Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebene Leistung
durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein
Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw.
ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu
vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124
VHB" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen
Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des
Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB"
bzw.in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Nachweise und
Bescheinigungen müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und
enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar
sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Erklärung, dass
- ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch
eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen
nicht in Liquidation befindet,
- ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb
der vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig
ist, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das
Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
zu 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als sechs Monate) bei einem in der EU
zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Ist ein den genannten Anforderungen
entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit dem Angebot die Erklärung
abzugeben, dass bei Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten
Deckungssummen zur Verfügung stehen wird (Bereitstellungserkl rung). Im Falle der Teilnahme einer
Bietergemeinschaft hat lediglich ein Mitglied der Bietergemeinschaft den Nachweis ausreichender
Deckungssummen zu erbringen.