Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem
Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein
Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob
die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand
vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE
UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung
mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen
Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind
die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes
Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw.in der EEE
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Nachweise und
Bescheinigungen müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Das Formblatt 124
"Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält
folgende Erklärungen: 1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. 2. Erklärung, dass - ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt
noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend. 3. Erklärung, dass die
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß
erfüllt wurden. 4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Folgende
Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen des Auftraggebers
innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, Freistellungsbescheinigung nach §
48b EStG. zu 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder des
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen 1. Nachweis einer
Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als sechs Monate) bei einem in der EU
zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Ist ein den genannten Anforderungen
entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit dem Angebot die
Erklärung abzugeben, dass bei Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den
genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird (Bereitstellungserklärung). Im Falle
der Teilnahme einer Bietergemeinschaft hat lediglich ein Mitglied der Bietergemeinschaft den
Nachweis ausreichender Deckungssummen zu erbringen.