Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Allgemeine Eignungsanforderungen
Zum Nachweis der allgemeinen Eignungsanforderungen hat der Bewerber die "Anlage
Allgemeine Eignungsanforderungen" auszufüllen und dem Teilnahmeantrag
unterschrieben beizufügen.
Allgemeine Erläuterungen
Die Teilnahmeanträge werden auf Grundlage der Bieterangaben zu den Eignungsanforderungen bewertet.
Hierbei ist zu unterscheiden zwischen
- Kriterien A = Unabdingbare Eignungskriterien
Wird eines dieser Kriterien nicht eindeutig erfüllt, wird der Teilnahmeantrag
nicht berücksichtigt.
- Kriterien B = Erweiterte Eignungskriterien
Bei diesen Kriterien gibt es unterschiedliche Erfüllungsgrade.
Es ist beabsichtigt, drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als drei Bewerber als geeignet eingestuft werden (Erfüllung aller Kriterien A), werden die drei Bewerber mit den meisten Punkten bei den erweiterten Eignungskriterien (Kriterien B) zur Angebotsabgabe
aufgefordert. Die Rangfolge der Eignungspunkte ist kein Zuschlagskriterium, sondern dient ausschließlich der Auswahl der maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe.
Angaben zur Qualifikation der beim Bieter beschäftigten Fachkräfte (A-Kriterium)
Es wird gefordert, dass mindestens Personen mit folgenden Qualifikationen in Ihrem Unternehmen beschäftigt sind:
- Dipl.-Betriebswirt:in / Bachelor of Arts Betriebswirtschaft, min. geforderte Anzahl Vollzeitäquivalente 1,0.
- Küchenmeister:in, min. geforderte Anzahl Vollzeitäquivalente 3,0.
- Ökotrophologe (Bachelor), min. geforderte Anzahl Vollzeitäquivalente 1,0.
- Vegetarisch-vegan geschulter Koch (DHA), min. geforderte Anzahl Vollzeitäquivalente 1,0.
Weitere Angaben zu den Qualifikationen: Beschäftigungsstatus, Ausbildungsberuf/Meisterabschluss/Studiensabschluss, Position/Einsatzort.
Benennung Anzahl Mittagessen / Jahr (A-Kriterium)
Bitte geben Sie an, wie viele Mittagessen pro Jahr Ihr Unternehmen im Segment
Businesscatering produziert und im Cook-&-Serve-System an Ihre Kunden ausgegeben
hat:
Angabe der Anzahl im Segment Businesscatering im Cook-&-Serve-System ausgegebener
Mittagessen in den Jahren 2019, 2020, 2021
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
Anzahl Mittagessen p. a. 2019: 700.000/ Anzahl Mittagessen p. a. 2020: 350.000/ Anzahl Mittagessen p. a. 2021: 350.000
Benennung von Referenzen (A-Kriterium)
Bitte benennen Sie
- 2 Referenzbetriebe Businesscatering mit täglich mind. 800 Mittagessen im Cook-&-Serve-System (Mo - Do 2018 und 2019) in Vor-Ort-Produktion. Die Betriebe müssen noch aktueller Kunde des Bieters sein.
- 2 Referenzbetriebe Businesscatering mit einem Nettoumsatz in der Konferenz- und Veranstaltungsbewirtung von mindestens 200.000 EUR netto p.a. (2018 und 2019). Die Betriebe müssen noch aktueller Kunde des Bieters sein.
Angaben zu den Referenzen: Betrieb/Kunde, Standort, durchschnittl. Anzahl Mittagessen/Tag (Mo-Do), Asprechpartner:innen beim Kunden, Tel.-Nr./E-Mail, Ausführung/Leistungszeit.
Umgang mit Betriebsübergang nach § 613a BGB (A- und B-Kriterium)
Bitte geben Sie die Anzahl der von Ihrem Unternehmen im Segment Businesscatering
durchgeführten Betriebsübergänge nach § 613a BGB mit mindestens 15
Mitarbeitenden seit Januar 2017 an:
Benennung der Betriebe mit Betriebsübergang nach § 613a BGB: Benennung Betrieb, Anzahl Mitarbeitende, Übergangsdatum. Die Angaben werden bewertet.
