Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Verwenden Sie hierzu die Zip Datei 22FEI60047_Teilnahmeantrag:
a) dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner
(
http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads
) oder die BME-Verhaltensrichtlinie
(
https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf
) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im
Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
b) dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zurKorruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich
die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung allergeltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
c) dass wir nicht durch die DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerbausgeschlossen sind.
d) dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren derDeutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmens
a)versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässigeVorteile beim Vergabeverfahren
erlangen könnte, oder
c)irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidungbeeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
e) Wir versichern entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass dasUnternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung
oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationalerEmbargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen
sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unterBeachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen
auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird odersonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmennicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer
natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genanntenSanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine
a) Wir versichern entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass dasUnternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EUVerordnung
oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationalerEmbargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wirversichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das
Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführtwird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen
wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass dasUnternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen
Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer dergenannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Wir versichern,
- dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassenenatürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland
niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisationoder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,- dass wir bzw. unser Unternehmen weder imNamen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oderjuristischen Person,
Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
c) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oderEinrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu
vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferantenoder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß §
47 SektVO.
Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen derBundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben
genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in demdas Unternehmen ansässig ist.
f) ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für diesesProjekt beauftragten Unternehmen verbunden
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oderwirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt
diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unterMitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten
Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtemIngenieurbüro eine
gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftlicheAbhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unterMitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten
Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtemIngenieurbüro eine
gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftlicheAbhängigkeit besteht.
keine Verbundenheit
ja Verbundenheit (falls ja, bitte nachfolgend angeben)
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zustellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eineBeantwortung spätestens 6 Tage vor
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträgemöglich ist. Der Auftraggeber
behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb vonweniger als 6 Tagen vor Ablauf
der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zubeantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einerBietergemeinschaft, sollten sich die
Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. DieTeilnahme am Verfahren setzt
die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenenBietergemeinschaften voraus.
Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zuBietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines dereingegangenen Angebote
den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit denBietern, welche die
wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitethaben.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen je Unternehmen einzureichen