Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den
Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ)
mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung
der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom
Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem
Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. NICHT
PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die
zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur
Eignung 124 VHB" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei
Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe
der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in
die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen)
auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB"
bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Nachweise
und Bescheinigungen müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Das Formblatt 124
"Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält
folgende Erklärungen: 1. Erklärung zur Eintragung im Handelsregister, fuür die
auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handwerkskammer
oder ob keine Verpflichtung zur Eintragung in die genannten Register besteht. 2. Erklärung,
dass - keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, - in den letzten 2 Jahren
kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister
geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde, - ein
Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt - falls zutreffend, - zwar ein
Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur
Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls
zutreffend. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen
innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 1. Eintragung in das Berufs-
/Handelsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes, Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und
Handelskammer. Falls zutreffend sind folgende Formulare zu verwenden: a) Werden
Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen
beigefügte Formular 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) aus dem sich die Mitglieder
der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch
haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter
(federführend) ergeben, auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften sind sämtliche oben genannte
Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen. b) Werden
Unterauftragnehmer eingesetzt, müssen diese den jeweiligen Leistungsbereich oder Teile
davon übernehmen. Der Bieter hat das Formblatt 233 (Verzeichnis
Nachunternehmerleistungen) einzureichen.