Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
PRÄQUALIFIZIERTE
UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebene Leistung
durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von
anderen Unternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder
die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis
der Eignung der Eintrag in ein
Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom
Bieter zu prüfen, ob die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem
Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw.
ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung für die zu
vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124
"Eigenerklärung zur Eignung 124
VHB" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen. Bei Einsatz von anderen
Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch
für diese abzugeben. Sind die
anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste des
Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen
(auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
"Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB"
bzw.in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen. Nachweise und
Bescheinigungen müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den
Vergabeunterlagen zum Download bei und
enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar
sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Erklärung, dass
- ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt noch
eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt
wurde und sich das Unternehmen
nicht in Liquidation befindet,
- ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen
vorgelegt wird - falls zutreffend.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt wurden.
4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf
Verlangen des Auftraggebers innerhalb
der vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls
das Unternehmen beitragspflichtig ist, Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das
Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
zu 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder
des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als sechs
Monate) bei einem in der EU
zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Ist ein den
genannten Anforderungen
entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit
dem Angebot die Erklärung
abzugeben, dass bei Zuschlagserteilung eine
Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten
Deckungssummen zur Verfügung stehen wird (Bereitstellungserklärung).
Im Falle der Teilnahme einer
Bietergemeinschaft hat lediglich ein Mitglied der Bietergemeinschaft den
Nachweis ausreichender
Deckungssummen zu erbringen.