Versorgungssicherheit / Synergieeffekte (B-Kriterium)
Bitte stellen Sie dar, wie Sie folgende Aspekte organisieren:
- Wie würden Sie auf einen kurzfristigen Ausfall von Leitungspersonal vor Ort
reagieren?
- Wie könnten Sie im Tagesgeschäft Synergieeffekte mit Ihren anderen Betriebsstellen
generieren, z. B. zur Spitzenlastabdeckung, bei Krankheitsausfällen
von Köchen, Küchenhilfen?
Der WDR erwartet hier praxisnahe und kostengünstige Lösungen. Diese sind aus
Sicht des WDR insbesondere dann gegeben, wenn durch in der Nähe befindliche
Standorte Vertretungsfunktionen durch in das System des Caterers eingearbeitete
Mitarbeitende ausgeführt werden können. Dem Bewerber steht es frei, auch andere
Vorgehensweisen plausibel darzustellen.
Bitte stellen Sie konkret unter Benennung von z. B. Organisationsmitteln, nahe
gelegenen Standorten (mit Größenangabe) o. Ä. die o. g. Punkte dar. Beschränken
Sie die Darstellung auf maximal drei DIN-A4-Seiten, Schrift Arial, Schriftgröße
12p, Satz 1,5-zeilig. Die Angaben werden bewertet.
Nachhaltigkeitsmanagement Warenwirtschaft (B-Kriterium)
Stellen Sie Ihr speziell auf die besonderen Anforderungen des Businesscatering
ausgerichtetes Nachhaltigkeitsmanagement in der Warenwirtschaft dar. Folgende Angaben benötigen wir bitte hierzu: Anteil Einkauf Kaffee / Tee mit Bio- und
Fair-Trade-Siegel, Anteil Fischeinkauf mit MSC-Siegel, Anteil Regionaleinkauf Fleisch (Anteil Regionaleinkauf am Gesamteinkauf inkl. Tiefkühlfleisch) Regional = Aufzuchtbetrieb ist im Umkreis von max. 150 km vom Essensproduktionsstandort angesiedelt, Anteil Regionaleinkauf Gemüse / Salat (Anteil Regionaleinkauf am Gesamteinkauf inkl. Tiefkühl- und Dosenprodukte) Regional = Hersteller ist im Umkreis von max. 100 km vom Essensproduktionsstandort angesiedelt, Anteil Regionaleinkauf Obst (Anteil Regionaleinkauf am Gesamteinkauf inkl. Tiefkühl- und Dosenprodukte) Regional = Hersteller ist im Umkreis von max. 100 km vom Essensproduktionsstandort angesiedelt.
Die Angaben werden bewertet.
Anteil biozertifizierter Betriebe in NRW (B-Kriterium)
Stellen Sie dar, wie hoch der Anteil Ihrer Betriebe in NRW ist (nur Businesscatering,
keine Schulen / Kitas, keine Sozialeinrichtungen; Stand Januar 2022), die
eine Biozertifizierung für Speisen / Speisenkomponenten vorweisen.
Anzahl Betriebe in NRW insgesamt
Anzahl Betriebe in NRW, die über eine Biozertifizierung verfügen
Die Biozertifizierung kann sich auf das gesamte Speisenangebot, einzelne Produktgruppen
oder einzelne Linien beziehen.
Bitte fügen Sie die Nachweise der Biozertifizierung je Standort als Anlage
bei. Standorte, für die keine Biozertifizierung nachgewiesen wird, werden
nicht angerechnet.
Sofern Sie mehrere Standorte über die gleiche Zertifizierungsstelle zertifizieren
lassen, ist eine aktuelle (Stand Januar 2022), von dieser Zertifizierungsstelle offiziell
gezeichnete Benennung / Auflistung der zertifizierten Standorte ausreichend.
Die Angaben werden bewertet.