamtleistung wird um die Erstellung eines Raumbuchs für die BST Hassum und Kessel ergänzt. Das Raumbuch enthält wesentliche Informationen zu jedem Raum und dient als Grundlage für die Planung, Ausschreibung, Ausführung und spätere Nutzung.
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Dauer
Datum des Beginns: 2023-03-14 📅
Datum des Endes: 2026-12-15 📅
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kläranlage Hassum-Kläranlage Kessel

Verfahren
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Zahlung wird verwendet

Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Nachtragsauftrag vom 06.11.2025 zu interner Vergabenummer 100.285 / ELViS ID E76163397
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-11-06 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4 488 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: Angebot zu interner Vergabenummer 100.285/ ELViS ID E76163397 vom 19.09.2025

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Fax: 000 📠

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: https://www.bezreg-muenster.de 🌏
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-19+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die vor der Änderung aufgeführte Gesamtleistung wird um die Erstellung eines Raumbuchs für die BST Hassum und Kessel ergänzt. Das Raumbuch enthält wesentliche Informationen zu jedem Raum und dient als Grundlage für die Planung, Ausschreibung, Ausführung und spätere Nutzung.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0000
Neuer Wert
Text:
Zur Abgrenzung der Leistungen des Los 2 der Verfahrens- und Prozesstechnik zu den Leistungen der anderen Gewerke ist ein Raumbuch für die Objekte Kessel und Hassum zu erstellen. Das Raumbuch enthält dazu wesentliche Informationen zu jedem Raum und dient als Grundlage für die Planung, Ausschreibung, Ausführung und spätere Nutzung. Ein Raumbuch stellt nach Anlage 15 zur HOAI eine besondere Leistung dar und ist damit separat zu vergüten. Der Nachtrag 3 umfasst die Leistungen zur Erstellung eines Raumbuchs jeweils für die BST Kessel und BST Hassum.
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Quelle: OJS 2026/S 036-123323 (2026-02-18)