Für 9 Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau sollen 494 iPads (30 Klassensätze á 16 Stück und 14 Einzelgeräte) mit Zubehör (Stift, Schutzhülle und Tastatur) und 30 Koffer bis spätestens 31.10.2022 geliefert werden.
Die 494 iPads müssen vor Versendung an die Schulen in das Device Enrollment Programm (DEP) von Apple eingetragen werden. Die DEP-Kunden –ID wird Ihnen bei der Auftragsvergabe bekannt gegeben. Dem Landratsamt Weilheim-Schongau ist nach Versendung der Geräte eine Liste mit den Seriennummern der gelieferten Geräte und der jeweiligen Schulzugehörigkeit zu zusenden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kauf und Lieferung von Apple Geräten für Schulen
Produkte/Dienstleistungen: Tablettcomputer📦
Kurze Beschreibung:
“Für 9 Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau sollen 494 iPads (30 Klassensätze á 16 Stück und 14 Einzelgeräte) mit...”
Kurze Beschreibung
Für 9 Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau sollen 494 iPads (30 Klassensätze á 16 Stück und 14 Einzelgeräte) mit Zubehör (Stift, Schutzhülle und Tastatur) und 30 Koffer bis spätestens 31.10.2022 geliefert werden.
Die 494 iPads müssen vor Versendung an die Schulen in das Device Enrollment Programm (DEP) von Apple eingetragen werden. Die DEP-Kunden –ID wird Ihnen bei der Auftragsvergabe bekannt gegeben. Dem Landratsamt Weilheim-Schongau ist nach Versendung der Geräte eine Liste mit den Seriennummern der gelieferten Geräte und der jeweiligen Schulzugehörigkeit zu zusenden.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 304 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Weilheim-Schongau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Weilheim-Schongau
Beschreibung der Beschaffung:
“Für 9 Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau sollen 494 iPads (30 Klassensätze á 16 Stück und 14 Einzelgeräte) mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Für 9 Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau sollen 494 iPads (30 Klassensätze á 16 Stück und 14 Einzelgeräte) mit Zubehör (Stift, Schutzhülle und Tastatur) und 30 Koffer bis spätestens 31.10.2022 geliefert werden.
Die 494 iPads müssen vor Versendung an die Schulen in das Device Enrollment Programm (DEP) von Apple eingetragen werden. Die DEP-Kunden –ID wird Ihnen bei der Auftragsvergabe bekannt gegeben. Dem Landratsamt Weilheim-Schongau ist nach Versendung der Geräte eine Liste mit den Seriennummern der gelieferten Geräte und der jeweiligen Schulzugehörigkeit zu zusenden.
Sämtliche Bestandteile der Leistungsbeschreibung müssen bis 31.10.2022 vollständig ausgeliefert werden.
Die jeweiligen Schulen und die Zentrale Beschaffungsstelle sind eine Woche vor der Auslieferung via Email über den Liefertermin zu informieren. Die jeweiligen Kontaktadressen werden mit der Auftragsvergabe bekannt gegeben. In den Schulferien in Bayern können keine Geräte ausgeliefert werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Gesamtpreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100 %
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 304 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-10-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes gem. Formblatt L124 "Eigenerklärung zur Eignung"
Mitgliedschaft bei der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes gem. Formblatt L124 "Eigenerklärung zur Eignung"
Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Eigenerklärung gem. Formblatt zum Nichtvorliegen der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäfsjahre und auf den Umsatz soweit er Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäfsjahre und auf den Umsatz soweit er Leistungen betrifft, die mit der zuvergebenen Leistung vergleichbar sind.
Der Auftragnehmer hat eine im Rahmen und Umfang marktüblichen Industriehaftpflicht-versicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus dem Mitgliedstatten der EU nachzuweisen.
Mit Abgabe des Angebots ist eine aktuelle Deckungsbestätigung der Versicherung vorlegen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über mindestens 3 erbrachte Leistungen, die mit der zur vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils mit Angabe des Auftragswertes, des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über mindestens 3 erbrachte Leistungen, die mit der zur vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils mit Angabe des Auftragswertes, des Ausführungszeitraums und des öffentlichen oder privaten Emfängers (Name und Anschrift des Auftraggebers, Name des Ansprechpartners beim Auftraggebers mit Telefonnummer und Email-Adresse)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-05-10
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-07-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-05-11
09:00 📅
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 97 Abs. 6 GWB
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 8816811265📞
Fax: +49 8816812308 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Für 9 Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau sollen 494 iPads (30 Klassensätze á 16 Stück und 14 Einzelgeräte) mit...”
Kurze Beschreibung
Für 9 Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau sollen 494 iPads (30 Klassensätze á 16 Stück und 14 Einzelgeräte) mit Zubehör (Stift, Schutzhülle und Tastatur) und 30 Koffer bis spätestens 31.10.2022 geliefert werden.
Die 494 iPads müssen vor Versendung an die Schulen in das Device Enrollment Programm (DEP) von Apple eingetragen werden. Die DEP-Kunden –ID wird Ihnen bei der Auftragsvergabe bekannt gegeben. Dem Landratsamt Weilheim-Schongau ist nach Versendung der Geräte eine Liste mit den Seriennummern der gelieferten Geräte und der jeweiligen Schulzugehörigkeit zu zusenden
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 266 697 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 072-191628
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2022/11.11/001
Titel: Kauf und Lieferung von Apple Geräten
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IfmB Institut für moderne Bildung GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 7
Postort: Tutzing
Postleitzahl: 82327
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 81589169000📞
E-Mail: info@ifmb-institut.de📧
Fax: +49 81589169000 📠
Region: Starnberg🏙️
URL: https://www.ifmb-institut.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 266 697 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 97 Abs. 6 GWB
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 97 Abs. 6 GWB
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 204-579618 (2022-10-18)